Mindestlohn 2026: Brutto-Netto-Rechner und typische Abzüge einfach erklärt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde – brutto rund 2.410 Euro monatlich. Wie viel netto davon ankommt, hängt von Steuerklasse, Krankenkasse und weiteren Abzügen ab.

Mindestlohn 2026: Was Sie über Brutto und Netto wissen sollten

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet für Vollzeitbeschäftigte (rund 173,33 Stunden pro Monat) ein Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro monatlich beziehungsweise 28.912 Euro im Jahr. Doch wie viel bleibt nach Abzügen tatsächlich auf Ihrem Konto? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Komponenten – von der Lohnsteuer über die Sozialversicherung bis hin zu typischen Nettowerten für verschiedene Berufe.

Brutto vs. Netto: Die Grundlagen

Das Bruttogehalt ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Abzügen zahlt. Das Nettogehalt ist das, was nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt. Die Höhe der Abzüge hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI) – beeinflusst die Lohnsteuer
  • Krankenversicherung – gesetzlich oder privat, inkl. Zusatzbeitrag
  • Rentenversicherung – aktuell 18,6 % des Bruttos (hälftig geteilt)
  • Arbeitslosenversicherung – 2,6 % (hälftig geteilt)
  • Pflegeversicherung – 3,6 % (hälftig, mit Zuschlag für Kinderlose)
  • Kirchensteuer – falls zutreffend

Zudem gibt es den Grundfreibetrag (2026: ca. 12.348 Euro pro Jahr), bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. Liegt Ihr Jahreseinkommen darunter, zahlen Sie keine Lohnsteuer – lediglich die Sozialversicherungsbeiträge werden fällig.

Mindestlohn 2026: Beispielrechnung für Steuerklasse I

Nehmen wir eine alleinstehende Person ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer (Steuerklasse I). Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.410 Euro ergeben sich folgende ungefähre Abzüge:

  • Lohnsteuer: ca. 150–200 Euro (abhängig vom genauen Jahresbrutto und Freibeträgen)
  • Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil ca. 7,3 % + 0,5 % Zusatzbeitrag): ca. 188 Euro
  • Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil 9,3 %): ca. 224 Euro
  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmeranteil 1,3 %): ca. 31 Euro
  • Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil 1,8 % inkl. Kinderlosenzuschlag): ca. 43 Euro

Summe Abzüge: rund 636–686 Euro. Netto bleiben etwa 1.724 bis 1.774 Euro.

Diese Werte sind Schätzungen. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir unseren brutto netto rexhner, der Ihre individuelle Steuerklasse und Krankenkasse berücksichtigt.

Typische Bruttogehälter und ihre Netto-Werte

Die folgende Übersicht zeigt typische Bruttomonatsgehälter für verschiedene Berufe (jeweils Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer). Die Nettowerte sind Richtwerte und können abweichen.

Beruf Brutto (ca.) Netto (ca.)
Pflegefachkraft 3.600 € 2.400–2.500 €
Krankenpfleger 3.500 € 2.350–2.450 €
Handwerker 3.400 € 2.300–2.400 €
Bürokraft / Verwaltung 3.200 € 2.200–2.300 €
Kraftfahrer 2.900 € 2.050–2.150 €
Lagerist / Logistik 2.800 € 2.000–2.100 €
Verkäufer / Einzelhandel 2.600 € 1.900–2.000 €
Gastronomie / Service 2.500 € 1.850–1.950 €

Wie Sie sehen, steigt das Netto nicht proportional zum Brutto, da die Lohnsteuer progressiv ist. Zudem fallen bei höheren Gehältern auch höhere Sozialversicherungsbeiträge an (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).

Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?

Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde (ca. 2.222 Euro brutto/Monat). Die Erhöhung auf 13,90 Euro bedeutet ein Plus von rund 1,08 Euro pro Stunde – etwa 8,4 % mehr. Auch der Grundfreibetrag steigt 2026 auf ca. 12.348 Euro, sodass Geringverdiener etwas entlastet werden.

Die Minijob-Grenze wird 2026 auf etwa 603 Euro monatlich angehoben. Wer unter dieser Grenze verdient, zahlt keine Steuern und nur pauschale Sozialabgaben.

So nutzen Sie den brutto netto rexhner richtig

Unser brutto netto rexhner auf Mindestlohn Aktuell hilft Ihnen, Ihr persönliches Nettoeinkommen zu ermitteln. Geben Sie einfach Ihr Bruttogehalt, Ihre Steuerklasse, Ihr Bundesland und Ihre Krankenkasse ein. Der Rechner berücksichtigt automatisch die aktuellen Sozialversicherungssätze und den Grundfreibetrag. Beachten Sie: Bei Kirchensteuer oder Kinderfreibeträgen müssen Sie diese Angaben manuell ergänzen.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie in unseren Artikeln und auf der Datenseite mit den offiziellen Werten von BMAS und Destatis.

Fazit

Der Mindestlohn 2026 bringt eine spürbare Erhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde. Wie viel netto davon übrig bleibt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Mit dem brutto netto rexhner können Sie schnell und unverbindlich eine Schätzung erhalten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder die zuständige Lohnabrechnungsstelle.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle (ca. 173,33 Stunden/Monat) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?

Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (ca. 14,6 % inkl. Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,6 % inkl. Kinderlosenzuschlag) sowie ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Nutzen Sie den brutto netto rexhner auf unserer Seite für eine individuelle Berechnung.

Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt abgezogen?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 14,6 % inkl. Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,6 % inkl. Kinderlosenzuschlag). Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Zusätzlich kann Kirchensteuer anfallen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle (ca. 173,33 Stunden/Monat) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?

Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (ca. 14,6 % inkl. Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,6 % inkl. Kinderlosenzuschlag) sowie ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Nutzen Sie den brutto netto rexhner auf unserer Seite für eine individuelle Berechnung.

Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt abgezogen?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 14,6 % inkl. Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,6 % inkl. Kinderlosenzuschlag). Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Zusätzlich kann Kirchensteuer anfallen.

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