Brutto Netto Rechnen beim Mindestlohn: Was bleibt 2026 vom Bruttogehalt?

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 € brutto pro Stunde, das Netto hängt jedoch stark von Steuerklasse und Versicherungsstatus ab.

Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Die Brutto-Untergrenze

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde. Das entspricht bei einer üblichen Vollzeitbeschäftigung (173 Stunden pro Monat) einem Bruttogehalt von rund 2.410 € monatlich beziehungsweise 28.912 € jährlich. Diese Werte wurden vom BMAS auf Grundlage der Empfehlung der Mindestlohnkommission festgelegt. Doch was bleibt nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf dem Konto? Wer brutto netto rechnen möchte, muss die verschiedenen Abzüge kennen.

Welche Abzüge fallen an?

Vom Bruttogehalt werden zwei große Blöcke abgezogen: die Lohnsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse und dem zu versteuernden Einkommen. Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei etwa 12.348 € pro Jahr – wer darunter liegt, zahlt keine Lohnsteuer. Beim Mindestlohn von 28.912 € brutto im Jahr liegt das zu versteuernde Einkommen über dem Freibetrag, sodass Lohnsteuer anfällt.

Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich zusammen aus:

  • Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag, Arbeitnehmeranteil ca. 7,3 % + Hälfte des Zusatzbeitrags)
  • Pflegeversicherung (3,05 % des Bruttos, bei Kinderlosen ab 23 Jahren + 0,6 % Zuschlag)
  • Rentenversicherung (18,6 %, Arbeitnehmeranteil 9,3 %)
  • Arbeitslosenversicherung (2,6 %, Arbeitnehmeranteil 1,3 %)

Insgesamt beträgt der Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung etwa 20 % des Bruttos – je nach Krankenkasse und individuellen Faktoren kann der Wert leicht schwanken.

Brutto Netto Rechnen am Beispiel Mindestlohn

Nehmen wir eine ledige Person ohne Kinder, Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer. Das Bruttogehalt beträgt 2.410 € pro Monat. Die Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich auf rund 20 % = 482 €. Die Lohnsteuer liegt bei etwa 200–250 € (abhängig von der genauen Berechnung des Finanzamts). Somit ergibt sich ein Netto von etwa 1.678 bis 1.728 €. Das ist eine grobe Schätzung – für eine exakte Berechnung empfehlen wir unseren Rechner.

Wichtig: Bei anderen Steuerklassen ändert sich das Netto deutlich. In Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) fällt weniger Lohnsteuer an, sodass das Netto höher ausfällt. In Steuerklasse V (verheiratet, Zweitverdiener) ist die Lohnsteuer höher. Auch Kinderfreibeträge oder Kirchensteuer beeinflussen das Ergebnis.

Steuerklassen und ihre Auswirkung

Die Wahl der Steuerklasse hat großen Einfluss auf das Netto. Die wichtigsten Klassen:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende – Standardfall.
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag.
  • Steuerklasse III: Verheiratete mit deutlich höherem Netto (wenn der Partner wenig verdient).
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen – Standard für Doppelverdiener.
  • Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen – hohe Lohnsteuer.
  • Steuerklasse VI: Für Nebenjobs oder Zweitbeschäftigungen – höchster Steuersatz.

Wer brutto netto rechnen möchte, sollte daher immer die persönliche Steuerklasse berücksichtigen. Die Lohnsteuer wird nach der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) berechnet.

Typische Bruttogehälter im Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt typische Bruttomonatsgehälter für verschiedene Berufe (jeweils Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer). Diese Werte basieren auf Schätzungen der Redaktion und dienen der Orientierung:

  • Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto → Netto ca. 2.400–2.500 €
  • Krankenpfleger: ~3.500 € brutto → Netto ca. 2.350–2.450 €
  • Handwerker: ~3.400 € brutto → Netto ca. 2.300–2.400 €
  • Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 € brutto → Netto ca. 2.150–2.250 €
  • Kraftfahrer: ~2.900 € brutto → Netto ca. 1.950–2.050 €
  • Lagerist / Logistik: ~2.800 € brutto → Netto ca. 1.900–2.000 €
  • Verkäufer / Einzelhandel: ~2.600 € brutto → Netto ca. 1.750–1.850 €
  • Gastronomie / Service: ~2.500 € brutto → Netto ca. 1.680–1.780 €

Diese Zahlen zeigen, dass die Abzüge prozentual ähnlich sind, aber der absolute Nettoverdienst mit dem Brutto steigt. Auch hier gilt: Individuelle Faktoren können das Netto verändern.

Minijob und Mindestlohn

Die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € monatlich. Bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde entspricht das etwa 43,4 Arbeitsstunden im Monat. Minijobs sind für Arbeitnehmer in der Regel sozialversicherungsfrei (pauschal versteuert durch den Arbeitgeber), sodass kein brutto netto rechnen im klassischen Sinne nötig ist – der Auszahlungsbetrag entspricht dem Brutto. Allerdings können Minijobber auf Antrag in die Rentenversicherung einzahlen, um später höhere Rentenansprüche zu erhalten.

Fazit

Das brutto netto rechnen beim Mindestlohn ist keine Hexerei, erfordert aber die Kenntnis der persönlichen Steuerklasse und der Sozialversicherungsbeiträge. Der gesetzliche Mindestlohn 2026 liegt bei 13,90 € brutto pro Stunde, das Netto bewegt sich je nach Situation zwischen etwa 1.670 € und 1.730 € für eine Vollzeitstelle. Für eine individuelle Berechnung nutzen Sie am besten unseren Rechner oder informieren Sie sich auf Mindestlohn Aktuell über aktuelle Entwicklungen. Beachten Sie auch die geplante Erhöhung auf 14,60 € zum 1. Januar 2027. Letztlich ist die Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers verbindlich – bei Fragen hilft das Finanzamt oder die Krankenkasse weiter.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Arbeitsstunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Stunden im Monat ergibt sich ein Bruttogehalt von etwa 2.410 € monatlich beziehungsweise rund 28.912 € jährlich. Diese Werte wurden vom BMAS bestätigt.

Welche Abzüge sind beim Mindestlohn zu erwarten?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer liegt der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung bei etwa 20 % des Bruttos. Hinzu kommt die Lohnsteuer, die bei Mindestlohn und Steuerklasse I rund 200–250 € betragen kann. Das Netto liegt dann grob zwischen 1.670 € und 1.730 €. Eine genaue Berechnung ist mit dem [Rechner](/rechner) möglich.

Ändert sich der Mindestlohn 2027?

Ja, die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung auf 14,60 € pro Stunde ab 1. Januar 2027 empfohlen. Damit steigt das monatliche Brutto bei Vollzeit auf etwa 2.530 €. Die endgültige Umsetzung erfolgt durch die Bundesregierung. Weitere Informationen finden Sie auf [Mindestlohn Aktuell](/) sowie in unserem [Daten](/daten)-Bereich.

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