1400 brutto in netto steuerklasse 5: So viel bleibt Ihnen wirklich
Bei 1400 Euro brutto in Steuerklasse 5 liegt das Netto nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen grob zwischen 1.000 und 1.100 Euro, abhängig von Krankenkasse und Zusatzbeitrag.
1400 brutto in netto steuerklasse 5: Eine realistische Einordnung
Viele Arbeitnehmer in Deutschland fragen sich, was von ihrem Bruttogehalt netto übrig bleibt – besonders bei niedrigeren Einkommen und in Steuerklasse 5. Die Kombination aus 1.400 Euro brutto und Steuerklasse 5 wirft oft Fragen auf: Ist das viel oder wenig? Welche Abzüge sind zu erwarten? Und welche typischen Irrtümer führen zu Fehleinschätzungen? Dieser Artikel gibt Ihnen eine klare Orientierung, ohne falsche Versprechungen.
Was bedeutet Steuerklasse 5?
Steuerklasse 5 ist eine der sechs deutschen Steuerklassen und wird ausschließlich von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften genutzt. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn ein Partner die Steuerklasse 3 wählt (für den Besserverdienenden) und der andere die Steuerklasse 5 (für den Geringerverdienenden). Ziel ist es, die monatlichen Abzüge so zu verteilen, dass der Besserverdienende weniger Lohnsteuer zahlt – allerdings zulasten des Partners in Klasse 5, der höhere Abzüge hat.
Bei einem Brutto von 1.400 Euro monatlich liegt das Einkommen unter dem Durchschnitt vieler Berufe. Zum Vergleich: Laut aktuellen Schätzungen verdienen Verkäufer im Einzelhandel rund 2.600 Euro brutto, Bürokräfte etwa 3.200 Euro. 1.400 Euro brutto entspricht oft einer Teilzeitstelle oder einer geringfügig höheren Beschäftigung – aber keinem Minijob, denn die Minijob-Grenze liegt 2026 bei etwa 603 Euro monatlich (laut BMAS).
Die Abzüge im Detail: Lohnsteuer und Sozialversicherung
Bei 1.400 Euro brutto in Steuerklasse 5 müssen Sie mit folgenden Abzügen rechnen:
- Lohnsteuer: In Steuerklasse 5 wird der Grundfreibetrag (2026: ~12.348 Euro jährlich, also ~1.029 Euro monatlich) zwar berücksichtigt, aber der Steuersatz ist höher als in Klasse 1. Bei 1.400 Euro brutto liegt das zu versteuernde Einkommen über dem Freibetrag, sodass Lohnsteuer anfällt. Die genaue Höhe hängt von der Lohnsteuertabelle ab; grob geschätzt sind es etwa 80–120 Euro monatlich.
- Solidaritätszuschlag: Dieser entfällt bei so niedrigen Einkommen in der Regel, da die Bemessungsgrenze nicht erreicht wird.
- Sozialversicherungsbeiträge: Hier gelten die üblichen Sätze (Stand 2026, laut gesetzlicher Vorgaben):
- Rentenversicherung: 9,3 % des Bruttos (Arbeitnehmeranteil)
- Krankenversicherung: 7,3 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag von etwa 1,3 % (gesamt ~8,6 % Arbeitnehmeranteil)
- Pflegeversicherung: 1,8 % (bzw. 2,0 % für Kinderlose)
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % Summe der Sozialabgaben: ca. 20,5–21 % des Bruttos, also rund 287–294 Euro.
Addiert man Lohnsteuer (ca. 100 Euro) und Sozialabgaben (ca. 290 Euro), ergeben sich Abzüge von etwa 390 Euro. Das Netto läge dann bei rund 1.010 Euro. Je nach Krankenkasse (Zusatzbeitrag variiert) und Kirchensteuer kann der Betrag etwas niedriger oder höher ausfallen – realistisch zwischen 1.000 und 1.100 Euro.
Häufige Irrtümer und Fehler
Irrtum 1: „In Steuerklasse 5 zahle ich kaum Steuern, weil ich wenig verdiene.“ Falsch. Gerade bei niedrigen Einkommen kann Steuerklasse 5 zu überraschend hohen Lohnsteuerabzügen führen, weil der Grundfreibetrag nicht doppelt genutzt wird. In Steuerklasse 1 oder 4 wäre die Steuerlast geringer.
Irrtum 2: „Die Sozialversicherungsbeiträge sind bei 1.400 Euro brutto niedriger, weil ich unter der Beitragsbemessungsgrenze liege.“ Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen 2026 weit über 1.400 Euro (z. B. Krankenversicherung ~5.175 Euro monatlich). Daher werden die vollen Prozentsätze auf das gesamte Brutto angewendet – es gibt keine Ermäßigung.
Irrtum 3: „Ich kann meine Steuerklasse jederzeit wechseln, um mehr Netto zu haben.“ Ein Wechsel ist nur einmal jährlich möglich und muss gemeinsam mit dem Ehepartner erfolgen. Bei 1.400 Euro brutto kann ein Wechsel zu Steuerklasse 4 (mit Faktor) oder 1 sinnvoll sein. Lassen Sie sich von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten.
Fazit: Realistische Netto-Erwartung
Zusammenfassend bleibt bei 1.400 Euro brutto in Steuerklasse 5 netto etwa 1.000 bis 1.100 Euro übrig. Die genaue Summe hängt von Ihrer Krankenkasse, eventueller Kirchensteuer und individuellen Freibeträgen ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine persönliche Schätzung oder lesen Sie weitere Hintergründe in unseren Artikeln. Denken Sie daran: Die Steuerklasse 5 ist nicht für jedes Ehepaar optimal – prüfen Sie gemeinsam, ob die Kombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor für Sie günstiger ist.
Weitere Informationen zu Mindestlohn und Brutto-Netto-Themen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell – Ihrer unabhängigen Informationsquelle für faire Löhne in Deutschland.
Häufige Fragen
Was bleibt bei 1400 Euro brutto in Steuerklasse 5 netto übrig?
Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen liegt das Netto in Steuerklasse 5 grob zwischen 1.000 und 1.100 Euro. Die genaue Summe variiert je nach Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Kirchensteuer und individuellen Freibeträgen. Eine exakte Berechnung liefert nur die Lohnabrechnung.
Ist Steuerklasse 5 für mich sinnvoll, wenn ich 1400 Euro brutto verdiene?
Steuerklasse 5 ist für Ehepaare gedacht, bei denen ein Partner viel verdient (Steuerklasse 3) und der andere wenig. Bei 1400 Euro brutto führt Steuerklasse 5 zu höheren Abzügen als Steuerklasse 1 oder 4. Oft ist die Kombination 3/5 nur dann vorteilhaft, wenn der Unterschied der Bruttogehälter groß ist. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, ob die Wahl für Ihre Situation optimal ist.
Wie hoch sind die Abzüge bei 1400 Euro brutto in Steuerklasse 5?
Die Abzüge setzen sich zusammen aus Lohnsteuer (in Steuerklasse 5 höher als in Klasse 1), Solidaritätszuschlag (entfällt meist bei diesem Einkommen) und Sozialversicherungsbeiträgen (Rente, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung). Insgesamt können die Abzüge etwa 25–30 % des Bruttos betragen, sodass netto rund 1.000–1.100 Euro bleiben.