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Lexware Lohn: Regionale und branchenbezogene Unterschiede beim Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, das Nettoeinkommen variiert jedoch je nach Steuerklasse, Branche und Region.
Lexware Lohn: Regionale und branchenbezogene Unterschiede beim Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Das hat das Bundeskabinett auf Basis des Beschlusses der Mindestlohnkommission beschlossen, wie das BMAS mitteilt. Für viele Beschäftigte bedeutet das eine spürbare Lohnerhöhung – doch die tatsächliche Auszahlung hängt von mehreren Faktoren ab: Branche, Region, Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträge. In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie mit Lexware Lohn die Abrechnung korrekt umsetzen und welche Unterschiede Sie beachten sollten.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Was gilt für alle?
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist die Lohnuntergrenze, die kein Arbeitgeber unterschreiten darf. Er gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren – mit wenigen Ausnahmen (z. B. Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, bestimmte Praktika). Ab Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro je Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein verstetigtes Monatsgehalt von rund 2.409 Euro brutto (laut BMAS Mindestlohn-Rechner).
Doch was bleibt netto übrig? Das hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Abzügen ab. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) und gesetzlicher Krankenversicherung liegt das Netto bei etwa 1.650 bis 1.750 Euro – eine grobe Schätzung. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie am besten einen offiziellen Brutto-Netto-Rechner oder die Funktionen in Lexware Lohn, die individuelle Parameter berücksichtigt.
Branchenspezifische Mindestlöhne: Wo es mehr gibt
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn existieren für viele Branchen höhere Mindestlöhne, die durch Tarifverträge oder Rechtsverordnungen festgelegt sind. Das BMAS weist darauf hin, dass beispielsweise in der Pflegebranche eigene Mindestlöhne gelten. Pflegefachkräfte verdienen laut Onsite-Referenz oft rund 3.600 Euro brutto monatlich, Pflegehilfskräfte entsprechend weniger. Auch im Baugewerbe, in der Gebäudereinigung, im Elektrohandwerk und in der Landwirtschaft gibt es abweichende Regelungen.
Lexware Lohn bietet die Möglichkeit, diese branchenspezifischen Vorgaben in der Lohnabrechnung zu hinterlegen. Sie können Tarifverträge hinterlegen, Zuschläge verwalten und prüfen, ob der gezahlte Lohn den Mindestanforderungen entspricht. Das ist besonders wichtig, da Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zu Bußgeldern führen können.
Regionale Unterschiede: Keine beim Mindestlohn, aber bei den Gehältern
Der gesetzliche Mindestlohn ist bundeseinheitlich – egal ob in München oder im ländlichen Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings unterscheiden sich die ortsüblichen Gehälter und Tariflöhne erheblich. In Ballungsräumen mit hohen Lebenshaltungskosten zahlen Arbeitgeber oft deutlich mehr als den Mindestlohn, um Fachkräfte zu gewinnen. In strukturschwachen Regionen hingegen liegt der Lohn häufiger nahe der Untergrenze.
Auch die Sozialversicherungsbeiträge sind bundesweit einheitlich, aber die Beitragssätze der Krankenkassen variieren leicht. Lexware Lohn berücksichtigt solche regionalen Unterschiede, indem Sie den individuellen Krankenkassenzusatzbeitrag und ggf. regionale Zuschläge eingeben können.
Brutto-Netto-Beispiele für typische Berufe
Die folgende Tabelle (basierend auf Schätzwerten der Onsite-Referenz) zeigt typische Bruttogehälter in verschiedenen Branchen. Das tatsächliche Netto hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
- Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto/Monat → Netto ca. 2.300–2.500 € (Steuerklasse I)
- Krankenpfleger/in: ~3.500 € brutto/Monat
- Lagerist/in: ~2.800 € brutto/Monat
- Verkäufer/in: ~2.600 € brutto/Monat
- Kraftfahrer/in: ~2.900 € brutto/Monat
- Bürokraft/Verwaltung: ~3.200 € brutto/Monat
- Handwerker/in: ~3.400 € brutto/Monat
- Gastronomie/Service: ~2.500 € brutto/Monat
Diese Werte sind nur Anhaltspunkte. Für eine verlässliche Nettoberechnung empfehlen wir unseren Brutto-Netto-Rechner oder die Nutzung von Lexware Lohn, das alle gesetzlichen Abzüge automatisch ermittelt.
So nutzen Sie Lexware Lohn für die Mindestlohnprüfung
Lexware Lohn ist eine weit verbreitete Software für die Lohnabrechnung in kleinen und mittleren Unternehmen. Sie können damit:
- Den aktuellen Mindestlohn (13,90 €/Std. ab 2026) als Basis hinterlegen.
- Branchenspezifische Mindestlöhne und Tarifregelungen einpflegen.
- Automatisch prüfen, ob der gezahlte Lohn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
- Brutto-Netto-Berechnungen inklusive Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen durchführen.
- Monats- und Jahresmeldungen an die Sozialversicherungsträger erstellen.
Dank regelmäßiger Updates bleibt die Software stets auf dem neuesten Stand – auch bei Änderungen des Mindestlohns oder der Beitragssätze.
Fazit
Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro – das ist eine gute Nachricht für Millionen Beschäftigte. Doch die tatsächliche Nettoauszahlung variiert je nach Branche, Region und persönlichen Abzügen. Mit Lexware Lohn behalten Sie den Überblick und vermeiden Abrechnungsfehler. Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen finden Sie in unseren Artikeln und auf der Daten-Seite.
Haben Sie Fragen? Besuchen Sie auch unsere Seite Über uns oder nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Orientierung.
Häufige Fragen
Wie unterstützt Lexware Lohn bei der korrekten Mindestlohnabrechnung?
Lexware Lohn ist eine Software zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, die automatisch die aktuellen gesetzlichen Mindestlöhne berücksichtigt. Sie können branchenspezifische Tarifregelungen hinterlegen und prüfen, ob der gezahlte Lohn den Vorgaben entspricht. Die Software berechnet zudem Brutto-Netto-Werte unter Berücksichtigung von Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen und individuellen Freibeträgen. So vermeiden Sie Fehler bei der Einhaltung des Mindestlohngesetzes.
Welche Branchen haben 2026 höhere Mindestlöhne als den gesetzlichen?
Laut BMAS gelten für einige Branchen abweichende, höhere Mindestlöhne. Dazu gehören unter anderem die Pflegebranche (z. B. Pflegefachkräfte erhalten oft über 3.500 Euro brutto monatlich), das Bauhauptgewerbe, das Elektrohandwerk und die Gebäudereinigung. Auch in der Abfallwirtschaft und im Wäschereidienstleistungsbereich gibt es spezielle Branchenmindestlöhne. Lexware Lohn ermöglicht es, diese tariflichen Vorgaben in der Abrechnung zu hinterlegen.
Gibt es regionale Unterschiede beim gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland?
Nein, der gesetzliche Mindestlohn gilt bundeseinheitlich. Er beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde und steigt 2027 auf 14,60 Euro – unabhängig vom Bundesland. Allerdings unterscheiden sich die Lebenshaltungskosten und die Tariflöhne regional deutlich. In Ballungsräumen wie München oder Frankfurt liegen die ortsüblichen Gehälter oft über dem Mindestlohn. Lexware Lohn kann regionale Zuschläge oder Tarifunterschiede abbilden, wenn Sie diese in den Stammdaten hinterlegen.