Mindestlohn 2026 und Minijob: Vergleichen und Verhandeln – Was Sie wissen müssen
Der Mindestlohn 2026 steigt auf 13,90 Euro pro Stunde, was für Minijobber eine neue Verdienstgrenze von etwa 603 Euro monatlich bedeutet – das Netto hängt jedoch von Steuerklasse und Abzügen ab.
Mindestlohn 2026 und Minijob: Was ändert sich?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das hat direkte Auswirkungen auf Minijobber, denn die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen liegt dann bei 603 Euro im Monat. Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, darf maximal rund 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, um im Minijob zu bleiben. Schon eine Stunde mehr führt dazu, dass die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig wird – mit allen Konsequenzen für Brutto und Netto.
Dieser Artikel hilft Ihnen, die neuen Regelungen zu verstehen, verschiedene Angebote zu vergleichen und bei der Gehaltsverhandlung den richtigen Ton zu treffen. Weitere Details finden Sie in unserem Artikel zum Mindestlohn 2026 oder auf der Daten-Seite mit aktuellen Zahlen.
Brutto und Netto im Minijob 2026
Ein Minijob ist für Arbeitnehmer in der Regel abgabenfrei – bis auf die Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt pauschal Steuern und Sozialabgaben. Für Sie als Minijobber bedeutet das: Ihr Bruttolohn ist fast gleich Ihrem Nettolohn. Einzige Ausnahme: die Rentenversicherung. Seit 2013 sind Minijobber rentenversicherungspflichtig. Der Beitragssatz liegt bei 18,6 % des Bruttos, wovon der Arbeitgeber 15 % übernimmt und Sie 3,6 % selbst zahlen. Sie können sich aber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen – dann zahlen Sie gar nichts.
Beispielrechnung: Sie arbeiten 40 Stunden im Monat zum Mindestlohn 2026 (13,90 €/Std.) = 556 Euro brutto. Ohne Rentenversicherungsbefreiung zahlen Sie 3,6 % = 20,02 Euro. Netto erhalten Sie 535,98 Euro. Mit Befreiung bleiben die vollen 556 Euro. Das ist ein entscheidender Unterschied, wenn Sie mehrere Minijobs vergleichen.
Mindestlohn 2026 Minijob: Angebote vergleichen
Nicht jeder Minijob zahlt automatisch den Mindestlohn. Viele Arbeitgeber in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder Reinigung zahlen oft nur das gesetzliche Minimum. Andere, etwa in der Verwaltung oder im Handwerk, bieten höhere Stundenlöhne. Laut unseren Referenzdaten liegt das Bruttogehalt einer Bürokraft bei etwa 3.200 Euro (Vollzeit), was auf Minijob-Basis hochgerechnet etwa 18–19 Euro pro Stunde entspricht. Vergleichen Sie daher nicht nur das monatliche Brutto, sondern vor allem den Stundenlohn.
Tipp: Fragen Sie bei Bewerbungsgesprächen immer nach dem Stundenlohn, nicht nach dem Monatsgehalt. So erkennen Sie sofort, ob der Job über dem Mindestlohn 2026 liegt. Und denken Sie daran: Auch im Minijob können Sie verhandeln – besonders wenn Sie Qualifikationen oder Erfahrung mitbringen.
Gehaltsverhandlung im Minijob: So gehen Sie vor
Viele Arbeitnehmer scheuen sich, im Minijob zu verhandeln. Dabei ist das durchaus üblich. Der Mindestlohn ist eine Untergrenze, kein Höchstgehalt. Wenn Sie mehr können, sollten Sie auch mehr verlangen. Bereiten Sie sich vor: Informieren Sie sich über branchenübliche Löhne. Nutzen Sie dazu unsere Themenseite mit Vergleichswerten.
Argumente für eine Erhöhung:
- Sie übernehmen mehr Verantwortung als ursprünglich vereinbart.
- Sie haben besondere Qualifikationen (z. B. Sprachkenntnisse, EDV-Kenntnisse).
- Der Arbeitgeber spart durch den Minijob Sozialabgaben – das rechtfertigt einen etwas höheren Stundenlohn.
Achten Sie aber darauf, dass Sie mit einem höheren Stundenlohn nicht die 603-Euro-Grenze überschreiten. Wenn Ihr Chef Ihnen 15 Euro pro Stunde zahlen möchte, dürfen Sie nur noch 40,2 Stunden im Monat arbeiten. Planen Sie also gemeinsam die Stundenzahl.
Ausblick: Mindestlohn 2027 und langfristige Planung
Die Mindestlohnkommission hat bereits den weiteren Anstieg auf 14,60 Euro pro Stunde ab 1. Januar 2027 beschlossen. Das bedeutet, dass die Minijob-Grenze dann voraussichtlich auf etwa 633 Euro steigen wird (Anpassung erfolgt üblicherweise zeitgleich). Wenn Sie jetzt einen Minijob aufnehmen, sollten Sie diese Entwicklung im Hinterkopf behalten. Ein Arbeitgeber, der heute 13,90 Euro zahlt, wird 2027 auf 14,60 Euro aufstocken müssen. Verhandeln Sie also am besten eine dynamische Anpassung oder einen höheren Einstiegslohn.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten als Minijobber finden Sie auf der Seite Über uns sowie in unserem Rechner für Brutto-Netto.
Fazit
Der Mindestlohn 2026 bringt für Minijobber eine klare Erhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde und eine neue Verdienstgrenze von 603 Euro. Nutzen Sie diese Zahlen, um Angebote zu vergleichen und selbstbewusst zu verhandeln. Denken Sie daran: Auch ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis mit Rechten – und der Lohn sollte fair sein. Mit den richtigen Informationen und etwas Vorbereitung können Sie Ihr Gehalt verbessern und langfristig von den steigenden Mindestlöhnen profitieren.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und was bedeutet das für Minijobber?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Für Minijobber bedeutet das: Die Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat wird bei etwa 43,4 Arbeitsstunden erreicht. Wer mehr arbeitet, überschreitet die Grenze und rutscht in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Der Mindestlohn 2026 ist also ein wichtiger Faktor, um die Minijob-Grenze im Blick zu behalten.
Kann ich als Minijobber mehr als den Mindestlohn verhandeln?
Ja, auch im Minijob können Sie ein höheres Gehalt aushandeln. Der Mindestlohn ist nur die Untergrenze. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr, um gute Kräfte zu binden. Bedenken Sie jedoch: Steigt Ihr Stundenlohn, müssen Sie die Stundenzahl reduzieren, um die 603-Euro-Grenze nicht zu überschreiten. Eine Gehaltsverhandlung lohnt sich besonders, wenn Ihre Tätigkeit über einfache Hilfsarbeiten hinausgeht.
Welche Abzüge fallen bei einem Minijob mit Mindestlohn 2026 an?
Minijobs sind grundsätzlich pauschal versteuert (2 % Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber) und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer – mit Ausnahme der Rentenversicherung. Seit 2013 besteht eine Rentenversicherungspflicht, von der Sie sich aber befreien lassen können. Dann zahlen Sie keinen eigenen Beitrag. Ohne Befreiung zahlen Sie rund 3,6 % Ihres Bruttos in die Rentenversicherung. Das Netto liegt also nahe am Brutto, aber nicht ganz gleich.