Mindestlohn 2026: Brutto, Netto und alle Abzüge im Überblick
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro entspricht – nach Abzügen (Steuerklasse I, gesetzlich versichert) bleiben etwa 1.700 bis 1.800 Euro netto, abhängig von individuellen Faktoren.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Was Sie über Brutto, Netto und Abzüge wissen müssen
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet für Vollzeitbeschäftigte (173 Stunden/Monat) ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro monatlich – ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Lebensunterhalts. Doch wie viel bleibt nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf dem Konto? Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick über die Abzüge und zeigt, worauf Sie achten sollten.
Die Entwicklung des Mindestlohns
Die Mindestlohn Aktuell berichtet regelmäßig über die Beschlüsse der Mindestlohnkommission. Für 2026 wurde der Satz von 12,82 € (2025) auf 13,90 € angehoben. Bereits für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Diese Steigerungen orientieren sich an der Tarifentwicklung und sollen die Kaufkraft der unteren Lohngruppen stärken. Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro jährlich, sodass ein Teil des Mindestlohns steuerfrei bleibt.
Brutto vs. Netto: Die Abzüge im Detail
Vom Bruttogehalt werden verschiedene Posten abgezogen:
- Lohnsteuer: Progressiv nach Steuerklasse. Bei Steuerklasse I und einem Jahresbrutto von 28.912 € fällt nur eine geringe Steuer an (ca. 150–200 €/Monat).
- Solidaritätszuschlag: Entfällt bei diesem Einkommen in der Regel.
- Kirchensteuer: Nur bei Kirchenmitgliedschaft (ca. 8–9 % der Lohnsteuer).
- Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil):
- Krankenversicherung: ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag (im Schnitt 1,6 %) = rund 8,9 %
- Pflegeversicherung: 3,05 % (3,4 % für Kinderlose)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
Summe Arbeitnehmeranteil: etwa 20 % des Bruttos. Bei 2.410 € sind das rund 480 €. Hinzu kommt die Lohnsteuer. Insgesamt ergibt sich für einen Single in Steuerklasse I ein Netto von ca. 1.700 bis 1.800 Euro.
Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Schätzung. Ihr tatsächliches Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenkasse, Kinderfreibeträgen und Kirchensteuer ab. Nutzen Sie für eine genaue Berechnung unseren Rechner.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen
Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst das Netto erheblich. Während Steuerklasse I für Ledige gilt, haben Verheiratete die Wahl zwischen III, IV und V. Bei Steuerklasse III (z. B. wenn ein Partner wenig verdient) bleibt mehr Netto, bei Steuerklasse V weniger. Auch die Anzahl der Kinder (Kinderfreibetrag oder Kindergeld) verändert die Abzüge. Der Mindestlohn liegt unter dem Durchschnittsverdienst, daher sind die Steuerabzüge insgesamt moderat.
Minijob und Mindestlohn
Die Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 Euro monatlich. Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, kann maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, um im Minijob zu bleiben. Minijobs sind steuerfrei, der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben. Für viele Beschäftigte im Niedriglohnsektor ist der Minijob eine Alternative zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung – allerdings ohne vollen Kranken- und Rentenversicherungsschutz.
Typische Bruttogehälter im Vergleich
Die Daten auf unserer Seite zeigen, dass der Mindestlohn oft die Untergrenze bildet. In vielen Branchen liegen die tatsächlichen Einstiegsgehälter höher:
- Verkäufer/in im Einzelhandel: ~2.600 € brutto
- Lagerist/in: ~2.800 € brutto
- Kraftfahrer/in: ~2.900 € brutto
- Gastronomie/Service: ~2.500 € brutto
- Bürokraft/Verwaltung: ~3.200 € brutto
- Handwerker/in: ~3.400 € brutto
- Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto
Diese Zahlen sind Durchschnittswerte und variieren je nach Region, Berufserfahrung und Tarifbindung. Der Mindestlohn garantiert jedoch eine gesetzliche Untergrenze, die niemand unterschreiten darf.
Fazit: Mit dem Mindestlohn planen
Der Mindestlohn 2026 bringt eine spürbare Erhöhung auf 13,90 € pro Stunde. Nach Abzügen bleibt einem alleinstehenden Arbeitnehmer netto etwa 1.700–1.800 Euro. Wer seine Abzüge genau berechnen möchte, findet auf Themen weitere Informationen zu Steuerklassen und Sozialversicherung. Denken Sie daran: Ihre persönliche Lohnabrechnung ist immer verbindlich – bei Unklarheiten hilft der Steuerberater oder die zuständige Stelle weiter.
Bleiben Sie informiert über die Entwicklungen beim Mindestlohn – wir halten Sie auf dem Laufenden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Stunden im Monat ergibt sich ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro monatlich (28.912 Euro jährlich). Die Mindestlohnkommission hat diesen Wert auf Basis der Tarifentwicklung empfohlen, das BMAS hat ihn per Verordnung festgesetzt.
Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?
Das Nettoeinkommen hängt stark von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer ohne Kinder (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer) liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro monatlich. Davon gehen rund 20 % des Bruttos für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie eine geringe Lohnsteuer ab. Bei anderen Steuerklassen oder mit Kindern kann der Nettobetrag abweichen.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse), ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa zur Hälfte. Beim Mindestlohn 2026 (2.410 € brutto) betragen die Arbeitnehmeranteile rund 480 € (ca. 20 %), die Lohnsteuer bei Steuerklasse I etwa 150–200 €. Der genaue Betrag variiert je nach individueller Situation.