Ist der Mindestlohn brutto oder netto? – Klarheit für 2025, 2026 und 2027
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttowert; das tatsächliche Netto hängt von Steuerklasse, Sozialversicherung und individuellen Faktoren ab.
Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Viele Arbeitnehmer in Deutschland stellen sich die Frage: 'Ist der Mindestlohn brutto oder netto?' Die Antwort ist eindeutig: Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diesen Betrag pro Stunde vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zahlt. Was am Ende auf Ihrem Konto ankommt, das Netto, hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere Ihrer Steuerklasse, Ihren Sozialversicherungsbeiträgen und eventuellen Freibeträgen. In diesem Artikel erklären wir die aktuellen Mindestlohnwerte, die typischen Abzüge und geben eine Orientierung, was vom Brutto übrig bleibt.
Aktuelle Mindestlohnwerte 2025, 2026 und 2027
Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission überprüft und vom BMAS per Verordnung festgelegt. Für das Jahr 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2026 steigt er auf 13,9 Euro pro Stunde, was einem monatlichen Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro bei einer Vollzeitbeschäftigung (rund 173 Stunden) entspricht. Das Jahresbrutto liegt dann bei rund 28.912 Euro. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,6 Euro pro Stunde beschlossen. Diese Werte gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, mit Ausnahme von Auszubildenden, Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten und bestimmten Praktikanten. Weitere Details finden Sie auf unserer Datenseite.
Typische Abzüge vom Bruttolohn
Vom Bruttolohn werden zunächst die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag (der für die meisten Steuerzahler seit 2021 entfällt) sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer abgezogen. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach Ihrer Steuerklasse und Ihrem zu versteuernden Einkommen. Bei einem Mindestlohn von 2.410 Euro brutto im Monat (Steuerklasse I, ledig, keine Kinder) liegt die Lohnsteuer im Jahr 2026 voraussichtlich im unteren Bereich, da der Grundfreibetrag von rund 12.348 Euro jährlich (ca. 1.029 Euro monatlich) einen Teil des Einkommens steuerfrei stellt. Dennoch fällt aufgrund des Überschreitens des Freibetrags eine geringe Lohnsteuer an.
Zusätzlich zur Lohnsteuer werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Der Arbeitnehmeranteil setzt sich wie folgt zusammen:
- Krankenversicherung: etwa 7,3 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,3 %), insgesamt rund 8,6 %
- Pflegeversicherung: 3,05 % (bzw. 3,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren)
- Rentenversicherung: 9,3 % (18,6 % insgesamt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte)
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % (2,6 % insgesamt) Insgesamt beträgt der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen etwa 20 bis 21 Prozent des Bruttolohns. Hinzu kommt die Lohnsteuer, die bei Mindestlohnverdienst je nach Steuerklasse zwischen 0 und etwa 200 Euro liegen kann.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen auf das Netto
Die Lohnsteuer wird nach Steuerklassen berechnet. Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene oder dauernd getrennt Lebende. Steuerklasse II für Alleinerziehende mit Kind, Steuerklasse III für Verheiratete mit höherem Einkommen (wenn der Partner in Klasse V ist), Steuerklasse IV für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen, Steuerklasse V für den Partner mit geringerem Einkommen und Steuerklasse VI für Zweitjobs. Bei Mindestlohnverdienst ist die Steuerklasse entscheidend: In Klasse III fällt kaum Lohnsteuer an, in Klasse V dagegen mehr. Auch Kinderfreibeträge oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende können das Netto erhöhen. Eine genaue Berechnung ist daher immer individuell.
Beispielrechnung für Mindestlohn 2026
Nehmen wir eine alleinstehende Person in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert, mit einem Bruttomonatsgehalt von 2.410 Euro (Mindestlohn 2026). Die grobe Schätzung ergibt:
- Lohnsteuer: ca. 150–200 Euro
- Solidaritätszuschlag: entfällt meist
- Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil): ca. 480–500 Euro
- Netto: ca. 1.720–1.780 Euro
Diese Werte sind nur Anhaltspunkte. Das tatsächliche Netto kann abweichen, wenn Sie beispielsweise Kinder haben (Kinderfreibeträge, höherer Grundfreibetrag), in einer anderen Steuerklasse sind (z. B. III oder V) oder Kirchensteuer zahlen. Eine individuelle Berechnung bietet unser Brutto-Netto-Rechner.
Minijob und Mindestlohn
Ein Sonderfall ist der Minijob. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei etwa 603 Euro im Monat. Da der Mindestlohn 13,9 Euro beträgt, ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von rund 43 Stunden pro Monat (603 € / 13,9 €). Bei Minijobs zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben, der Arbeitnehmer erhält den Bruttolohn in der Regel netto ausgezahlt – es fallen keine individuellen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Allerdings kann der Minijobgeber die Rentenversicherung aufstocken, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht.
Mindestlohn und tarifliche Vergütung
Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolute Untergrenze. In vielen Branchen gelten Tarifverträge, die deutlich höhere Löhne vorsehen. So verdienen laut Referenz eine Pflegefachkraft brutto rund 3.600 Euro, ein Krankenpfleger 3.500 Euro, ein Lagerist 2.800 Euro, ein Verkäufer 2.600 Euro, ein Kraftfahrer 2.900 Euro, eine Bürokraft 3.200 Euro, ein Handwerker 3.400 Euro und ein Gastronomiemitarbeiter 2.500 Euro pro Monat. Diese Werte zeigen, dass der Mindestlohn oft nur für gering qualifizierte Tätigkeiten oder Berufseinsteiger relevant ist. Dennoch dient er als wichtige soziale Schutzschwelle.
Fazit
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttowert. Was netto übrig bleibt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Mindestlohnkommission und das BMAS sorgen für regelmäßige Anpassungen, um eine angemessene Untergrenze zu gewährleisten. Für eine genaue Berechnung Ihres Nettogehalts empfehlen wir die Nutzung eines Brutto-Netto-Rechners. Bleiben Sie informiert auf Mindestlohn Aktuell – Ihrer Quelle für aktuelle Mindestlohn-Informationen.
Häufige Fragen
Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Das bedeutet, er wird vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt. Das tatsächliche Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihren Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren Faktoren ab.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,9 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung (ca. 173 Stunden) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von rund 28.912 Euro.
Wie viel bleibt netto vom Mindestlohn übrig?
Das Netto variiert stark. Bei Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und gesetzlich krankenversichert, liegt das Netto bei etwa 1.720 bis 1.780 Euro. Mit anderen Steuerklassen oder Kinderfreibeträgen kann es abweichen. Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.