Mindestlohn 2026: Was bleibt netto vom gesetzlichen Lohn? Gehalt und Abzüge verstehen
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 2026 brutto 13,90 € pro Stunde, was etwa 2.410 € monatlich entspricht; das Netto variiert je nach Steuerklasse und Sozialversicherung.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Was bedeutet das für Ihr lohn gehalt?
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich die gesetzliche Lohnuntergrenze erneut – ein wichtiger Schritt, um die Kaufkraft der Beschäftigten zu sichern. Doch wie viel bleibt Ihnen tatsächlich netto von diesem Bruttolohn? Und welche Rolle spielen Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträge? In diesem Beitrag geben wir Ihnen eine klare Orientierung zu Ihrem lohn gehalt und den typischen Abzügen.
Brutto-Mindestlohn: Die Zahlen für 2026
Bei einer Vollzeitstelle mit 173,33 Arbeitsstunden pro Monat ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 € ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Im Jahr sind das etwa 28.912 Euro brutto. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro pro Stunde, was einem Monatsbrutto von etwa 2.222 Euro entsprach. Für 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde beschlossen – dann läge das Monatsbrutto bei rund 2.530 Euro.
Diese Zahlen basieren auf den Beschlüssen der Mindestlohnkommission und wurden vom BMAS bestätigt. Beachten Sie, dass der Mindestlohn für alle Branchen gilt – Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Gruppen wie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten oder Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Vom Brutto zum Netto: Typische Abzüge verstehen
Ihr lohn gehalt wird nicht in voller Höhe ausgezahlt. Vom Bruttobetrag werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Krankenversicherungssatz, eventuellen Kirchensteuerpflichten und Freibeträgen ab. Für eine realistische Einschätzung gehen wir von Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) und einer gesetzlichen Krankenversicherung ohne Kirchensteuer aus.
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag
Die Lohnsteuer wird nach Ihrem zu versteuernden Einkommen berechnet. Der Grundfreibetrag für 2026 beträgt voraussichtlich 12.348 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Erst wenn Ihr Jahreseinkommen diesen Betrag übersteigt, fällt Lohnsteuer an. Beim Mindestlohn von 28.912 Euro brutto liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen nach Abzug von Werbungskostenpauschale (1.230 €) und Vorsorgeaufwendungen bei etwa 26.000 Euro. Daraus ergibt sich eine Lohnsteuer von rund 1.800 bis 2.000 Euro pro Jahr (je nach genauen Abzügen). Der Solidaritätszuschlag entfällt bei dieser Einkommenshöhe in der Regel.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherung besteht aus vier Zweigen:
- Krankenversicherung: Beitragssatz ca. 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 %). Der Arbeitnehmeranteil liegt bei etwa 7,3 % + 0,85 % = 8,15 % des Bruttos.
- Pflegeversicherung: 3,05 % (bzw. 3,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren). Arbeitnehmeranteil: 1,525 % bzw. 1,7 %.
- Rentenversicherung: 18,6 %, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (9,3 %).
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, Arbeitnehmeranteil 1,3 %.
Summe der Arbeitnehmerbeiträge: etwa 20,2 % bis 20,5 % des Bruttos (je nach Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung). Bei 2.410 Euro Brutto sind das rund 485 bis 495 Euro monatlich.
Netto-Mindestlohn: Beispielrechnung
Bei Steuerklasse I, gesetzlicher KV (Zusatzbeitrag 1,7 %), ohne Kirchensteuer und ohne Kinder ergibt sich folgendes Netto:
- Brutto: 2.410 €
- Lohnsteuer: ca. 150 € (geschätzt, da monatlich)
- Solidaritätszuschlag: 0 €
- Krankenversicherung: ca. 196 €
- Pflegeversicherung: ca. 37 €
- Rentenversicherung: ca. 224 €
- Arbeitslosenversicherung: ca. 31 €
- Netto: etwa 1.772 €
Diese Zahl ist eine grobe Schätzung. Tatsächlich kann das Netto je nach Krankenkasse, Steuerklasse und individuellen Freibeträgen um 50 bis 100 Euro nach oben oder unten abweichen. Nutzen Sie für eine genaue Berechnung unseren Brutto-Netto-Rechner.
Typische Bruttogehälter in verschiedenen Berufen
Neben dem Mindestlohn geben wir Ihnen eine Orientierung zu typischen Bruttomonatsgehältern in häufigen Berufsfeldern (jeweils Vollzeit, Steuerklasse I, gesetzlich versichert):
- Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto
- Krankenpfleger/in: ~3.500 € brutto
- Handwerker/in: ~3.400 € brutto
- Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 € brutto
- Kraftfahrer/in: ~2.900 € brutto
- Lagerist/in / Logistik: ~2.800 € brutto
- Verkäufer/in im Einzelhandel: ~2.600 € brutto
- Gastronomie / Service: ~2.500 € brutto
Diese Werte sind Schätzwerte und können regional sowie nach Tarifvertrag stark variieren. Das tatsächliche Netto hängt von denselben Faktoren ab wie beim Mindestlohn. Ein Verkäufer mit 2.600 € brutto kommt bei Steuerklasse I auf etwa 1.850 bis 1.900 € netto.
Minijob und Midijob: Besonderheiten beim lohn gehalt
Wer nur geringfügig beschäftigt ist, profitiert von der Minijob-Grenze. Ab 2026 liegt diese bei 603 Euro monatlich. Bis zu diesem Betrag sind Minijobs steuer- und sozialversicherungsfrei (pauschale Abgaben durch den Arbeitgeber). Der Mindestlohn von 13,90 € bedeutet, dass Sie maximal rund 43 Stunden im Monat arbeiten dürfen, um die Grenze nicht zu überschreiten. Ein Midijob (Gleitzone) liegt zwischen 603 und 2.000 Euro – hier zahlen Sie reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.
Fazit: Planen Sie Ihr lohn gehalt realistisch
Der gesetzliche Mindestlohn bietet eine wichtige Untergrenze, aber Ihr tatsächliches Nettoeinkommen wird durch Steuerklasse und Sozialversicherung bestimmt. Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über Ihre individuelle Situation. Weitere Details finden Sie in unseren Artikeln zum Mindestlohn und auf der Übersichtsseite mit Daten.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn ab 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173,33 Stunden im Monat ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von rund 28.912 Euro. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde beschlossen.
Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer können Sie mit Abzügen von etwa 20 bis 22 Prozent rechnen. Vom Bruttomindestlohn von 2.410 Euro bleiben dann rund 1.880 bis 1.920 Euro netto. Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.
Welche Abzüge werden vom Bruttolohn abgezogen?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Solidaritätszuschlag sowie Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen: Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 1,525 % bzw. 1,875 % bei Kinderlosen), Rentenversicherung (18,6 %, je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Der Arbeitgeberanteil wird nicht vom Brutto abgezogen, sondern zusätzlich gezahlt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn ab 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173,33 Stunden im Monat ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von rund 28.912 Euro. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde beschlossen.
Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer können Sie mit Abzügen von etwa 20 bis 22 Prozent rechnen. Vom Bruttomindestlohn von 2.410 Euro bleiben dann rund 1.880 bis 1.920 Euro netto. Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.
Welche Abzüge werden vom Bruttolohn abgezogen?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Solidaritätszuschlag sowie Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen: Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 1,525 % bzw. 1,875 % bei Kinderlosen), Rentenversicherung (18,6 %, je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Der Arbeitgeberanteil wird nicht vom Brutto abgezogen, sondern zusätzlich gezahlt.