Brutto und Netto beim Mindestlohn 2026: Was bleibt vom Lohn übrig?
Bei einem Bruttostundenlohn von 13,90 Euro (Mindestlohn 2026) liegt das monatliche Brutto bei etwa 2.410 Euro; das Netto variiert je nach Steuerklasse und Abzügen zwischen rund 1.800 und 2.000 Euro.
Brutto und Netto beim Mindestlohn 2026: So setzt sich Ihr Lohn zusammen
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was bleibt vom Bruttolohn eigentlich netto übrig? Besonders beim gesetzlichen Mindestlohn ist die Differenz oft überraschend. In diesem Beitrag erklären wir, wie sich Brutto- und Nettolohn 2026 zusammensetzen, welche Abzüge anfallen und was speziell für Minijobber zu beachten ist.
Der Mindestlohn 2026: Brutto-Werte im Überblick
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer üblichen Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden ergibt sich daraus ein monatliches Bruttogehalt von rund 2.410 Euro (Jahresbrutto ca. 28.912 Euro). Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro pro Stunde. Die Anhebung auf 13,90 Euro erfolgte auf Empfehlung der Mindestlohnkommission und wurde vom BMAS umgesetzt.
Für den mindestlohn minijob 2026 gilt die gleiche Stundenvergütung. Die Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 Euro monatlich. Das bedeutet, dass Minijobber maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten dürfen, um die Grenze nicht zu überschreiten. Wer mehr verdient, rutscht in die Gleitzone (Midijob) und muss Sozialabgaben zahlen.
Vom Brutto zum Netto: Die Abzüge im Detail
Vom Bruttolohn werden verschiedene Posten abgezogen:
- Lohnsteuer: Abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens. Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag fällt keine Lohnsteuer an. Bei einem Mindestlohn-Jahresbrutto von 28.912 Euro liegt das zu versteuernde Einkommen darüber, sodass Lohnsteuer anfällt.
- Solidaritätszuschlag: Seit 2021 entfällt er für die meisten Steuerpflichtigen; nur bei sehr hohen Einkommen wird er noch erhoben. Für Mindestlohnbezieher ist er in der Regel nicht relevant.
- Sozialversicherungsbeiträge: Diese setzen sich zusammen aus Krankenversicherung (ca. 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag, Arbeitnehmeranteil ca. 7,3 %), Pflegeversicherung (ca. 3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose, Arbeitnehmeranteil ca. 1,525 % bzw. 1,7 %), Rentenversicherung (18,6 %, Arbeitnehmeranteil 9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %, Arbeitnehmeranteil 1,3 %). Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Beispielrechnung für Steuerklasse I (ledig, keine Kinder, gesetzlich versichert)
Annahme: Bruttomonatsgehalt 2.410 Euro, keine Kirchensteuer, keine besonderen Freibeträge.
- Lohnsteuer: ca. 180–200 Euro (abhängig von der genauen Steuerklasse)
- Solidaritätszuschlag: 0 Euro
- Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil): ca. 175 Euro (bei 14,6 % + 1,5 % Zusatzbeitrag)
- Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil): ca. 37 Euro (bei 3,05 %)
- Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil): ca. 224 Euro (9,3 %)
- Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmeranteil): ca. 31 Euro (1,3 %)
Geschätztes Netto: etwa 1.743 Euro (die Summe der Abzüge beträgt ca. 667 Euro).
Bitte beachten Sie: Dies ist nur eine grobe Schätzung. Das tatsächliche Netto kann je nach Krankenkasse, Zusatzbeitrag und individuellen Faktoren abweichen. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie am besten unseren Rechner.
Einfluss der Steuerklasse auf das Netto
Die Lohnsteuer hängt maßgeblich von der Steuerklasse ab. In Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener oder mit großem Einkommensunterschied) fällt weniger Lohnsteuer an als in Steuerklasse I. Bei Steuerklasse V (Ehepartner mit geringerem Einkommen) ist die Lohnsteuer dagegen höher. Auch Kinderfreibeträge oder Kirchensteuer beeinflussen das Netto.
Besonderheiten beim Minijob 2026
Minijobber mit einem Verdienst bis 603 Euro monatlich sind in der Regel sozialversicherungsfrei (Ausnahme: Rentenversicherung, hier kann man sich befreien lassen). Sie zahlen keine Lohnsteuer, da ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Somit entspricht der Bruttolohn nahezu dem Nettolohn. Allerdings gilt auch hier der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Wer mehr als 603 Euro verdient, rutscht in den Midijob und muss Sozialabgaben zahlen. Weitere Details zum mindestlohn minijob 2026 finden Sie in unserem Themenschwerpunkt.
Fazit: Planen Sie Ihr Netto realistisch
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro brutto. Nach Abzügen bleibt je nach Steuerklasse ein Netto zwischen etwa 1.700 und 1.900 Euro übrig. Minijobber profitieren von der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit bis 603 Euro. Für eine individuelle Berechnung empfehlen wir unseren Brutto-Netto-Rechner oder die Konsultation einer Lohnabrechnung. Die genannten Zahlen basieren auf den aktuellen Regelungen des BMAS und der Mindestlohnkommission. Verbindlich ist immer die persönliche Abrechnung.
Weitere Informationen zu Brutto und Netto sowie zu aktuellen Entwicklungen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Blog.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 brutto pro Stunde?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) ergibt sich ein monatliches Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro.
Was bleibt vom Mindestlohn 2026 netto übrig?
Das Netto hängt stark von Ihrer Steuerklasse und Ihren Sozialversicherungsbeiträgen ab. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) können Sie bei einem Brutto von 2.410 Euro mit einem Netto zwischen etwa 1.800 und 1.900 Euro rechnen. Bei Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) kann das Netto höher ausfallen.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs 2026?
Ja, auch Minijobber haben ab 2026 Anspruch auf den Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze für einen Minijob liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Das bedeutet, dass Sie maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten dürfen, um die Grenze nicht zu überschreiten. Weitere Informationen zum mindestlohn minijob 2026 finden Sie in unserem Artikel.