Neuer Mindestlohn ab 2026: So viel bleibt netto vom Bruttogehalt
Bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) ergibt der neue Mindestlohn ab 2026 ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro; nach Steuerklasse I und gesetzlicher Sozialversicherung bleibt netto etwa 1.700 bis 1.800 Euro – abhängig von individuellen Faktoren.
Neuer Mindestlohn ab 2026: Brutto und Netto verstehen
Der neue Mindestlohn ab 2026 beträgt 13,90 Euro pro Stunde – eine deutliche Steigerung gegenüber den 12,82 Euro des Jahres 2025. Für viele Beschäftigte stellt sich die Frage: Was bleibt nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf dem Konto? Dieser Artikel erklärt den Zusammenhang zwischen Brutto- und Nettogehalt, zeigt typische Abzüge und gibt Orientierung für verschiedene Berufsgruppen.
Wie viel Brutto bringt der neue Mindestlohn?
Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche (rund 173,33 Stunden monatlich) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Das entspricht einem Jahresbrutto von rund 28.912 Euro. Zum Vergleich: Der Mindestlohn 2025 lag bei 12,82 Euro – die Erhöhung bringt also rund 187 Euro mehr brutto im Monat. Für 2027 ist bereits eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro beschlossen.
Vom Brutto zum Netto: Die Abzüge im Detail
Vom Bruttogehalt werden drei große Blöcke abgezogen:
- Lohnsteuer – gestaffelt nach Steuerklasse und Höhe des Einkommens. Bei Steuerklasse I und einem Brutto von 2.410 Euro fällt nur geringe Lohnsteuer an, da der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) das zu versteuernde Einkommen mindert. Die Lohnsteuer beträgt schätzungsweise 100–150 Euro.
- Solidaritätszuschlag – wird nur fällig, wenn die Lohnsteuer einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Bei Mindestlohnniveau entfällt er meist.
- Sozialversicherungsbeiträge – der Arbeitnehmeranteil beträgt insgesamt rund 20–21 % des Bruttos:
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Krankenversicherung: ca. 7,3 % (allgemeiner Beitragssatz plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, Durchschnitt 2026)
- Pflegeversicherung: 1,7 % (bei Kinderlosen ab 23 Jahren 1,9 %)
Bei 2.410 Euro Brutto ergeben sich Arbeitnehmer-SV-Beiträge von rund 480–500 Euro. Zusammen mit der Lohnsteuer bleiben netto etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Wer in einer günstigen Krankenkasse ist oder Kinder hat, kann etwas mehr erhalten.
Typische Bruttogehälter und ihre Netto-Werte
Die folgende Übersicht zeigt geschätzte Nettobeträge für verschiedene Berufe (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer). Die Werte dienen der Orientierung – Ihre tatsächliche Lohnabrechnung kann abweichen.
| Beruf | Brutto/Monat | Netto (ca.) |
|---|---|---|
| Gastronomie/Service | 2.500 € | 1.750–1.850 € |
| Verkäufer/Einzelhandel | 2.600 € | 1.800–1.900 € |
| Lagerist/Logistik | 2.800 € | 1.900–2.000 € |
| Kraftfahrer | 2.900 € | 1.950–2.050 € |
| Bürokraft/Verwaltung | 3.200 € | 2.100–2.200 € |
| Handwerker | 3.400 € | 2.200–2.300 € |
| Pflegefachkraft | 3.600 € | 2.300–2.400 € |
| Krankenpfleger/Pflege | 3.500 € | 2.250–2.350 € |
Diese Zahlen zeigen: Je höher das Brutto, desto stärker wirken Steuerprogression und Sozialabgaben. Dennoch steigt das Netto mit dem Brutto – der Abstand wird aber nicht linear größer.
Minijob und Grundfreibetrag
Wer einen Minijob ausübt, profitiert von der Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich (2026). Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro sind das maximal 43,4 Stunden pro Monat. Minijobber zahlen keine Sozialabgaben und in der Regel keine Lohnsteuer, da das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Das bedeutet: Der Bruttolohn ist gleich dem Nettolohn.
Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) sorgt dafür, dass bis zu diesem Jahreseinkommen keine Einkommensteuer anfällt. Bei einem Vollzeit-Mindestlohn von 28.912 Euro wird der Freibetrag überschritten, sodass Lohnsteuer fällig wird.
Individuelle Faktoren beachten
Die genannten Nettowerte sind Schätzungen. Ihr tatsächliches Netto hängt ab von:
- Steuerklasse (I bis VI) – verheiratete Arbeitnehmer haben oft günstigere Kombinationen.
- Krankenversicherung – der Zusatzbeitrag variiert je nach Kasse (0,0 % bis 1,7 %).
- Kirchensteuer – bei Mitgliedschaft werden 8 oder 9 % der Lohnsteuer zusätzlich fällig.
- Kinder – Kinderfreibeträge oder Kindergeld beeinflussen die Steuerlast.
- Zusatzbeiträge – etwa zur betrieblichen Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen.
Eine verbindliche Auskunft gibt nur Ihre Lohnabrechnung. Für eine erste Einschätzung nutzen Sie unseren Rechner oder informieren Sie sich auf Mindestlohn Aktuell über die aktuellen Regelungen.
Ausblick: Mindestlohn 2027 und weitere Anpassungen
Die Mindestlohnkommission hat bereits die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro ab Januar 2027 empfohlen. Damit steigt das Bruttomonatsgehalt auf rund 2.530 Euro. Auch die Minijob-Grenze wird dann voraussichtlich auf etwa 630 Euro steigen. Bleiben Sie mit unseren Themen auf dem Laufenden.
Fazit
Der neue Mindestlohn ab 2026 bringt spürbar mehr Bruttogehalt. Netto bleibt nach Steuern und Sozialabgaben etwa 70–75 % des Bruttos übrig – bei Vollzeit rund 1.700–1.800 Euro. Wer seinen individuellen Nettolohn genau berechnen möchte, sollte die persönlichen Faktoren berücksichtigen. Weitere Details finden Sie in unserem Blog und auf den offiziellen Seiten des BMAS und der Deutschen Rentenversicherung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der neue Mindestlohn ab 2026 netto?
Bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) mit dem neuen Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Nach Abzug von Lohnsteuer (Steuerklasse I) und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) bleibt netto etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Der genaue Betrag hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuerpflicht und weiteren Faktoren ab.
Welche Abzüge fallen beim neuen Mindestlohn 2026 an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag (bei Überschreiten des Grundfreibetrags) sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa zur Hälfte. Bei einem Brutto von 2.410 Euro (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer) betragen die Arbeitnehmeranteile rund: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung (Durchschnittszusatzbeitrag) ca. 7,3 % plus 1,7 % Pflegeversicherung. Die Lohnsteuer liegt bei etwa 100–150 Euro. Insgesamt ergeben sich Abzüge von rund 600–700 Euro.
Wird der Mindestlohn 2026 auch für Minijobber angepasst?
Ja, die Minijob-Verdienstgrenze steigt zum 1. Januar 2026 auf voraussichtlich 603 Euro monatlich. Damit können Minijobber bis zu dieser Grenze verdienen, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Der neue Mindestlohn von 13,90 Euro bedeutet, dass Minijobber maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten dürfen, um die Grenze nicht zu überschreiten. Bei Überschreiten wird der Job sozialversicherungspflichtig.