Mindestlohn Deutschland 2026: Brutto, Netto und typische Abzüge im Überblick
Der gesetzliche Mindestlohn Deutschland beträgt ab 1. Januar 2026 brutto 13,90 € pro Stunde, was bei Vollzeit etwa 2.410 € monatlich entspricht; das Netto variiert je nach Steuerklasse und Versicherung, liegt aber in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.800 €.
Gesetzlicher Mindestlohn Deutschland 2026: Was Sie über Brutto, Netto und Abzüge wissen müssen
Der gesetzliche Mindestlohn Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das ist ein deutlicher Schritt nach oben – noch 2025 lag die Untergrenze bei 12,82 Euro. Für Vollzeitbeschäftigte mit 173 Monatsstunden ergibt sich ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro monatlich (28.912 Euro jährlich). Doch wie viel bleibt nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf dem Konto? Und welche Rolle spielen Steuerklasse und Versicherung? Wir geben einen klaren Überblick.
Brutto-Mindestlohn: Aktuelle Zahlen und Ausblick 2027
Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung auf 13,90 € für 2026 empfohlen, das BMAS hat sie per Rechtsverordnung umgesetzt. Für 2027 ist bereits ein weiterer Anstieg auf 14,60 Euro brutto vorgesehen. Damit steigt der Mindestlohn kontinuierlich – ein wichtiger Schritt für faire Löhne in Deutschland.
Zum Vergleich: Typische Bruttogehälter in verschiedenen Branchen liegen oft über dem Mindestlohn. Laut unseren Schätzwerten (Steuerklasse I, gesetzlich versichert) verdienen:
- Pflegefachkraft: ca. 3.600 €/Monat
- Krankenpfleger: ca. 3.500 €/Monat
- Handwerker: ca. 3.400 €/Monat
- Bürokraft/Verwaltung: ca. 3.200 €/Monat
- Kraftfahrer: ca. 2.900 €/Monat
- Lagerist/Logistik: ca. 2.800 €/Monat
- Verkäufer/Einzelhandel: ca. 2.600 €/Monat
- Gastronomie/Service: ca. 2.500 €/Monat
Diese Zahlen sind Durchschnittswerte und können regional sowie je nach Qualifikation abweichen. Der Mindestlohn bildet die gesetzliche Untergrenze – viele Tarifverträge und Arbeitgeber zahlen mehr.
Vom Brutto zum Netto: Typische Abzüge beim Mindestlohn
Um zu verstehen, was vom Mindestlohn netto übrig bleibt, müssen Sie die wichtigsten Abzüge kennen:
- Lohnsteuer: Sie wird nach Steuerklasse berechnet. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) greift der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026). Bei einem Jahresbrutto von 28.912 € liegt das zu versteuernde Einkommen bei etwa 16.564 €. Die Einkommensteuer beträgt dann grob 1.800–2.000 € pro Jahr (ca. 150–170 € monatlich).
- Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil, ca. 20–21 % des Bruttos):
- Rentenversicherung: 9,3 % (Hälfte von 18,6 %)
- Krankenversicherung: ca. 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 % → 0,85 %)
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 1,7 % (2,3 % bei Kinderlosen ab 23 Jahren)
Zusammen ergeben die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung etwa 20–21 % des Bruttos. Bei 2.410 € Brutto sind das rund 480–510 € monatlich. Hinzu kommt die Lohnsteuer (ca. 150–170 €). Somit bleibt ein Netto von etwa 1.700 bis 1.800 Euro – je nach Krankenkasse und Kirchensteuer.
Wichtig: Diese Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung für Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und ohne Kinderfreibeträge. Ihr tatsächliches Netto kann abweichen. Nutzen Sie für eine genaue Ermittlung unseren Brutto-Netto-Rechner oder Ihre Lohnabrechnung.
Minijob und Mindestlohn: Verdienstgrenze 2026
Auch Minijobber profitieren vom höheren Mindestlohn. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt 2026 auf 603 Euro monatlich (vorher 556 €). Bei 13,90 €/Std. dürfen Minijobber maximal 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Wer mehr verdient, ist sozialversicherungspflichtig (Midijob).
Ausblick 2027 und langfristige Entwicklung
Die Mindestlohnkommission hat bereits den weiteren Anstieg auf 14,60 Euro brutto ab 1. Januar 2027 beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn innerhalb von zwei Jahren um rund 14 %. Das ist eine deutliche Anhebung, die vor allem Beschäftigte in Niedriglohnbranchen entlastet. Allerdings müssen Arbeitgeber die höheren Lohnkosten tragen – was in einigen Branchen zu Anpassungen führen kann.
Weitere Informationen zur Entwicklung des Mindestlohns und zu politischen Diskussionen finden Sie in unserem Blog.
Fazit
Der Mindestlohn Deutschland 2026 liegt bei 13,90 € brutto pro Stunde. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung bleibt einem ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I netto etwa 1.700–1.800 €. Die genauen Abzüge hängen von individuellen Faktoren ab – prüfen Sie daher immer Ihre persönliche Lohnabrechnung. Der Mindestlohn ist eine wichtige soziale Errungenschaft, aber für viele Beschäftigte reicht er kaum zum Leben. Wer mehr verdienen möchte, sollte auf tarifliche Zuschläge oder eine Weiterbildung setzen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Arbeitsstunden im Monat ergibt sich ein Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro monatlich (28.912 Euro jährlich). Der Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission empfohlen und durch das BMAS per Verordnung festgesetzt.
Was bleibt vom Mindestlohn netto übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und ohne Kinder liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro (Stand 2026). Dieser Wert ist eine grobe Schätzung; für eine verbindliche Berechnung nutzen Sie unseren Rechner oder Ihre Lohnabrechnung.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Rentenversicherung (18,6 %), Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,4 %). Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa zur Hälfte. Der genaue Abzug variiert je nach Krankenkasse und Bundesland. Mehr Details finden Sie auf unserer Themenseite.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Arbeitsstunden im Monat ergibt sich ein Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro monatlich (28.912 Euro jährlich). Der Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission empfohlen und durch das BMAS per Verordnung festgesetzt.
Was bleibt vom Mindestlohn netto übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und ohne Kinder liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro (Stand 2026). Dieser Wert ist eine grobe Schätzung; für eine verbindliche Berechnung nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) oder Ihre Lohnabrechnung.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Rentenversicherung (18,6 %), Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,4 %). Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa zur Hälfte. Der genaue Abzug variiert je nach Krankenkasse und Bundesland. Mehr Details finden Sie auf unserer [Themenseite](/themen).