13,90 Euro brutto in netto: Was bleibt vom Mindestlohn 2026?

Bei 13,90 € brutto pro Stunde und Vollzeit (ca. 173 Stunden/Monat) ergibt sich ein Bruttogehalt von rund 2.410 € monatlich. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen bleibt in Steuerklasse I (gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer) ein Netto von etwa 1.820 bis 1.850 € – abhängig von individuellen Faktoren.

13,90 Euro brutto in netto: So viel bleibt vom Mindestlohn 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (rund 173 Stunden monatlich) einem Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro im Monat beziehungsweise 28.912 Euro im Jahr. Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was bleibt davon netto übrig? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die typischen Abzüge und geben eine realistische Einschätzung für die Umrechnung von 13,90 brutto in netto.

Brutto und Netto: Die Grundlagen

Das Bruttogehalt ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben zahlt. Das Nettogehalt ist das, was tatsächlich auf Ihrem Konto landet. Die Differenz setzt sich zusammen aus:

  • Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen)
  • Solidaritätszuschlag (entfällt meist bei geringen Einkommen)
  • Kirchensteuer (falls Sie Mitglied einer Kirche sind)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung)

Bei einem Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde und Vollzeitbeschäftigung liegen die Abzüge in einem überschaubaren Rahmen, da das Einkommen unterhalb des Durchschnittsverdienstes liegt.

Beispielrechnung: 13,90 € brutto in netto (Steuerklasse I)

Wir gehen von folgenden Annahmen aus: Steuerklasse I (ledig, keine Kinder), gesetzliche Krankenversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, keine Kirchensteuer, keine besonderen Freibeträge. Die Werte basieren auf den für 2026 geltenden Parametern (Stand: BMAS, Destatis).

Posten Betrag (ca.)
Bruttogehalt (Monat) 2.410 €
Rentenversicherung (9,3 %) 224 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) 31 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,7 % Zusatzbeitrag) 217 €
Pflegeversicherung (1,7 %) 41 €
Summe Sozialversicherung 513 €
Lohnsteuer (geschätzt) 60 €
Solidaritätszuschlag 0 €
Netto (ca.) 1.837 €

Die Lohnsteuer fällt niedrig aus, weil das zu versteuernde Einkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (2.410 € – 513 € = 1.897 €) nur knapp über dem monatlichen Grundfreibetrag von rund 1.029 € liegt. Je nach genauer Berechnung kann die Lohnsteuer zwischen 50 und 80 Euro schwanken. Das Netto liegt daher in einer Spanne von 1.820 bis 1.850 Euro.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung. Ihr tatsächliches Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrer Krankenkasse, eventuellen Kirchensteuerabzügen und individuellen Freibeträgen ab. Verbindlich ist Ihre persönliche Lohnabrechnung.

Einfluss der Steuerklasse auf das Netto

Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. Während Steuerklasse I für Ledige ohne Kinder gilt, haben Verheiratete in Steuerklasse III oder IV oft niedrigere Abzüge. Alleinerziehende in Steuerklasse II profitieren von einem Entlastungsbetrag. Bei Steuerklasse V (für Ehepartner mit deutlich höherem Einkommen) fällt die Lohnsteuer höher aus. Für den Mindestlohn von 13,90 € brutto in netto bedeutet das:

  • Steuerklasse I: Netto ca. 1.820–1.850 €
  • Steuerklasse III: Netto ca. 1.900–1.950 € (geringere Lohnsteuer)
  • Steuerklasse V: Netto ca. 1.700–1.750 € (höhere Lohnsteuer)

Nutzen Sie für eine genaue Berechnung unseren Brutto-Netto-Rechner oder informieren Sie sich auf unserer Datenseite über die aktuellen Sozialversicherungssätze.

Mindestlohn 2026 im Vergleich zu anderen Branchen

Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € ist die absolute Untergrenze. Viele Branchen zahlen deutlich mehr. Laut unseren Recherchen (Onsite-Referenz) liegen typische Bruttomonatsgehälter in folgenden Bereichen:

  • Lagerist/Logistik: ~2.800 € brutto
  • Verkäufer/Einzelhandel: ~2.600 € brutto
  • Kraftfahrer: ~2.900 € brutto
  • Bürokraft/Verwaltung: ~3.200 € brutto
  • Handwerker: ~3.400 € brutto
  • Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto

Diese Gehälter liegen teils deutlich über dem Mindestlohn. Dennoch ist der Mindestlohn eine wichtige soziale Absicherung für gering qualifizierte Tätigkeiten und Berufseinsteiger.

Typische Abzüge im Detail

Lohnsteuer: Sie wird nach der Einkommensteuertabelle berechnet. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt etwa 12.348 € im Jahr (1.029 € monatlich). Erst ab einem zu versteuernden Einkommen darüber fällt Lohnsteuer an. Bei 2.410 € brutto liegt das zu versteuernde Einkommen nach Sozialabgaben bei rund 1.897 €, also etwa 868 € über dem Freibetrag. Darauf fällt ein niedriger Grenzsteuersatz von etwa 14 % an, sodass die Lohnsteuer bei rund 60 € liegt.

Sozialversicherungsbeiträge: Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die genannten Prozentsätze sind der Arbeitnehmeranteil. Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen 2026 voraussichtlich bei über 7.000 € monatlich, sodass der Mindestlohn vollständig beitragspflichtig ist.

Kirchensteuer: Falls Sie Kirchenmitglied sind, kommen 8 % oder 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu (je nach Bundesland). Das wären bei 60 € Lohnsteuer etwa 5 € zusätzlich.

Fazit: 13,90 € brutto in netto – eine realistische Einschätzung

Bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde und Vollzeit können Sie mit einem Netto von etwa 1.820 bis 1.850 Euro rechnen (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer). Der genaue Betrag variiert je nach individuellen Faktoren. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder nutzen Sie einen offiziellen Lohnsteuerrechner.

Weitere Informationen zum Thema Mindestlohn und Brutto-Netto finden Sie in unseren Artikeln und auf der Seite Über uns.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie viel sind 13,90 Euro brutto in netto bei Vollzeit?

Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Stunden im Monat ergibt 13,90 € brutto pro Stunde ein Monatsbrutto von etwa 2.410 €. Nach Abzug von Lohnsteuer (ca. 50–80 €) und Sozialversicherungsbeiträgen (ca. 510–520 €) bleibt in Steuerklasse I (gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer) ein Netto von rund 1.820 bis 1.850 €. Die genauen Abzüge variieren je nach Krankenkasse und individuellen Merkmalen.

Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn 2026 an?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Sozialversicherung umfasst Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %), Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag ~1,7 %) und Pflegeversicherung (1,7 % bei Kinderlosen, sonst 1,5 %). Die Lohnsteuer richtet sich nach Steuerklasse und Freibeträgen. Bei Steuerklasse I und 2.410 € brutto fällt eine geringe Lohnsteuer an, da das zu versteuernde Einkommen nach Abzügen nahe am Grundfreibetrag liegt.

Kann ich mit dem Mindestlohn 2026 einen Minijob ausüben?

Ja, die Minijob-Verdienstgrenze beträgt 2026 rund 603 € im Monat. Bei 13,90 € pro Stunde dürfen Sie maximal etwa 43 Stunden im Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Ein Minijob ist steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer (pauschale Abgaben durch den Arbeitgeber). Beachten Sie, dass bei Überschreitung der Grenze der Job sozialversicherungspflichtig wird.

Häufige Fragen

Wie viel sind 13,90 Euro brutto in netto bei Vollzeit?

Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Stunden im Monat ergibt 13,90 € brutto pro Stunde ein Monatsbrutto von etwa 2.410 €. Nach Abzug von Lohnsteuer (ca. 50–80 €) und Sozialversicherungsbeiträgen (ca. 510–520 €) bleibt in Steuerklasse I (gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer) ein Netto von rund 1.820 bis 1.850 €. Die genauen Abzüge variieren je nach Krankenkasse und individuellen Merkmalen.

Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn 2026 an?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Sozialversicherung umfasst Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %), Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag ~1,7 %) und Pflegeversicherung (1,7 % bei Kinderlosen, sonst 1,5 %). Die Lohnsteuer richtet sich nach Steuerklasse und Freibeträgen. Bei Steuerklasse I und 2.410 € brutto fällt eine geringe Lohnsteuer an, da das zu versteuernde Einkommen nach Abzügen nahe am Grundfreibetrag liegt.

Kann ich mit dem Mindestlohn 2026 einen Minijob ausüben?

Ja, die Minijob-Verdienstgrenze beträgt 2026 rund 603 € im Monat. Bei 13,90 € pro Stunde dürfen Sie maximal etwa 43 Stunden im Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Ein Minijob ist steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer (pauschale Abgaben durch den Arbeitgeber). Beachten Sie, dass bei Überschreitung der Grenze der Job sozialversicherungspflichtig wird.

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