Brutto und Netto beim Mindestlohn: So berechnen Sie Ihr mindestlohn jahresgehalt
Ein Mindestlohn-Jahresgehalt (2026: 28.912 € brutto) ergibt netto etwa 1.800–2.000 € monatlich – abhängig von Steuerklasse und Versicherung.
Brutto und Netto beim Mindestlohn: So berechnen Sie Ihr mindestlohn jahresgehalt
Viele Beschäftigte in Deutschland fragen sich: Was bleibt vom Bruttogehalt übrig, wenn ich zum gesetzlichen Mindestlohn arbeite? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – Steuerklasse, Sozialversicherung und individuellen Freibeträgen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr mindestlohn jahresgehalt berechnen und welche Abzüge typischerweise anfallen.
Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission angepasst und vom BMAS per Rechtsverordnung festgelegt. Ab 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Daraus ergeben sich folgende Bruttowerte:
- Monatsbrutto (bei 173,33 Stunden): ca. 2.410 Euro
- Jahresbrutto: ca. 28.912 Euro
Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 €/Std., ab 2027 steigt er auf 14,60 €/Std. (Quelle: BMAS, Mindestlohnkommission).
Vom Brutto zum Netto: Die Abzüge im Detail
Vom Bruttogehalt werden zwei Hauptblöcke abgezogen: Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse und Ihrem Versicherungsstatus ab. Wir gehen hier von Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) und gesetzlicher Krankenversicherung aus.
Lohnsteuer
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer beträgt 2026 voraussichtlich 12.348 Euro pro Jahr. Da das Mindestlohn-Jahresgehalt von 28.912 Euro darüber liegt, fällt Lohnsteuer an. Bei Steuerklasse I ergibt sich eine monatliche Lohnsteuer von etwa 150 bis 200 Euro (inkl. Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer).
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil)
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die aktuellen Sätze (2026, gerundet):
- Rentenversicherung: 18,6 % → Arbeitnehmeranteil 9,3 %
- Krankenversicherung: 14,6 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag ca. 1,7 % → Arbeitnehmeranteil ca. 8,15 %
- Pflegeversicherung: 3,6 % (4,0 % bei Kinderlosen ab 23 Jahren) → Arbeitnehmeranteil 1,8 % bzw. 2,0 %
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % → Arbeitnehmeranteil 1,3 %
Summe Arbeitnehmeranteil: ca. 20,55 % bis 20,75 % des Bruttos. Bei einem Monatsbrutto von 2.410 Euro sind das rund 495 bis 500 Euro.
Netto-Ergebnis
Zieht man Lohnsteuer (ca. 150–200 €) und Sozialabgaben (ca. 495–500 €) vom Brutto ab, ergibt sich ein Netto von etwa 1.710 bis 1.765 Euro monatlich. Das entspricht einem Jahresnetto von rund 20.520 bis 21.180 Euro.
Hinweis: Diese Rechnung ist eine vereinfachte Schätzung. Tatsächliche Abzüge können abweichen, z. B. durch Kirchensteuer, andere Steuerklasse oder abweichende Krankenkassen-Zusatzbeiträge.
Beispielrechnung für ein Mindestlohn-Jahresgehalt
Nehmen wir eine Vollzeitkraft (40 Std./Woche) mit Mindestlohn 2026:
- Brutto-Jahresgehalt: 28.912 €
- Monatsbrutto: 2.410 €
- Lohnsteuer (StKl I): ca. 1.800–2.400 €/Jahr (150–200 €/Monat)
- Sozialversicherung (AN-Anteil): ca. 5.940–6.000 €/Jahr (495–500 €/Monat)
- Netto-Jahresgehalt: ca. 20.500–21.200 €
Das bedeutet: Von 100 Euro Brutto bleiben etwa 71 bis 73 Euro netto übrig. Dieser Wert liegt im typischen Bereich für Geringverdiener in Steuerklasse I.
Einfluss der Steuerklasse und weiterer Faktoren
Die Steuerklasse hat einen großen Einfluss auf das Netto. In Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) wäre die Lohnsteuer deutlich niedriger, in Steuerklasse V (Ehepartner mit höherem Einkommen) höher. Auch Kinderfreibeträge oder Kirchensteuer verändern das Netto.
Ein weiterer Punkt: Wer unterhalb der Minijob-Grenze (2026: ca. 603 €/Monat) verdient, zahlt keine Sozialabgaben und keine Lohnsteuer – dann bleibt das Brutto fast vollständig netto. Beim Mindestlohn-Jahresgehalt ist das jedoch nicht der Fall.
Fazit
Das mindestlohn jahresgehalt von rund 28.912 € brutto (2026) führt zu einem Netto von etwa 20.500–21.200 € – je nach individuellen Faktoren. Wer seinen persönlichen Nettobetrag genau ermitteln möchte, nutzt am besten einen Brutto-Netto-Rechner. Auf unserer Seite finden Sie dazu den Rechner sowie detaillierte Daten zu aktuellen Mindestlohnwerten.
Die Mindestlohnkommission und das BMAS veröffentlichen regelmäßig aktualisierte Zahlen. Bleiben Sie informiert, um Ihre finanzielle Planung auf dem neuesten Stand zu halten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Netto bei einem Mindestlohn-Jahresgehalt?
Bei einem Brutto-Jahresgehalt von rund 28.912 € (2026) und Steuerklasse I sowie gesetzlicher Krankenversicherung liegt das monatliche Netto etwa zwischen 1.800 und 2.000 €. Die genaue Höhe variiert je nach Krankenkasse, Zusatzbeitrag, Kirchensteuer und individuellen Freibeträgen.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Rentenversicherung (18,6 %), Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (3,6 % bzw. 4,0 % bei Kinderlosen) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa zur Hälfte.
Ändert sich der Mindestlohn 2027?
Ja, zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde. Damit erhöht sich das monatliche Brutto auf etwa 2.530 € und das Jahresgehalt auf rund 30.360 €. Die Netto-Abzüge steigen dann entsprechend leicht an.