1400 brutto in netto: Was bleibt Ihnen vom Lohn?

Bei 1400 Euro brutto monatlich liegt das Netto in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung meist zwischen 1.080 und 1.160 Euro – die genaue Summe hängt von individuellen Faktoren ab.

1400 brutto in netto: Was bleibt Ihnen vom Lohn?

Viele Arbeitnehmer in Deutschland fragen sich: „Was bleibt von meinem Bruttogehalt übrig?“ Insbesondere bei einem Einkommen von 1400 Euro brutto möchten Sie wissen, wie viel Netto Sie tatsächlich ausgezahlt bekommen. Dieser Artikel gibt Ihnen eine klare Orientierung – basierend auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen und typischen Abzügen.

Die gesetzliche Untergrenze: Mindestlohn als Maßstab

Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission empfohlen und vom BMAS festgesetzt. Für 2025 beträgt er 12,82 Euro pro Stunde, ab 2026 steigt er auf 13,9 Euro und ab 2027 auf 14,6 Euro. Ein Vollzeitbeschäftigter (173 Stunden/Monat) kommt damit auf etwa 2.218 Euro brutto (2025). Mit 1400 Euro brutto liegen Sie also unter dem Vollzeit-Mindestlohn – das bedeutet, Sie arbeiten entweder in Teilzeit oder Ihr Stundenlohn liegt unter dem gesetzlichen Minimum. Letzteres wäre illegal. Prüfen Sie daher unbedingt Ihren Arbeitsvertrag.

Beispielrechnung: 1400 Euro brutto in Netto

Um die Abzüge zu verstehen, nehmen wir eine typische Konstellation an: Steuerklasse I, ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit einem Zusatzbeitrag von 1,6 %. Ihr Jahreseinkommen beträgt 16.800 Euro. Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei rund 12.348 Euro, sodass nur der Differenzbetrag von etwa 4.452 Euro der Lohnsteuer unterliegt. Die Lohnsteuer fällt daher sehr gering aus – etwa 20–40 Euro monatlich. Der Solidaritätszuschlag entfällt bei diesem Einkommen.

Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich wie folgt zusammen (Arbeitnehmeranteil, gerundet):

  • Krankenversicherung: 7,3 % + 0,8 % (Zusatzbeitrag) = 8,1 % → ca. 113 €
  • Rentenversicherung: 9,3 % → ca. 130 €
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 % → ca. 18 €
  • Pflegeversicherung: 1,7 % (ohne Kinderzuschlag) → ca. 24 €

Summe Sozialabgaben: etwa 285 Euro. Zusammen mit der Lohnsteuer (ca. 30 €) ergeben sich Abzüge von rund 315 Euro. Das Netto liegt somit bei ca. 1.085 Euro. Je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag kann der Wert zwischen 1.080 und 1.160 Euro schwanken.

Typische Abzüge im Detail

  • Lohnsteuer: Wird nach Steuerklasse berechnet. Bei Steuerklasse I und 1.400 € brutto fällt nur auf den Betrag über dem Grundfreibetrag Steuer an. Das sind etwa 371 € monatlich (16.800 € – 12.348 € = 4.452 € / 12 = 371 €). Davon werden ca. 30–50 € Lohnsteuer fällig.
  • Solidaritätszuschlag: Entfällt, da die Lohnsteuer unter der Freigrenze liegt.
  • Kirchensteuer: Nur bei Kirchenmitgliedschaft (8–9 % der Lohnsteuer).
  • Krankenversicherung: 14,6 % + Zusatzbeitrag (ø 1,6 %), Arbeitnehmer trägt die Hälfte.
  • Rentenversicherung: 18,6 %, hälftig geteilt.
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, hälftig.
  • Pflegeversicherung: 3,4 % (bzw. 3,6 % mit Kinderzuschlag), hälftig.

Steuerklassen und ihre Auswirkungen

Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. In Steuerklasse I (Ledige) ist der Grundfreibetrag am höchsten. In Steuerklasse III (Verheiratete mit höherem Einkommen) fällt weniger Lohnsteuer an, was das Netto erhöht. Bei 1.400 € brutto sind die Unterschiede jedoch gering, da die Lohnsteuer ohnehin niedrig ist. Wechseln Sie die Steuerklasse nur, wenn es Ihre Lebenssituation erfordert – sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt.

Vergleich mit typischen Berufsgehältern

Zum Einordnen: Eine Verkäuferin verdient laut Referenz etwa 2.600 € brutto, ein Lagerist 2.800 €, eine Bürokraft 3.200 €. Diese Werte liegen deutlich über 1.400 €. Wenn Sie mit 1.400 € brutto arbeiten, handelt es sich meist um eine Teilzeitstelle oder einen Nebenjob. Achten Sie darauf, dass Ihr Stundenlohn den Mindestlohn nicht unterschreitet.

Fazit und Hinweis

Bei 1.400 Euro brutto bleibt Ihnen netto etwa 1.080 bis 1.160 Euro – abhängig von Steuerklasse, Krankenkasse und weiteren Faktoren. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir unseren Rechner oder die offizielle Lohnabrechnung. Weitere Informationen zu aktuellen Mindestlohn-Entwicklungen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell sowie in unserem Blog und den Daten zur Lohnentwicklung.

Denken Sie daran: Die gesetzlichen Abzüge sind nicht verhandelbar, aber Sie können durch Wahl der Steuerklasse oder Optimierung Ihrer Versicherung (z. B. Krankenkassenwechsel) Ihr Netto geringfügig beeinflussen. Bei Fragen hilft die Lohnbuchhaltung oder ein Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie viel Netto bleibt bei 1400 Euro brutto in Steuerklasse I?

In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung (Zusatzbeitrag 1,6 %) liegt das Netto schätzungsweise zwischen 1.080 und 1.160 Euro. Die genaue Summe hängt vom Krankenkassen-Zusatzbeitrag und der Lohnsteuer ab, die bei diesem Einkommen gering ausfällt. Nutzen Sie für eine individuelle Berechnung unseren [Rechner](/rechner).

Ist 1400 Euro brutto ein Minijob?

Nein. Die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei etwa 603 Euro monatlich. Mit 1400 Euro brutto überschreiten Sie diese Grenze deutlich, daher handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Es fallen Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an.

Welche Abzüge fallen bei 1400 Euro brutto an?

Bei 1400 Euro brutto werden Lohnsteuer (gering, da unterhalb des Grundfreibetrags von ca. 1.029 €/Monat liegt nur der überschüssige Teil steuerpflichtig), Solidaritätszuschlag (entfällt meist), ggf. Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung fällig. Die Sozialabgaben betragen insgesamt etwa 20–22 % des Bruttos, sodass netto rund 1.080–1.160 Euro übrig bleiben.

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