Geringfügige Beschäftigung Lohn: Vergleichen und verhandeln 2026

Bei geringfügiger Beschäftigung entspricht der Bruttolohn dem Nettolohn, da keine Sozialabgaben anfallen. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,9 € (2026) ist die Untergrenze; je nach Branche sind höhere Stundenlöhne möglich, solange die monatliche Verdienstgrenze von 603 € eingehalten wird.

Geringfügige Beschäftigung Lohn: Vergleichen und verhandeln

Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

Eine geringfügige Beschäftigung, umgangssprachlich Minijob, liegt vor, wenn der monatliche Verdienst eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Ab 2026 beträgt diese Grenze rund 603 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn steigt dann auf 13,9 Euro pro Stunde. Daraus ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat – also rund 10 Stunden pro Woche. Für Arbeitnehmer sind Minijobs in der Regel sozialversicherungsfrei: Sie zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber entrichtet pauschale Abgaben. Daher ist der Bruttolohn gleich dem Nettolohn – ein entscheidender Vorteil gegenüber Vollzeitstellen.

Brutto und Netto bei Minijobs

Anders als bei regulären Beschäftigungsverhältnissen spielen bei einer geringfügigen Beschäftigung Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer keine Rolle. Die Steuerklasse ist irrelevant, weil der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 2 Prozent übernimmt. Ihr Nettolohn entspricht also exakt dem vereinbarten Bruttolohn. Das macht die Kalkulation einfach: Wenn Sie 13,9 Euro pro Stunde verdienen und 43 Stunden arbeiten, erhalten Sie 603 Euro netto. Allerdings sollten Sie beachten: Sobald Sie mehrere Minijobs ausüben oder die Grenze von 603 Euro überschreiten, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Dann fallen Abzüge an, und Ihr Netto sinkt.

Wie vergleichen Sie Angebote?

Um verschiedene Angebote für eine geringfügige Beschäftigung zu vergleichen, reicht ein Blick auf den Stundenlohn. Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolute Untergrenze. Viele Arbeitgeber zahlen jedoch mehr, um qualifizierte Kräfte zu gewinnen. Laut unseren Schätzwerten (Stand 2026, Steuerklasse I, gesetzlich versichert) liegen die Bruttomonatsgehälter in Vollzeit in typischen Minijob-Branchen:

  • Verkäufer / Einzelhandel: ~2.600 € (ca. 15 €/h)
  • Gastronomie / Service: ~2.500 € (ca. 14,45 €/h)
  • Lagerist / Logistik: ~2.800 € (ca. 16,20 €/h)

Diese Werte sind Orientierungshilfen. Für einen Minijob können Sie ähnliche Stundenlöhne anstreben, solange das Monatsentgelt die 603-Euro-Grenze nicht übersteigt. Ein höherer Stundenlohn bedeutet automatisch weniger Arbeitsstunden – ein Vorteil, wenn Sie flexibel bleiben möchten.

Verhandlungstipps für Ihren Minijob-Lohn

Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung lohnt es sich, über den Lohn zu verhandeln. Hier einige Strategien:

  1. Branchenübliche Sätze recherchieren: Informieren Sie sich vorab, was in Ihrer Branche üblich ist. Die genannten Beispiele (Verkäufer, Gastronomie) geben eine erste Orientierung. Nutzen Sie auch Portale wie Mindestlohn Aktuell für aktuelle Werte.

  2. Eigene Qualifikationen betonen: Wenn Sie Berufserfahrung oder spezielle Kenntnisse mitbringen, können Sie einen höheren Stundenlohn fordern. Arbeitgeber sind oft bereit, für erfahrene Minijobber mehr zu zahlen.

  3. Die Grenze im Blick behalten: Verhandeln Sie so, dass Ihr monatlicher Verdienst unter 603 Euro bleibt. Sonst wird der Job sozialversicherungspflichtig, und Ihr Nettolohn sinkt. Ein höherer Stundenlohn bei weniger Stunden ist für beide Seiten attraktiv.

  4. Argumente für den Arbeitgeber: Machen Sie deutlich, dass ein höherer Stundenlohn innerhalb der Minijob-Grenze für den Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten verursacht – die pauschalen Abgaben bleiben gleich. Das kann ein starkes Argument sein.

  5. Alternativen aufzeigen: Falls der Arbeitgeber nicht auf Ihre Wünsche eingeht, können Sie auf andere Minijob-Angebote verweisen. Der Markt ist umkämpft, besonders in Zeiten des Fachkräftemangels.

Relevante Links

  • Mindestlohn Aktuell – aktuelle Mindestlohn- und Minijob-Grenzen
  • Rechner – Brutto-Netto-Rechner für Minijobs und andere Beschäftigungsformen

Fazit

Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung lohnt sich ein Vergleich der Angebote und eine aktive Verhandlung. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,9 Euro (2026) ist nur der Ausgangspunkt. Mit den richtigen Argumenten und Kenntnissen über branchenübliche Löhne können Sie Ihren Stundenlohn steigern, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten. Denken Sie daran: Bei Minijobs ist der Bruttolohn gleich dem Nettolohn – das macht die Rechnung einfach und transparent. Nutzen Sie unsere Daten und den Rechner, um Ihre individuelle Situation zu prüfen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn für geringfügig Beschäftigte 2026?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,9 Euro pro Stunde. Dieser gilt auch für Minijobber. Bei einer monatlichen Verdienstgrenze von 603 Euro ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden pro Monat.

Kann ich als Minijobber mehr als den Mindestlohn verlangen?

Ja, der Mindestlohn ist nur die Untergrenze. Je nach Branche und Qualifikation sind höhere Stundenlöhne üblich. Beispielsweise liegt der Durchschnittslohn für Verkäufer im Einzelhandel bei etwa 2.600 Euro brutto monatlich (Vollzeit), was rund 15 Euro pro Stunde entspricht. Auch Minijobber können diesen Satz anstreben, solange die monatliche Grenze von 603 Euro nicht überschritten wird.

Welche Abzüge habe ich bei einer geringfügigen Beschäftigung?

Bei einem Minijob zahlen Sie als Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und in der Regel auch keine Lohnsteuer, da der Arbeitgeber pauschale Abgaben leistet. Ihr Bruttolohn entspricht also dem Nettolohn. Ausnahme: Wenn Sie mehrere Minijobs haben oder die Grenze überschreiten, kann es zu Abzügen kommen.

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