Mindestlohn 2026: Brutto-Netto-Rechner und typische Abzüge verstehen
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde – brutto etwa 2.410 € monatlich. Das Netto hängt stark von Steuerklasse und Versicherung ab; eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich.
Mindestlohn 2026: Was Sie über Brutto und Netto wissen müssen
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit verdient eine vollzeitbeschäftigte Person (40 Stunden pro Woche) brutto rund 2.410 Euro im Monat – das sind etwa 28.912 Euro im Jahr. Doch wie viel bleibt nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich übrig? Dieser Artikel erklärt die typischen Abzüge und gibt Orientierung, worauf Sie bei Ihrer Lohnabrechnung achten sollten.
Brutto und Netto – die Grundlagen
Das Bruttogehalt ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Abzügen zahlt. Das Nettogehalt ist das, was nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen auf Ihrem Konto landet. Die Differenz kann je nach persönlicher Situation erheblich sein. Ein brutto-netto rechner 2026 hilft Ihnen, Ihre individuelle Nettovergütung zu ermitteln. Beachten Sie jedoch, dass solche Rechner nur Schätzwerte liefern – verbindlich ist die Lohnabrechnung.
Die Abzüge im Detail
Lohnsteuer
Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach Ihrem zu versteuernden Einkommen und Ihrer Steuerklasse. Für Ledige ohne Kinder gilt in der Regel Steuerklasse I. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Einkünfte bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Liegt Ihr Jahresbrutto über dem Grundfreibetrag, wird auf den überschießenden Betrag Lohnsteuer fällig. Der Steuersatz steigt progressiv an. Zusätzlich kann ein Solidaritätszuschlag anfallen – für die meisten Arbeitnehmer entfällt er jedoch, da er erst ab höheren Einkommen greift. Kirchensteuer wird nur erhoben, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherung besteht aus vier Zweigen:
- Krankenversicherung: Beitragssatz ca. 14,6 % (allgemein) plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich etwa 1,7 %). Der Arbeitnehmeranteil liegt bei etwa 7,3 % + halber Zusatzbeitrag.
- Pflegeversicherung: 3,05 % (bzw. 3,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren). Arbeitnehmer zahlen die Hälfte.
- Rentenversicherung: 18,6 % – Arbeitnehmeranteil 9,3 %.
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % – Arbeitnehmeranteil 1,3 %.
Die Beiträge werden bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Für Mindestlohnempfänger liegt das Einkommen meist unter diesen Grenzen, sodass die vollen Prozentsätze auf das gesamte Brutto angewandt werden.
Beispielrechnung für den Mindestlohn 2026
Nehmen wir eine alleinstehende Person in Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer, mit einem Bruttomonatsgehalt von 2.410 Euro (Mindestlohn). Die grobe Schätzung ergibt:
- Lohnsteuer: ca. 120–150 Euro (abhängig von Freibeträgen)
- Solidaritätszuschlag: 0 Euro (unter Freigrenze)
- Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil): ca. 190 Euro
- Pflegeversicherung: ca. 37 Euro
- Rentenversicherung: ca. 224 Euro
- Arbeitslosenversicherung: ca. 31 Euro
- Netto: etwa 1.750–1.800 Euro
Diese Werte sind nur Anhaltspunkte. Mit einem brutto-netto rechner 2026 können Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und ein genaueres Ergebnis erhalten.
Berufsbeispiele und Orientierung
Die Mindestlohn Aktuell-Redaktion hat für einige typische Berufe Schätzwerte des Bruttomonatsgehalts zusammengestellt (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer):
- Pflegefachkraft: ~3.600 €
- Krankenpfleger: ~3.500 €
- Handwerker: ~3.400 €
- Bürokraft/Verwaltung: ~3.200 €
- Kraftfahrer: ~2.900 €
- Lagerist/Logistik: ~2.800 €
- Verkäufer/Einzelhandel: ~2.600 €
- Gastronomie/Service: ~2.500 €
Diese Zahlen zeigen, dass viele Beschäftigte über dem Mindestlohn verdienen. Dennoch ist der Mindestlohn die gesetzliche Untergrenze – niemand darf darunter bezahlt werden. Weitere Details finden Sie auf unserer Daten-Seite.
Was tun bei Unsicherheiten?
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Lohnabrechnung haben oder prüfen möchten, ob Ihr Arbeitgeber den Mindestlohn korrekt zahlt, wenden Sie sich an die zuständige Gewerkschaft, die Deutsche Rentenversicherung oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Auch der Rechner auf dieser Seite kann eine erste Orientierung bieten.
Fazit
Der Mindestlohn 2026 von 13,90 Euro brutto pro Stunde sichert ein Mindesteinkommen, doch die Nettoauszahlung hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Nutzen Sie einen brutto-netto rechner 2026, um Ihre persönliche Situation zu simulieren, und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer tatsächlichen Lohnabrechnung. So behalten Sie den Überblick über Ihre Abzüge und stellen sicher, dass Ihnen zusteht, was Ihnen zusteht.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Bruttostunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich ein monatliches Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro (Jahresbrutto rund 28.912 Euro). Der Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission empfohlen und von der Bundesregierung per Verordnung festgesetzt.
Was bleibt netto vom Mindestlohn 2026?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro monatlich (Schätzung). Eine genaue Berechnung erhalten Sie mit einem brutto-netto rechner 2026 oder Ihrer Lohnabrechnung.
Welche Abzüge werden vom Bruttolohn vorgenommen?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens), ggf. Solidaritätszuschlag (entfällt meist unterhalb bestimmter Freigrenzen) und Kirchensteuer (falls Mitglied) abgezogen. Zudem fallen Sozialversicherungsbeiträge an: Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 3,05 % bzw. 3,4 % bei Kinderlosen), Rentenversicherung (18,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Bruttostunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich ein monatliches Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro (Jahresbrutto rund 28.912 Euro). Der Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission empfohlen und von der Bundesregierung per Verordnung festgesetzt.
Was bleibt netto vom Mindestlohn 2026?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro monatlich (Schätzung). Eine genaue Berechnung erhalten Sie mit einem brutto-netto rechner 2026 oder Ihrer Lohnabrechnung.
Welche Abzüge werden vom Bruttolohn vorgenommen?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens), ggf. Solidaritätszuschlag (entfällt meist unterhalb bestimmter Freigrenzen) und Kirchensteuer (falls Mitglied) abgezogen. Zudem fallen Sozialversicherungsbeiträge an: Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 3,05 % bzw. 3,4 % bei Kinderlosen), Rentenversicherung (18,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.