Mindestlohn 2026: So können Sie den Stundenlohn berechnen und Abzüge verstehen
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, was bei Vollzeit etwa 2.410 Euro brutto monatlich entspricht – das Netto hängt stark von Steuerklasse und Versicherung ab.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Grundlage für die Stundenlohnberechnung
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber 12,82 Euro im Jahr 2025. Für 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen. Diese Werte gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – unabhängig von Branche oder Region. Wer seinen stundenlohn berechnen möchte, kann dies einfach tun: Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden und rund 173 Arbeitsstunden pro Monat ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Das Jahresbrutto liegt bei rund 28.912 Euro.
Die Mindestlohnkommission empfiehlt diese Anpassungen auf Basis der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Lage. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) setzt die Erhöhung per Rechtsverordnung um. Beachten Sie: Der Mindestlohn ist eine Untergrenze – viele Branchen zahlen deutlich mehr, wie wir weiter unten zeigen.
Brutto und Netto: Was bleibt vom Mindestlohn übrig?
Vom Bruttogehalt werden verschiedene Abzüge vorgenommen: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (entfällt für die meisten), Kirchensteuer (falls zutreffend) sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Die Sozialabgaben setzen sich zusammen aus:
- Krankenversicherung (ca. 7,3 % Arbeitnehmeranteil + Zusatzbeitrag, im Schnitt etwa 8,2 %)
- Pflegeversicherung (ca. 1,525 %, bei Kinderlosen ab 23 Jahren 1,875 %)
- Rentenversicherung (9,3 %)
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %)
Zusammen ergeben die Arbeitnehmeranteile rund 20 % des Bruttos. Die Lohnsteuer hängt von der Steuerklasse ab. Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer liegt die Lohnsteuer bei einem Brutto von 2.410 Euro bei etwa 30–50 Euro (je nach genauen Freibeträgen). Das Netto beträgt dann rund 1.900 bis 1.950 Euro. Mit Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) kann das Netto höher ausfallen, da weniger Lohnsteuer anfällt.
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag keine Lohnsteuer gezahlt wird. Bei einem Mindestlohn-Jahresbrutto von 28.912 Euro liegt das zu versteuernde Einkommen darüber, sodass Lohnsteuer anfällt. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir unseren Rechner, der Steuerklasse, Krankenkasse und weitere Faktoren berücksichtigt.
Typische Bruttogehälter in verschiedenen Berufen
Der Mindestlohn ist die gesetzliche Untergrenze, doch viele Arbeitgeber zahlen mehr. Die folgende Übersicht zeigt typische Bruttomonatsgehälter (Vollzeit) für ausgewählte Berufe – basierend auf Durchschnittswerten, nicht auf Tarifverträgen:
- Pflegefachkraft: ca. 3.600 € brutto
- Krankenpfleger / Pflege: ca. 3.500 € brutto
- Handwerker: ca. 3.400 € brutto
- Bürokraft / Verwaltung: ca. 3.200 € brutto
- Kraftfahrer: ca. 2.900 € brutto
- Lagerist / Logistik: ca. 2.800 € brutto
- Verkäufer / Einzelhandel: ca. 2.600 € brutto
- Gastronomie / Service: ca. 2.500 € brutto
Diese Werte sind Schätzungen für eine vereinfachte Darstellung (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer). Das tatsächliche Netto variiert. Wer seinen stundenlohn berechnen möchte, kann das Bruttogehalt durch die monatlichen Arbeitsstunden teilen. Beispiel: Ein Lagerist mit 2.800 € brutto bei 173 Stunden ergibt einen Stundenlohn von etwa 16,18 Euro – deutlich über dem Mindestlohn.
Minijob und Mindestlohn: Besonderheiten
Die Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf etwa 603 Euro monatlich. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde dürfen Minijobber maximal rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, um in der Gleitzone zu bleiben. Minijobber zahlen keine Lohnsteuer und keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge – der Arbeitgeber übernimmt pauschale Abgaben. Das bedeutet: Der Nettolohn entspricht dem Bruttolohn. Wer mehr als 603 Euro verdient, rutscht in den Midijob-Bereich, wo gleitende Abzüge gelten.
Wie Sie Ihren persönlichen Stundenlohn berechnen
Um Ihren stundenlohn berechnen zu können, benötigen Sie Ihr Bruttogehalt und die Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat. Die Formel lautet:
Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt / (Wochenarbeitszeit × 4,33)
Beispiel: Bei 2.410 Euro brutto und 40 Wochenstunden ergibt sich 2.410 / (40 × 4,33) = 2.410 / 173,2 = 13,91 Euro – das entspricht dem Mindestlohn. Arbeiten Sie weniger Stunden, steigt der Stundenlohn entsprechend, wenn das Gehalt gleich bleibt. Unser Rechner hilft Ihnen, verschiedene Szenarien durchzuspielen.
Fazit: Mindestlohn als Orientierung, aber nicht das Ende der Fahnenstange
Der gesetzliche Mindestlohn bietet eine wichtige Einkommensuntergrenze, doch viele Beschäftigte verdienen mehr. Wer seinen stundenlohn berechnen möchte, sollte immer auch die Abzüge im Blick haben. Die tatsächliche Nettobelastung hängt von persönlichen Faktoren ab. Für weiterführende Informationen besuchen Sie unsere Seite Themen oder nutzen Sie den Rechner für eine individuelle Berechnung.
Häufig gestellte Fragen
Die drei FAQs oben fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
Häufige Fragen
Wie kann ich meinen Stundenlohn berechnen, wenn ich ein festes Monatsgehalt habe?
Teilen Sie Ihr Bruttomonatsgehalt durch die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden pro Monat. Bei einer 40-Stunden-Woche und 173,33 Stunden pro Monat (40 * 4,33) ergibt sich der Stundenlohn. Beispiel: 2.410 € / 173,33 = 13,90 €. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine einfache Umrechnung.
Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt beim Mindestlohn vorgenommen?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Bei einem Mindestlohn von 13,90 €/Std. und Steuerklasse I beträgt die Lohnsteuer etwa 0–50 €, die Sozialabgaben rund 20 % des Bruttos. Das Netto liegt dann etwa bei 1.900–2.000 €. Details finden Sie auf unserer Seite [Themen](/themen).
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber und wie wirkt sich das auf die Abzüge aus?
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei etwa 603 € monatlich. Bei 13,90 €/Std. dürfen Sie maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, um im Minijob zu bleiben. Minijobber zahlen keine Lohnsteuer, aber pauschale Abgaben des Arbeitgebers. Ihr Nettolohn entspricht dem Brutto, da keine eigenen Sozialabgaben anfallen.