Mindestlohn 2026: Mit dem bruno brutto netto rechner zum Nettogehalt
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro pro Stunde, das Bruttomonatsgehalt liegt bei etwa 2.410 Euro – das tatsächliche Netto hängt jedoch von Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträgen ab.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Brutto und Netto im Überblick
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro und einem Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro. Damit liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze deutlich über dem Niveau von 2025 (12,82 Euro). Die Mindestlohnkommission hat diesen Wert auf Basis der Tarifentwicklung empfohlen, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ihn per Rechtsverordnung festgesetzt. Für 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde geplant.
Vom Brutto zum Netto: Die typischen Abzüge
Vom Bruttogehalt werden verschiedene Posten abgezogen, bevor das Nettogehalt auf Ihrem Konto landet. Die wichtigsten Abzüge sind:
- Lohnsteuer: Sie richtet sich nach Ihrer Steuerklasse und der Höhe des Einkommens. Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei etwa 12.348 Euro pro Jahr – bis zu diesem Betrag fällt keine Lohnsteuer an. Bei einem Mindestlohn-Jahresbrutto von 28.912 Euro sind Sie steuerpflichtig, aber die Steuerlast ist moderat.
- Solidaritätszuschlag: Dieser wird nur noch von höheren Einkommen erhoben. Bei einem Mindestlohngehalt fällt er in der Regel nicht an.
- Sozialversicherungsbeiträge: Dazu gehören die Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil 9,3 %), die Krankenversicherung (ca. 7,3 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag), die Pflegeversicherung (1,7 % bzw. 2,3 % für Kinderlose ab 23 Jahren) und die Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Insgesamt machen die Arbeitnehmeranteile etwa 20–21 % des Bruttos aus.
Bei einem Brutto von 2.410 Euro monatlich ergeben sich Sozialabgaben von rund 500–550 Euro. Hinzu kommt die Lohnsteuer, die bei Steuerklasse I etwa 100–150 Euro beträgt. Somit bleibt ein Netto von etwa 1.750–1.850 Euro. Diese Werte sind jedoch nur Schätzungen – das tatsächliche Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Krankenversicherungssatz, eventuellen Kindern (Kinderfreibeträge, Kindergeld) und der Kirchensteuer ab.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen
Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer erheblich. Die wichtigsten Klassen:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende – der Standardfall.
- Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag.
- Steuerklasse III: Verheiratete mit höherem Einkommen (der Besserverdienende).
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen.
- Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (der Zweitverdiener).
- Steuerklasse VI: Bei mehreren Arbeitsverhältnissen.
Ein Wechsel der Steuerklasse kann das monatliche Netto verändern, ändert aber nichts an der jährlichen Steuerschuld. Für eine genaue Berechnung Ihres persönlichen Nettogehalts empfehlen wir einen Brutto-Netto-Rechner wie den bruno brutto netto rechner. Damit können Sie verschiedene Steuerklassen und Zusatzfaktoren durchspielen.
Beispiele aus verschiedenen Berufsfeldern
Die folgende Tabelle zeigt typische Bruttomonatsgehälter für ausgewählte Berufe (Schätzwerte für Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer):
- Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto
- Krankenpfleger/in: ~3.500 € brutto
- Handwerker/in: ~3.400 € brutto
- Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 € brutto
- Kraftfahrer/in: ~2.900 € brutto
- Lagerist/in / Logistik: ~2.800 € brutto
- Verkäufer/in / Einzelhandel: ~2.600 € brutto
- Gastronomie / Service: ~2.500 € brutto
Diese Zahlen dienen nur der Orientierung. Das tatsächliche Netto variiert je nach individueller Situation. Ein Brutto-Netto-Rechner wie der bruno brutto netto rechner hilft Ihnen, Ihre persönlichen Abzüge zu ermitteln.
Minijob und Mindestlohn
Die Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf etwa 603 Euro monatlich. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde dürfen Minijobber maximal rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Im Minijob sind keine Sozialabgaben durch den Arbeitnehmer zu zahlen, lediglich pauschale Abgaben durch den Arbeitgeber. Das Brutto ist gleich Netto – allerdings entfallen Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Rentenbeiträge (sofern keine Opt-out-Option genutzt wird).
Fazit: Orientierung mit dem bruno brutto netto rechner
Der gesetzliche Mindestlohn bietet eine wichtige Einkommensuntergrenze. Um zu verstehen, wie viel Ihnen nach allen Abzügen tatsächlich bleibt, ist eine individuelle Berechnung unerlässlich. Nutzen Sie dafür einen zuverlässigen Brutto-Netto-Rechner wie den bruno brutto netto rechner – er berücksichtigt Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträge und weitere Faktoren. Weitere Informationen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Rechner.
Beachten Sie: Die hier genannten Zahlen basieren auf Schätzwerten und offiziellen Angaben (BMAS, Destatis, Mindestlohnkommission). Für Ihre konkrete Lohnabrechnung sind allein Ihr Arbeitgeber und die zuständigen Behörden maßgeblich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung (40 Stunden/Woche) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von rund 28.912 Euro. Die Mindestlohnkommission hat diesen Wert auf Basis der Tarifentwicklung empfohlen, das BMAS hat ihn per Verordnung festgesetzt.
Was bleibt vom Mindestlohn netto übrig?
Das Nettoeinkommen hängt stark von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Krankenversicherungssatz und weiteren Faktoren ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei etwa 1.800 bis 1.900 Euro monatlich. Eine genaue Berechnung erhalten Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner wie dem bruno brutto netto rechner. Beachten Sie, dass Abzüge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Grundfreibetrag), Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen) sowie Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa hälftig. Der Arbeitnehmeranteil beträgt rund 20–21 % des Bruttos (Rente 9,3 %, Krankenversicherung ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,7 % bzw. 2,3 % bei Kinderlosen, Arbeitslosenversicherung 1,3 %). Bei einem Brutto von 2.410 € ergeben sich so etwa 500–550 € Abzüge, bevor die Lohnsteuer hinzukommt.