Netto Mindestlohn 2026: Wie viel bleibt vom Brutto übrig?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, doch das tatsächliche Netto hängt von Steuerklasse, Sozialversicherung und individuellen Abzügen ab – eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich.
Brutto und Netto beim Mindestlohn – ein Überblick
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Für eine Vollzeitkraft (40 Stunden/Woche, 173,33 Stunden/Monat) ergibt sich ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro im Monat. Viele Arbeitnehmer fragen sich: „Was bleibt davon netto übrig?“ Die Antwort ist nicht pauschal, denn der netto mindestlohn hängt von Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen und individuellen Faktoren ab. In diesem Artikel erklären wir, wie Brutto und Netto zusammenhängen, welche Abzüge typisch sind und wie Sie selbst eine grobe Schätzung vornehmen können.
Wie hängen Brutto und Netto zusammen?
Das Bruttogehalt ist der vertraglich vereinbarte Lohn vor Abzügen. Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen auf Ihrem Konto landet. Die Differenz setzt sich aus folgenden Posten zusammen:
- Lohnsteuer: gestaffelt nach Steuerklasse (I bis VI) und Höhe des zu versteuernden Einkommens. Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei etwa 12.348 Euro pro Jahr – wer darunter bleibt, zahlt keine Lohnsteuer. Beim Mindestlohn-Brutto von 28.912 Euro jährlich fällt Lohnsteuer an, aber dank Freibeträgen und Progressionsvorbehalt bleibt die Steuerlast moderat.
- Solidaritätszuschlag: wird nur erhoben, wenn die Lohnsteuer einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Bei Mindestlohnniveau ist er meist nicht fällig.
- Kirchensteuer: nur bei Kirchenmitgliedschaft (8 oder 9 % der Lohnsteuer).
- Sozialversicherungsbeiträge: Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag, Arbeitnehmeranteil ~7,3 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (3,4 % bzw. 4,0 % bei Kinderlosen ab 23, Arbeitnehmerhälfte), Rentenversicherung (18,6 %, Arbeitnehmeranteil 9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %, Arbeitnehmeranteil 1,3 %). Insgesamt beträgt der Arbeitnehmeranteil etwa 20–21 % des Bruttos.
Die genaue Höhe der Abzüge variiert je nach Steuerklasse, Krankenkasse, Kinderfreibeträgen und Kirchensteuer. Daher ist eine individuelle Berechnung unerlässlich.
Beispielrechnung für den netto mindestlohn 2026
Nehmen wir eine alleinstehende Person in Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert (angenommener Zusatzbeitrag 1,5 %), ohne Kirchensteuer, ohne Kinder. Das Bruttogehalt beträgt 2.410 Euro monatlich.
- Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil):
- Krankenversicherung: 7,3 % + 0,75 % (Hälfte Zusatzbeitrag) = 8,05 % → ca. 194 €
- Pflegeversicherung: 1,7 % (keine Kinder, ab 23: 2,0 % → hier 2,0 % für Kinderlose) → ca. 48 €
- Rentenversicherung: 9,3 % → ca. 224 €
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % → ca. 31 €
- Summe SV-Beiträge: ca. 497 €
- Lohnsteuer: nach Grundtabelle 2026 (vereinfacht) bei 2.410 € brutto monatlich ca. 150–200 € (je nach genauen Freibeträgen).
- Solidaritätszuschlag: entfällt bei dieser Lohnsteuerhöhe.
- Kirchensteuer: keine.
Geschätztes Netto: 2.410 € – 497 € (SV) – 180 € (Lohnsteuer) = ca. 1.733 €. Je nach Krankenkasse und genauen Steuerabzügen kann der Betrag zwischen 1.700 und 1.900 Euro liegen. Diese Zahl ist eine grobe Schätzung – für eine verbindliche Auskunft nutzen Sie unseren Rechner oder wenden Sie sich an Ihre Lohnabrechnung.
Einfluss der Steuerklasse auf den netto mindestlohn
Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende – höchster Steuerabzug.
- Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag – geringere Lohnsteuer.
- Steuerklasse III: Verheiratete mit besser verdienendem Partner – niedrigster Steuerabzug.
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen – ähnlich wie I.
- Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen – hoher Abzug.
- Steuerklasse VI: Zweitjob – höchster Abzug.
Ein Arbeitnehmer in Steuerklasse III kann beim gleichen Brutto ein Netto von über 1.900 Euro erreichen, während in Steuerklasse V nur etwa 1.600 Euro übrig bleiben. Auch Kinderfreibeträge oder Kirchensteuer verändern das Netto. Daher ist die Angabe eines festen „netto mindestlohn“ irreführend – besser ist es, von einer Spanne zu sprechen.
Mindestlohn und Minijob
Wer auf 520-Euro-Basis (ab 2026: 603 Euro Minijob-Grenze) arbeitet, erhält den Lohn steuer- und sozialversicherungsfrei (pauschal vom Arbeitgeber). Bei einem Stundenlohn von 13,90 € sind das maximal etwa 43 Stunden pro Monat. Hier ist der netto mindestlohn identisch mit dem Brutto, da keine Abzüge für den Arbeitnehmer anfallen. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Vollzeitbeschäftigung.
Warum der netto mindestlohn nicht pauschal genannt werden kann
Die Mindestlohnkommission und das BMAS geben nur den Bruttostundenlohn vor. Das Netto ist eine individuelle Größe, die von vielen Parametern abhängt. Auch die in der Onsite-Referenz genannten Rollenbeispiele (z. B. Verkäufer ~2.600 € brutto) sind nur Anhaltspunkte. Destatis veröffentlicht regelmäßig Durchschnittsverdienste, aber keine Netto-Mindestlohn-Tabelle. Daher empfehlen wir, für Ihre persönliche Situation den Brutto-Netto-Rechner zu verwenden oder die Daten zur Sozialversicherung zu konsultieren.
Fazit
Der netto mindestlohn 2026 liegt bei einer Vollzeitstelle grob zwischen 1.700 und 1.900 Euro – je nach Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen. Wer genau wissen will, wie viel vom Brutto übrig bleibt, sollte eine individuelle Berechnung durchführen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt weiter: 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde. Dann wird auch das Netto entsprechend höher ausfallen. Bleiben Sie informiert mit Mindestlohn Aktuell und unseren Artikeln zu aktuellen Entwicklungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der netto mindestlohn 2026?
Eine pauschale Netto-Angabe ist nicht möglich, da die Abzüge von Steuerklasse, Sozialversicherung und persönlichen Faktoren abhängen. Bei einem Brutto von rund 2.410 Euro (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer) liegt das Netto schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.900 Euro. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Berechnung.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (bei Überschreiten der Freigrenze), ggf. Kirchensteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung beträgt insgesamt etwa 20–21 % des Bruttos, die Lohnsteuer variiert.
Wie kann ich mein Netto beim Mindestlohn selbst berechnen?
Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner auf der Seite. Geben Sie Ihr Bruttogehalt (z. B. 2.410 Euro bei 13,90 €/Std.), Ihre Steuerklasse, Krankenversicherung und ggf. Kirchensteuer ein. Alternativ können Sie mit Faustformeln arbeiten: Bei Steuerklasse I und gesetzlicher Versicherung bleiben etwa 70–78 % des Bruttos übrig.