Arbeitgeber zahlt Lohn nicht: Ist das strafbar? Rechte und Konsequenzen

Bei einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (Mindestlohn 13,90 €/h, Vollzeit) bleibt netto je nach Steuerklasse etwa 1.600–1.800 Euro übrig – doch ohne Zahlung drohen dem Arbeitgeber empfindliche Strafen.

Arbeitgeber zahlt Lohn nicht: Ist das strafbar?

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Arbeitgeber zahlt Lohn nicht – ist das strafbar? Die kurze Antwort: Ja, unter bestimmten Umständen kann die Nichtzahlung des Lohns, insbesondere des gesetzlichen Mindestlohns, empfindliche Konsequenzen haben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Pflichten Arbeitgeber haben, welche Strafen drohen und wie Sie sich als Beschäftigter wehren können.

Gesetzliche Grundlage: Der Mindestlohn als absolute Untergrenze

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Aktuell (2026) beträgt er 13,90 Euro brutto pro Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro (laut BMAS). Dieser Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber, Saisonkräfte und ausländische Beschäftigte, sofern sie in Deutschland arbeiten. Ausnahmen gibt es nur für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Ausbildung und für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) legt in §1 fest: „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns.“ Dieser Anspruch ist unabdingbar – Vereinbarungen, die darunter liegen, sind unwirksam (§3 MiLoG).

Wann liegt eine Pflichtverletzung vor?

Ein Verstoß liegt vor, wenn der Arbeitgeber:

  • den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt (Fälligkeit: spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats, §2 MiLoG),
  • den Lohn durch Sachleistungen ersetzt (außer bei Saisonkräften in engen Grenzen),
  • Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld unrechtmäßig auf den Mindestlohn anrechnet (nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, so BMAS),
  • oder die Arbeitszeit nicht korrekt dokumentiert (gilt für Minijobber und bestimmte Branchen).

Strafbarkeit: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Die Frage „arbeitgeber zahlt lohn nicht strafbar“ lässt sich differenziert beantworten:

  • Ordnungswidrigkeit: Die Nichtzahlung des Mindestlohns ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit nach §21 MiLoG. Das Bußgeld kann bis zu 500.000 Euro betragen. Zuständig für die Kontrolle ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.
  • Straftat: Handelt der Arbeitgeber vorsätzlich, etwa um Sozialversicherungsbeiträge zu hinterziehen (Vorenthalten von Arbeitsentgelt, §266a StGB) oder begeht er Betrug (§263 StGB), drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Auch wenn der Arbeitgeber systematisch Löhne nicht zahlt, kann dies als Straftat gewertet werden.

Die Grenze ist fließend. Wer aus Zahlungsunfähigkeit nicht zahlen kann, begeht in der Regel keine Straftat – wohl aber eine Ordnungswidrigkeit, wenn er den Mindestlohn nicht sicherstellt.

Was können Arbeitnehmer tun?

Wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  1. Schriftliche Mahnung: Fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auf. Setzen Sie eine Frist von einer Woche.
  2. Beschwerde beim Zoll: Melden Sie den Verstoß bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Behörde kann Bußgelder verhängen und weitere Ermittlungen einleiten.
  3. Klage vor dem Arbeitsgericht: Sie können Ihren Lohn einklagen. Das Verfahren ist für Arbeitnehmer kostenlos, wenn Sie vor dem Gütetermin obsiegen.
  4. Rechtliche Beratung: Suchen Sie sich anwaltliche Hilfe, etwa über den Betriebsrat oder eine Rechtsberatung.

Wichtig: Auch wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, dürfen Sie nicht einfach die Arbeit niederlegen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur in Ausnahmefällen. Lassen Sie sich beraten.

Typische Abzüge: Vom Brutto zum Netto

Um die Dimension zu verstehen: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.410 Euro (Mindestlohn 13,90 €/h, 38,5 h/Woche) ergeben sich folgende Abzüge (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer):

  • Lohnsteuer: ca. 180 €
  • Solidaritätszuschlag: entfällt meist
  • Krankenversicherung: ca. 190 €
  • Pflegeversicherung: ca. 45 €
  • Rentenversicherung: ca. 225 €
  • Arbeitslosenversicherung: ca. 30 €

Netto: ca. 1.740 Euro.

Die genauen Beträge hängen von Ihrer Steuerklasse, Krankenkasse, Kinderfreibeträgen und weiteren Faktoren ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Berechnung.

Prävention: So schützen Sie sich

  • Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung regelmäßig auf korrekte Stunden und Lohnsatz.
  • Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit selbst, insbesondere wenn Sie im Minijob oder in Branchen mit Aufzeichnungspflicht arbeiten.
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Themenbereich.

Fazit

Die Nichtzahlung des Lohns ist kein Kavaliersdelikt. Arbeitgeber, die den Mindestlohn nicht zahlen, müssen mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro und in schweren Fällen mit Strafverfahren rechnen. Als Arbeitnehmer haben Sie klare Rechte – zögern Sie nicht, diese durchzusetzen.

Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die FAQs unten oder die Beratungsangebote der Gewerkschaften und Arbeitsgerichte.

Häufige Fragen

Ist es strafbar, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt?

Ja, unter bestimmten Umständen. Die Nichtzahlung des Mindestlohns ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann (laut MiLoG). Handelt der Arbeitgeber vorsätzlich, etwa um Sozialversicherungsbeiträge zu hinterziehen, kann dies als Straftat (Betrug, Vorenthalten von Arbeitsentgelt) verfolgt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls kontrolliert und leitet Verfahren ein.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt?

Zunächst sollten Sie den Arbeitgeber schriftlich mahnen. Bleibt die Zahlung aus, können Sie eine Beschwerde bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) einreichen. Auch der Gang zum Arbeitsgericht ist möglich, um Ihren Lohn einzuklagen. Bei Verstößen gegen den Mindestlohn können Sie sich zudem an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Welche Strafen drohen dem Arbeitgeber bei Nichtzahlung des Mindestlohns?

Das Mindestlohngesetz sieht Bußgelder von bis zu 500.000 Euro vor (§21 MiLoG). Hinzu kommen mögliche Nachzahlungen, Verzugszinsen und bei Vorsatz strafrechtliche Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafen. Auch ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen kann drohen.

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