Mindestlohn 2026: Brutto-Netto-Rechner und typische Abzüge – inklusive Abfindung brutto-netto-rechner

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde, was einem Brutto von etwa 2.410 € monatlich entspricht; das Netto hängt von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.

Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Brutto und Netto im Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet für Vollzeitbeschäftigte (173 Stunden/Monat) ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro monatlich bzw. 28.912 Euro jährlich. Damit setzt die Bundesregierung die Empfehlung der Mindestlohnkommission um. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 Euro, und für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant.

Doch wie viel bleibt Ihnen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf dem Konto? Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – insbesondere von der Steuerklasse, der Krankenversicherung und eventuellen Freibeträgen. Im Folgenden erklären wir die typischen Abzüge und geben eine Orientierung für das Nettoeinkommen.

Typische Abzüge vom Bruttogehalt

Vom Bruttolohn werden folgende Posten abgezogen:

  • Lohnsteuer: Abhängig von Steuerklasse und zu versteuerndem Einkommen. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro – wer weniger verdient, zahlt keine Lohnsteuer. Bei einem Mindestlohn von 28.912 Euro brutto fällt daher nur eine geringe Steuer an.
  • Solidaritätszuschlag: Für die meisten Arbeitnehmer entfällt er, da die Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
  • Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,6 %). Der Arbeitnehmeranteil liegt bei etwa 7,3 % + halber Zusatzbeitrag.
  • Pflegeversicherung: 3,05 % (bzw. 3,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren), Arbeitnehmerhälfte.
  • Rentenversicherung: 18,6 %, Arbeitnehmeranteil 9,3 %.
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, Arbeitnehmeranteil 1,3 %.

Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (angenommener Zusatzbeitrag 1,6 %) und ohne Kirchensteuer ergibt sich für den Mindestlohn von 2.410 € brutto ein Netto von etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Genaue Werte liefert Ihr Lohnsteuerrechner oder die monatliche Abrechnung.

Berufsbeispiele: Bruttogehälter im Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt typische Bruttomonatsgehälter für verschiedene Berufe (Quelle: Schätzwerte, Steuerklasse I, gesetzlich versichert):

  • Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto
  • Krankenpfleger: ~3.500 € brutto
  • Lagerist/Logistik: ~2.800 € brutto
  • Verkäufer/Einzelhandel: ~2.600 € brutto
  • Kraftfahrer: ~2.900 € brutto
  • Bürokraft/Verwaltung: ~3.200 € brutto
  • Handwerker: ~3.400 € brutto
  • Gastronomie/Service: ~2.500 € brutto

Diese Werte liegen teils deutlich über dem Mindestlohn. Dennoch gilt: Auch bei höheren Bruttogehältern steigen die Abzügen proportional – allerdings mit degressiver Steuerwirkung durch den Grundfreibetrag und die Beitragsbemessungsgrenzen.

Abfindung und der Abfindung brutto-netto-rechner

Ein Sonderfall sind Abfindungen, die bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag gezahlt werden. Auch hier möchten Sie wissen, was netto übrig bleibt. Der Abfindung brutto-netto-rechner hilft, die Steuerlast nach der Fünftelregelung zu schätzen. Beachten Sie: Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, aber nicht der Sozialversicherung (außer bei Überschreiten bestimmter Grenzen). Nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Orientierung – für die genaue Berechnung empfehlen wir einen Steuerberater.

Minijob und Mindestlohn

Die Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf etwa 603 Euro monatlich. Das entspricht bei 13,90 €/Std. rund 43,4 Stunden pro Monat. Minijobber sind in der Regel sozialversicherungsfrei (Ausnahme: Rentenversicherungspflicht auf Wunsch). Auch hier gilt: Der Mindestlohn ist die untere Grenze – wer weniger als 13,90 € pro Stunde verdient, sollte dies melden (z. B. über die Themenseite der Mindestlohnkommission).

Fazit: Orientierung für Ihr Netto

Der gesetzliche Mindestlohn bietet eine wichtige Einkommensuntergrenze. Mit den genannten Abzügen bleibt Ihnen bei Vollzeit etwa 70–75 % des Bruttos als Netto. Für individuelle Berechnungen nutzen Sie unseren Datenbereich mit aktuellen Tabellen. Denken Sie auch an Sonderzahlungen wie Abfindungen – der Abfindung brutto-netto-rechner ist ein praktisches Werkzeug, um die Steuerfolgen abzuschätzen.

Weitere Informationen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell sowie in unserem Blog zu aktuellen Entwicklungen.


Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem Stand der Onsite-Referenz (2026) und allgemeinen deutschen Steuer- und Sozialversicherungsregeln. Verbindlich sind Ihre persönliche Lohnabrechnung und die Auskunft offizieller Stellen wie BMAS oder Deutsche Rentenversicherung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn ab 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Stunden im Monat ergibt sich ein Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro monatlich (28.912 Euro jährlich). Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde vorgesehen.

Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?

Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei rund 1.700 bis 1.800 Euro. Abzüge umfassen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (meist entfallen) sowie Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Der Grundfreibetrag von etwa 12.348 Euro (2026) sorgt dafür, dass bei diesem Einkommen kaum Lohnsteuer anfällt.

Wie wird eine Abfindung versteuert und hilft ein Abfindung brutto-netto-rechner?

Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer und ggf. dem Solidaritätszuschlag. Sie werden nach der Fünftelregelung besteuert, was die Steuerlast mindern kann. Ein Abfindung brutto-netto-rechner kann Ihnen helfen, die ungefähre Nettosumme zu ermitteln. Bedenken Sie jedoch, dass Sozialversicherungsbeiträge auf Abfindungen nur in bestimmten Fällen anfallen (z. B. bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen). Für eine verbindliche Berechnung sollten Sie einen Steuerberater oder die Lohnabrechnung heranziehen.

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