Mindestlohn Brutto Monat: Was bleibt netto übrig? Abzüge 2026
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro entspricht; das tatsächliche Netto variiert je nach Steuerklasse, Krankenversicherung und individuellen Freibeträgen.
Mindestlohn Brutto Monat: Was bleibt netto übrig?
Der gesetzliche Mindestlohn bildet die unterste Einkommensgrenze für Arbeitnehmer in Deutschland. Viele Beschäftigte fragen sich: Wie hoch ist der mindestlohn brutto monat und was kommt nach allen Abzügen tatsächlich auf dem Konto an? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die gesetzliche Untergrenze, die typischen Abzüge und die Netto-Spanne.
Bruttomonatsgehalt auf Mindestlohnbasis
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer üblichen Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden (173,33 Stunden pro Monat) ergibt sich daraus ein mindestlohn brutto monat von rund 2.410 Euro. Das entspricht einem Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro. Zum Vergleich: Der Mindestlohn 2025 lag bei 12,82 Euro pro Stunde (ca. 2.222 Euro brutto monatlich). Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde vorgesehen.
Typische Abzüge: Steuern und Sozialversicherung
Vom Bruttomonatsgehalt werden verschiedene Abzüge vorgenommen. Die Höhe hängt von der Steuerklasse, der Kirchensteuerpflicht und den Sozialversicherungsbeiträgen ab. Hier die wichtigsten Posten:
- Lohnsteuer: Berechnet nach der individuellen Steuerklasse (I bis VI). Bei einem Brutto von 2.410 Euro und Steuerklasse I fällt nur eine geringe Lohnsteuer an, da der Grundfreibetrag 2026 bei rund 12.348 Euro pro Jahr liegt. Der zu versteuernde Anteil ist daher niedrig.
- Solidaritätszuschlag: Für die meisten Arbeitnehmer entfällt er, da die Einkommensteuer unterhalb der Freigrenze liegt.
- Kirchensteuer: Nur bei Kirchenmitgliedschaft; in der Regel 8 oder 9 % der Lohnsteuer.
- Krankenversicherung: Beitragssatz ca. 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich 0,8 %). Der Arbeitnehmeranteil beträgt die Hälfte, also rund 7,7 % des Bruttos.
- Rentenversicherung: 18,6 % insgesamt, Arbeitnehmeranteil 9,3 %.
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % insgesamt, Arbeitnehmeranteil 1,3 %.
- Pflegeversicherung: 3,6 % (4,0 % für Kinderlose ab 23 Jahren), Arbeitnehmeranteil die Hälfte.
Insgesamt liegen die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) bei etwa 20–21 % des Bruttos. Zusammen mit der Lohnsteuer ergeben sich Abzüge von rund 30–35 %.
Netto-Spanne für Mindestlohnempfänger
Eine exakte Nettoangabe ist ohne individuelle Daten nicht möglich. Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer in Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung, ergibt sich aus 2.410 Euro brutto ein Netto von schätzungsweise 1.600 bis 1.700 Euro. Bei anderen Steuerklassen (z. B. III mit Ehepartner) kann das Netto höher ausfallen, bei Steuerklasse V niedriger. Auch Kinderfreibeträge oder ein Minijob-Nebenverdienst beeinflussen das Ergebnis.
Weitere Informationen zu den genauen Abzügen finden Sie auf unserer Seite Mindestlohn Aktuell sowie im Brutto-Netto-Rechner, der eine individuelle Berechnung ermöglicht.
Besonderheiten: Minijob und Teilzeit
Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, aber nur wenige Stunden pro Woche, kann unter die Minijob-Grenze fallen. 2026 liegt diese bei 603 Euro monatlich. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro sind das etwa 43,4 Stunden pro Monat (ca. 10 Stunden pro Woche). Minijobs sind in der Regel sozialversicherungsfrei (pauschale Abgaben durch den Arbeitgeber) und steuerfrei, sofern keine andere Hauptbeschäftigung besteht.
Fazit
Der mindestlohn brutto monat von rund 2.410 Euro (2026) ist die gesetzliche Untergrenze. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung bleibt je nach persönlicher Situation ein Netto zwischen etwa 1.600 und 1.700 Euro. Wer seinen genauen Nettolohn ermitteln möchte, sollte einen offiziellen Brutto-Netto-Rechner nutzen oder die Lohnabrechnung prüfen. Die Mindestlohnkommission und das BMAS veröffentlichen regelmäßig aktuelle Daten.
Lesen Sie auch unseren Artikel zu den geplanten Erhöhungen des Mindestlohns und besuchen Sie unsere Datenseite für detaillierte Tabellen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn brutto im Monat 2026? Bei einer Vollzeitstelle mit 173,33 Stunden pro Monat (40-Stunden-Woche) ergibt sich aus dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Der genaue Wert kann je nach tatsächlicher Arbeitszeit leicht abweichen.
Welche Abzüge fallen auf den Mindestlohn brutto monat an? Vom Bruttomonatsgehalt werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse), ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen: Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,6 %, kinderlose Arbeitnehmer 4,0 %). Die Summe der Abzüge liegt bei etwa 30–35 % des Bruttos.
Wie berechne ich mein Netto aus dem Mindestlohn brutto monat? Eine genaue Berechnung ist nur mit einem Brutto-Netto-Rechner oder der Lohnabrechnung möglich. Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung ergibt sich aus 2.410 Euro brutto ein Netto von schätzungsweise 1.600 bis 1.700 Euro. Abweichungen durch Kinderfreibeträge, Kirchensteuer oder andere Steuerklassen sind möglich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn brutto im Monat 2026?
Bei einer Vollzeitstelle mit 173,33 Stunden pro Monat (40-Stunden-Woche) ergibt sich aus dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Der genaue Wert kann je nach tatsächlicher Arbeitszeit leicht abweichen.
Welche Abzüge fallen auf den Mindestlohn brutto monat an?
Vom Bruttomonatsgehalt werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse), ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen: Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,6 %, kinderlose Arbeitnehmer 4,0 %). Die Summe der Abzüge liegt bei etwa 30–35 % des Bruttos.
Wie berechne ich mein Netto aus dem Mindestlohn brutto monat?
Eine genaue Berechnung ist nur mit einem Brutto-Netto-Rechner oder der Lohnabrechnung möglich. Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung ergibt sich aus 2.410 Euro brutto ein Netto von schätzungsweise 1.600 bis 1.700 Euro. Abweichungen durch Kinderfreibeträge, Kirchensteuer oder andere Steuerklassen sind möglich.