Mindestlohn 2026: Was Maler und andere Berufe netto verdienen – und warum Schwarzarbeit riskant ist
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, doch das tatsächliche Netto hängt stark von Steuerklasse und Abzügen ab; bei Schwarzarbeit entfallen alle Sozialleistungen.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Orientierung für Arbeitnehmer
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das BMAS hat diesen Wert auf Empfehlung der Mindestlohnkommission festgelegt. Für eine Vollzeitstelle (rund 173 Stunden monatlich) ergibt sich ein Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro pro Monat. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro, für 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.
Doch was bleibt tatsächlich auf dem Konto? Viele Arbeitnehmer unterschätzen die Abzüge durch Lohnsteuer und Sozialversicherung. Auch die Versuchung, als Maler oder in anderen Berufen „schwarz“ zu arbeiten, ist verbreitet – ein vermeintlich höherer stundenlohn maler schwarz lockt. Doch dieser ist nicht nur illegal, sondern auch langfristig teuer.
Brutto und Netto: Was typische Berufe verdienen
Die folgende Tabelle zeigt geschätzte Bruttomonatsgehälter für verschiedene Berufe (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer). Die tatsächlichen Werte können je nach Region, Betriebsgröße und Tarifbindung abweichen.
- Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto → Netto ca. 2.300–2.400 €
- Krankenpfleger: ~3.500 € brutto → Netto ca. 2.250–2.350 €
- Handwerker (z. B. Maler): ~3.400 € brutto → Netto ca. 2.200–2.300 €
- Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 € brutto → Netto ca. 2.100–2.200 €
- Kraftfahrer: ~2.900 € brutto → Netto ca. 1.950–2.050 €
- Lagerist / Logistik: ~2.800 € brutto → Netto ca. 1.900–2.000 €
- Verkäufer / Einzelhandel: ~2.600 € brutto → Netto ca. 1.800–1.900 €
- Gastronomie / Service: ~2.500 € brutto → Netto ca. 1.750–1.850 €
Diese Werte basieren auf vereinfachten Annahmen. Für eine genaue Berechnung Ihres Nettogehalts empfehlen wir unseren Rechner.
Abzüge im Detail: Lohnsteuer und Sozialversicherung
Vom Bruttogehalt werden folgende Posten abgezogen:
- Lohnsteuer: Abhängig von Steuerklasse und Grundfreibetrag (2026: ~12.348 €/Jahr). Bei Steuerklasse I und Mindestlohn fallen etwa 150–200 € Lohnsteuer monatlich an.
- Sozialversicherungsbeiträge: Insgesamt rund 20–21 % des Bruttos, aufgeteilt auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Der Arbeitnehmeranteil beträgt ca.:
- Krankenversicherung (allgemein): ~7,3 % + Zusatzbeitrag (ca. 1,5 %)
- Pflegeversicherung: ~1,525 % (Kinderlose: +0,35 %)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Kirchensteuer: Nur bei Kirchenmitgliedschaft, ca. 8–9 % der Lohnsteuer.
Bei einem Brutto von 2.410 € (Mindestlohn) ergeben sich Sozialabgaben von etwa 500–550 € und Lohnsteuer von rund 150–200 €, sodass ein Netto von ca. 1.700–1.800 € bleibt.
Die Gefahren von Schwarzarbeit – auch für Maler
Immer wieder hört man von Angeboten für einen „stundenlohn maler schwarz“. Gemeint ist illegale Beschäftigung ohne Anmeldung, ohne Steuerabzug und ohne Sozialversicherung. Was auf den ersten Blick nach mehr Geld aussieht, entpuppt sich schnell als Risiko:
- Keine Rentenansprüche: Fehlende Beiträge zur Rentenversicherung führen zu niedrigeren Altersbezügen.
- Kein Krankenversicherungsschutz: Bei Krankheit oder Unfall müssen Sie selbst zahlen.
- Kein Arbeitslosengeld: Ohne Beitragszahlung haben Sie keinen Anspruch auf ALG I.
- Strafrechtliche Folgen: Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat (Steuerhinterziehung). Es drohen Geld- oder sogar Haftstrafen.
- Nachzahlungen: Das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger können Beiträge nachfordern – oft mit hohen Verzugszinsen.
Der scheinbar höhere Stundenlohn von 15 oder 16 Euro in bar ist meist nicht einmal so hoch wie der gesetzliche Mindestlohn, wenn man die entgangenen Sozialleistungen und das Risiko einpreist. Seriöse Arbeitgeber zahlen mindestens den Mindestlohn und führen alle Abgaben ab.
Fazit: Mindestlohn als Untergrenze – nicht als Verhandlungsspielraum
Der gesetzliche Mindestlohn ist eine wichtige soziale Errungenschaft. Er sichert ein Mindesteinkommen und verhindert Ausbeutung. Wer als Maler oder in anderen Berufen arbeitet, sollte darauf achten, dass der Stundenlohn mindestens 13,90 Euro beträgt (ab 2026). Noch besser sind Tariflöhne, die oft deutlich darüber liegen.
Schwarzarbeit mag kurzfristig verlockend sein, doch die langfristigen Nachteile überwiegen. Informieren Sie sich auf Mindestlohn Aktuell über Ihre Rechte und nutzen Sie unsere Daten zu aktuellen Werten. Nur mit einer legalen Beschäftigung sind Sie umfassend abgesichert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026? Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (ca. 173,33 Stunden/Monat) einem Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro monatlich und rund 28.912 Euro jährlich. Die Mindestlohnkommission hat diesen Wert auf Basis der Tarifentwicklung empfohlen, das BMAS hat ihn per Verordnung festgesetzt.
Wie viel bleibt netto vom Mindestlohn übrig? Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro monatlich. Davon gehen Lohnsteuer (ca. 150–200 €) und Sozialversicherungsbeiträge (ca. 500–550 €) ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Schätzung.
Ist Schwarzarbeit als Maler strafbar – und was riskiere ich? Ja, Schwarzarbeit ist illegal. Wer als Maler ohne Anmeldung und ohne Abführung von Steuern und Sozialabgaben arbeitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat (z. B. Steuerhinterziehung). Der vermeintlich höhere „stundenlohn maler schwarz“ ist oft geringer als der Mindestlohn, wenn man die fehlenden Sozialleistungen (Krankenversicherung, Rentenansprüche, Arbeitslosengeld) und das Risiko von Strafen und Nachzahlungen bedenkt. Zudem haften Sie bei Unfällen selbst. Informieren Sie sich auf Mindestlohn Aktuell über Ihre Rechte.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (ca. 173,33 Stunden/Monat) einem Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro monatlich und rund 28.912 Euro jährlich. Die Mindestlohnkommission hat diesen Wert auf Basis der Tarifentwicklung empfohlen, das BMAS hat ihn per Verordnung festgesetzt.
Wie viel bleibt netto vom Mindestlohn übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro monatlich. Davon gehen Lohnsteuer (ca. 150–200 €) und Sozialversicherungsbeiträge (ca. 500–550 €) ab. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine individuelle Schätzung.
Ist Schwarzarbeit als Maler strafbar – und was riskiere ich?
Ja, Schwarzarbeit ist illegal. Wer als Maler ohne Anmeldung und ohne Abführung von Steuern und Sozialabgaben arbeitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat (z. B. Steuerhinterziehung). Der vermeintlich höhere „stundenlohn maler schwarz“ ist oft geringer als der Mindestlohn, wenn man die fehlenden Sozialleistungen (Krankenversicherung, Rentenansprüche, Arbeitslosengeld) und das Risiko von Strafen und Nachzahlungen bedenkt. Zudem haften Sie bei Unfällen selbst. Informieren Sie sich auf [Mindestlohn Aktuell](/) über Ihre Rechte.