Mindestlohn Brutto 2026: Was bleibt netto übrig?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, was einem Monatsbrutto von etwa 2.410 Euro entspricht – das tatsächliche Netto hängt jedoch stark von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.

Mindestlohn Brutto 2026: So setzt sich Ihr Gehalt zusammen

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das bedeutet für Vollzeitbeschäftigte ein monatliches Bruttogehalt von rund 2.410 Euro (bei 173,33 Stunden) und ein Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro. Doch wie viel von diesem Betrag kommt tatsächlich auf Ihrem Konto an? In diesem Artikel erklären wir den Zusammenhang zwischen Brutto und Netto, zeigen typische Abzüge und geben Orientierung für verschiedene Steuerklassen.

Brutto vs. Netto: Die wichtigsten Unterschiede

Das Bruttogehalt ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Abzügen zahlt. Das Nettogehalt ist das, was nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt. Die Differenz kann je nach persönlicher Situation 20 bis 40 Prozent betragen. Für den Mindestlohn Brutto 2026 bedeutet das: Von den 2.410 Euro brutto bleiben netto schätzungsweise 1.700 bis 1.800 Euro übrig – bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer.

Welche Abzüge fallen an?

Vom Bruttolohn werden folgende Posten abgezogen:

  • Lohnsteuer: gestaffelt nach Steuerklasse und Höhe des Einkommens. Bei Mindestlohn und Steuerklasse I fällt aufgrund des Grundfreibetrags (2026: ca. 12.348 Euro) nur wenig Lohnsteuer an.
  • Krankenversicherung: ca. 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich etwa 1,7 %). Der Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
  • Rentenversicherung: 18,6 % (je zur Hälfte).
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (je zur Hälfte).
  • Pflegeversicherung: ca. 3,05 % (je zur Hälfte; Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %).

Die Summe der Sozialversicherungsbeiträge liegt bei etwa 20–21 % des Bruttos (Arbeitnehmeranteil). Hinzu kommt die Lohnsteuer. Insgesamt ergeben sich Abzüge von rund 28–30 % bei einem Mindestlohn-Brutto von 2.410 Euro.

Einfluss der Steuerklasse

Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) ist der Steuerabzug am höchsten. In Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) fällt weniger Lohnsteuer an. Für den Mindestlohn Brutto 2026 können die Unterschiede mehrere Dutzend Euro netto ausmachen. Eine genaue Berechnung bietet unser Rechner.

Beispiele aus der Praxis

Neben dem Mindestlohn gibt es in vielen Branchen höhere tarifliche oder branchenübliche Gehälter. Die folgende Übersicht zeigt typische Bruttomonatsgehälter (Stand 2026, Schätzwerte):

  • Pflegefachkraft: ca. 3.600 € brutto
  • Krankenpfleger/in: ca. 3.500 € brutto
  • Handwerker/in: ca. 3.400 € brutto
  • Bürokraft / Verwaltung: ca. 3.200 € brutto
  • Kraftfahrer/in: ca. 2.900 € brutto
  • Lagerist/in / Logistik: ca. 2.800 € brutto
  • Verkäufer/in (Einzelhandel): ca. 2.600 € brutto
  • Gastronomie / Service: ca. 2.500 € brutto

Diese Werte dienen der Orientierung. Das tatsächliche Netto hängt von denselben Faktoren ab wie beim Mindestlohn. Weitere Details zu branchenüblichen Gehältern finden Sie in unseren Daten.

Minijob und Mindestlohn 2026

Die Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf etwa 603 Euro pro Monat. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro sind das rund 43,4 Stunden pro Monat – also etwa 10 Stunden pro Woche. Minijobber sind in der Regel sozialversicherungsfrei (Ausnahme: Rentenversicherung optional), zahlen aber pauschale Abgaben des Arbeitgebers. Das Netto entspricht hier fast dem Brutto, da keine Lohnsteuer und keine Arbeitnehmer-Sozialbeiträge anfallen.

Ausblick: Mindestlohn 2027

Die Mindestlohnkommission hat bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2027 beschlossen. Damit steigt das Bruttomonatsgehalt auf etwa 2.530 Euro. Auch dann gelten die gleichen Abzugsregeln. Bleiben Sie mit unserem Themen-Bereich auf dem Laufenden.

Fazit

Der Mindestlohn Brutto 2026 bringt eine spürbare Erhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde. Was netto übrig bleibt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Nutzen Sie die offiziellen Rechner der Finanzverwaltung oder unseren Rechner für eine individuelle Schätzung. Bei Fragen zu Ihren Abzügen wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder die zuständige Lohnabrechnungsstelle.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn brutto 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 173,33 Stunden pro Monat ergibt sich ein monatliches Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von rund 28.912 Euro. Die Anhebung wurde von der Mindestlohnkommission empfohlen und durch das BMAS umgesetzt.

Was bleibt netto vom Mindestlohn 2026?

Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Für eine alleinstehende Person in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro monatlich. Dieser Wert ist eine grobe Schätzung; die tatsächliche Lohnabrechnung kann abweichen. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Berechnung.

Welche Abzüge fallen bei Mindestlohn an?

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (ca. 3,05 %). Bei Steuerklasse I und einem Brutto von 2.410 € liegen die Gesamtabzüge bei etwa 28–30 %. Der genaue Betrag variiert je nach Krankenkasse und individuellen Merkmalen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn brutto 2026?

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Was bleibt netto vom Mindestlohn 2026?

Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Für eine alleinstehende Person in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro monatlich. Dieser Wert ist eine grobe Schätzung; die tatsächliche Lohnabrechnung kann abweichen. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine individuelle Berechnung.

Welche Abzüge fallen bei Mindestlohn an?

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (ca. 3,05 %). Bei Steuerklasse I und einem Brutto von 2.410 € liegen die Gesamtabzüge bei etwa 28–30 %. Der genaue Betrag variiert je nach Krankenkasse und individuellen Merkmalen.

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