Gehalt und Lohn Unterschied: Gesetzliche Untergrenze und typische Abzüge 2026
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,9 €/Stunde, was bei Vollzeit etwa 2.410 € brutto monatlich entspricht; das Netto variiert je nach Steuerklasse und Sozialversicherung.
Gesetzliche Untergrenze und typische Abzüge: Gehalt und Lohn im Vergleich
Viele Arbeitnehmer in Deutschland fragen sich, was am Ende des Monats auf dem Konto landet. Dabei spielt der Unterschied zwischen Gehalt und Lohn eine zentrale Rolle. Während Gehalt ein festes Monatsentgelt ist, wird Lohn nach Stunden oder Leistung gezahlt. Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Stundenlohn, der für alle Beschäftigten gilt – egal ob sie nach Gehalt oder Lohn bezahlt werden. Dieser Artikel erklärt die aktuelle Untergrenze, die typischen Abzüge und gibt eine Orientierung für Ihr Netto.
Gehalt und Lohn: Definition und Unterschied
Der gehalt und lohn unterschied liegt in der Berechnungsgrundlage. Gehalt erhalten Angestellte in der Regel monatlich in gleicher Höhe, unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit (z. B. 40 Stunden pro Woche). Lohn wird dagegen oft nach geleisteten Stunden (Stundenlohn) oder nach Stückzahl (Akkord) gezahlt. Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Stundenlohn – er beträgt ab 1. Januar 2026 13,9 Euro pro Stunde. Das bedeutet: Auch wer ein festes Gehalt bezieht, muss mindestens diesen Stundenlohn erhalten. Rechnet man das Monatsgehalt auf die Arbeitsstunden um, darf der Wert nicht unter 13,9 Euro fallen.
Aktuelle Mindestlohn-Werte 2025–2027
Die Mindestlohnkommission hat die nächsten Erhöhungen beschlossen:
- 2025: 12,82 €/Std. → ca. 2.220 €/Monat (40h-Woche)
- 2026: 13,9 €/Std. → ca. 2.410 €/Monat
- 2027: 14,6 €/Std. → ca. 2.530 €/Monat
Diese Werte gelten für alle Branchen, sofern kein tariflicher höherer Lohn vereinbart ist. Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro pro Jahr – bis zu diesem Betrag wird keine Lohnsteuer fällig. Die Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro monatlich; Minijobs bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei.
Typische Abzüge: Vom Brutto zum Netto
Vom Bruttolohn werden folgende Pflichtabzüge vorgenommen:
- Lohnsteuer: progressiv nach Steuerklasse (I bis VI) und Höhe des Einkommens. Bei Steuerklasse I und einem Brutto von 2.410 € fällt nur geringe Lohnsteuer an, da der Grundfreibetrag greift.
- Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil, ca. 20–21 % des Bruttos):
- Krankenversicherung: 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 %)
- Rentenversicherung: 18,6 %
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 %
- Pflegeversicherung: 3,05 % (3,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren)
- Kirchensteuer (nur bei Kirchenmitgliedschaft, ca. 8–9 % der Lohnsteuer)
Der Arbeitgeber trägt die andere Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Das Netto ist also das Brutto abzüglich Lohnsteuer und Arbeitnehmer-Sozialabgaben.
Beispielrechnung: Mindestlohn 2026 (Steuerklasse I)
- Brutto: 2.410 €/Monat (13,9 € × 173 Std. bei 40h-Woche)
- Lohnsteuer: ca. 80–120 € (abhängig von Werbungskosten etc.)
- Sozialversicherung (AN-Anteil): ca. 480–510 €
- Netto: ca. 1.600–1.700 €
Diese Schätzung basiert auf der vereinfachten Annahme ohne Kirchensteuer, ohne Kinderfreibeträge und ohne besondere Freibeträge. Das tatsächliche Netto kann abweichen. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren Rechner oder wenden Sie sich an Ihre Lohnabrechnung.
Branchenbeispiele: Typische Bruttogehälter
Die folgende Übersicht zeigt typische Bruttomonatsgehälter (Vollzeit) aus der Onsite-Referenz – als Orientierung, wie sich die Gehälter oberhalb des Mindestlohns bewegen:
- Pflegefachkraft: ~3.600 €
- Krankenpfleger: ~3.500 €
- Handwerker: ~3.400 €
- Bürokraft/Verwaltung: ~3.200 €
- Kraftfahrer: ~2.900 €
- Lagerist/Logistik: ~2.800 €
- Verkäufer/Einzelhandel: ~2.600 €
- Gastronomie/Service: ~2.500 €
Auch hier gilt: Das Netto hängt von den individuellen Abzügen ab. Mehr Details zu den einzelnen Berufen finden Sie in unseren Themen.
Fazit: Orientierung am Mindestlohn und den Abzügen
Der gehalt und lohn unterschied ist vor allem für die Berechnung des Stundenlohns wichtig. Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine klare Untergrenze, die Arbeitgeber nicht unterschreiten dürfen. Die Abzüge vom Brutto sind gesetzlich festgelegt, aber individuell verschieden. Wer sein Netto genau wissen möchte, sollte einen Brutto-Netto-Rechner nutzen oder die eigene Lohnabrechnung prüfen. Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Blog.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Gehalt und Lohn? Gehalt ist ein festes Monatsentgelt, Lohn wird nach Stunden oder Leistung gezahlt. Der Mindestlohn ist ein Stundenlohn und gilt für beide Vergütungsformen.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und was bleibt netto übrig? 13,9 €/Std., brutto ~2.410 €/Monat. Netto ca. 1.600–1.700 € bei Steuerklasse I (ohne Kirchensteuer).
Welche Abzüge werden vom Bruttolohn vorgenommen? Lohnsteuer, Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil ca. 20–21 %). Kirchensteuer optional.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Gehalt und Lohn?
Gehalt ist ein festes monatliches Entgelt, unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Lohn wird dagegen nach Stunden oder erbrachter Leistung berechnet (Stundenlohn, Akkordlohn). Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Stundenlohn, der für alle Arbeitnehmer gilt – auch Gehaltsempfänger müssen mindestens diesen Stundenlohn erhalten, wenn man ihr Gehalt auf die Arbeitsstunden umrechnet.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und was bleibt netto übrig?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,9 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Nach Abzug von Lohnsteuer (Steuerklasse I) und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) bleibt netto ungefähr 1.600 bis 1.700 Euro. Der genaue Betrag variiert je nach Krankenkasse, Zusatzbeitrag und individuellen Freibeträgen.
Welche Abzüge werden vom Bruttolohn vorgenommen?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Dazu gehören die Krankenversicherung (ca. 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren). Der Arbeitgeber trägt die Hälfte dieser Beiträge, der Arbeitnehmer die andere Hälfte. Zusätzlich kann Kirchensteuer anfallen.