Was ist Brutto und was ist Netto? Einfach erklärt für Arbeitnehmer
Vom Bruttogehalt bleiben nach Steuern und Sozialabgaben je nach Steuerklasse und Versicherung etwa 60–70 % als Nettolohn übrig – die genaue Höhe hängt von individuellen Faktoren ab.
Was ist Brutto und was ist Netto?
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was ist Brutto und was ist Netto? Die Antwort ist grundlegend für das Verständnis der eigenen Gehaltsabrechnung. Das Bruttogehalt ist der Betrag, den Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren – also Ihr Lohn vor Abzügen. Das Nettogehalt ist das, was am Ende auf Ihrem Konto ankommt, nachdem alle gesetzlichen Abzüge abgezogen wurden. Die Differenz zwischen Brutto und Netto kann je nach Steuerklasse, Versicherungsstatus und weiteren Faktoren erheblich sein.
Der Unterschied zwischen Brutto und Netto
Das Bruttogehalt ist die Grundlage für alle Berechnungen. Es umfasst den vereinbarten Stundenlohn oder das Monatsgehalt. Vom Brutto werden zunächst die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag (sowie ggf. Kirchensteuer) einbehalten. Hinzu kommen die Beiträge zur Sozialversicherung: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber führt die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge direkt ab, sodass Sie als Arbeitnehmer nur Ihren Anteil vom Brutto zahlen. Das Ergebnis nach allen Abzügen ist Ihr Nettolohn.
Welche Abzüge gibt es vom Bruttogehalt?
Die Abzüge lassen sich in zwei Hauptgruppen unterteilen:
- Lohnsteuer: Die Höhe richtet sich nach Ihrem zu versteuernden Einkommen und Ihrer Steuerklasse. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro pro Jahr – bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Lohnsteuer. Darüber hinaus greift der progressive Steuertarif.
- Solidaritätszuschlag: Wird nur noch von Gutverdienern erhoben; für die meisten Arbeitnehmer entfällt er.
- Kirchensteuer: Nur fällig, wenn Sie einer kirchensteuerberechtigten Konfession angehören. Sie beträgt 8 oder 9 % der Lohnsteuer.
- Sozialversicherungsbeiträge: Ihr Anteil liegt bei etwa 20–21 % des Bruttolohns (genauer: Krankenversicherung ~7,3 % + Zusatzbeitrag ~1,3 %, Pflegeversicherung ~1,5 % (bzw. 1,875 % für Kinderlose ab 23), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %). Die Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Beispielrechnung: Mindestlohn 2026
Nehmen wir den gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Januar 2026: 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (13,90 € × 40 h × 4,33 Wochen). In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit gesetzlicher Krankenversicherung (Zusatzbeitrag 1,3 %) ergibt sich ein Netto von etwa 1.650 bis 1.750 Euro. Die genaue Zahl hängt von Ihrem individuellen Zusatzbeitrag, der Pflegeversicherung und eventuellen Freibeträgen ab. Zum Vergleich: Der Mindestlohn 2025 lag bei 12,82 Euro pro Stunde, was etwa 2.220 Euro brutto im Monat entsprach.
Steuerklassen und ihr Einfluss auf das Netto
Ihre Steuerklasse bestimmt maßgeblich, wie viel Lohnsteuer abgezogen wird. Die wichtigsten Klassen:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende ohne Kinder.
- Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Kind (Entlastungsbetrag).
- Steuerklasse III: Verheiratete, wenn der Partner in Klasse V ist (günstig für den Besserverdiener).
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen.
- Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (hohe Abzüge).
- Steuerklasse VI: Bei mehreren Arbeitsverhältnissen.
Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, nicht aber die endgültige Jahressteuer (die wird mit der Steuererklärung ausgeglichen). Für eine realistische Netto-Einschätzung sollten Sie Ihre Steuerklasse kennen.
Fazit: Brutto und Netto verstehen
Die Frage „Was ist Brutto und was ist Netto?“ lässt sich einfach beantworten: Brutto ist der Ausgangslohn, Netto das, was nach Abzügen übrig bleibt. Die Höhe der Abzüge variiert je nach Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und individuellen Freibeträgen. Wer seinen Nettolohn genau berechnen möchte, nutzt am besten einen Brutto-Netto-Rechner. Weitere Informationen zur Entwicklung des Mindestlohns finden Sie in unserem Artikel über die aktuellen Beschlüsse der Mindestlohnkommission. Für eine individuelle Berechnung Ihres Nettogehalts steht Ihnen unser Rechner zur Verfügung.
Denken Sie daran: Die hier genannten Zahlen sind Schätzwerte. Verbindlich ist Ihre persönliche Lohnabrechnung. Bei Unklarheiten hilft das Finanzamt oder Ihre Krankenkasse weiter.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt?
Das Bruttogehalt ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen. Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen auf Ihrem Konto landet.
Wie viel Netto bleibt vom Mindestlohn 2026?
Bei einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro (13,90 €/Std., 40h/Woche) bleibt in Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer, ca. 1.650–1.750 Euro netto übrig. Der genaue Betrag variiert je nach individuellen Abzügen.
Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt abgezogen?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe), ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge liegen insgesamt bei etwa 20–21 % des Bruttolohns, wobei der Arbeitgeber die Hälfte trägt.