Mindestlohn Deutschland Netto: Was bleibt 2026 vom Brutto übrig?

Bei 13,90 Euro brutto pro Stunde (2026) ergibt sich ein Monatsbrutto von rund 2.410 Euro; das Netto liegt je nach Steuerklasse und Versicherung schätzungsweise zwischen 1.600 und 1.700 Euro.

Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Brutto und Netto im Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich das monatliche Bruttogehalt für eine Vollzeitkraft (40 Stunden pro Woche) auf rund 2.410 Euro – ein Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro. Viele Arbeitnehmer fragen sich jedoch: Was bleibt davon netto übrig? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie sich Brutto und Netto beim Mindestlohn zusammensetzen, welche Abzüge anfallen und worauf Sie achten sollten.

Brutto-Mindestlohn: So berechnet er sich

Die Berechnung des Bruttogehalts auf Mindestlohnbasis ist einfach: Stundenlohn × Arbeitsstunden pro Monat. Bei 173,33 Stunden (40 Stunden/Woche × 4,33 Wochen) ergibt sich:

  • 13,90 €/Std. × 173,33 Std. = 2.409,89 € brutto/Monat
  • 2.409,89 € × 12 = 28.918,68 € brutto/Jahr

Zum Vergleich: Der Mindestlohn 2025 lag bei 12,82 Euro pro Stunde (ca. 2.222 € brutto/Monat). Die Anpassung folgt der Empfehlung der Mindestlohnkommission und wurde durch das BMAS per Rechtsverordnung festgelegt. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde beschlossen.

Netto vom Mindestlohn: Typische Abzüge in Steuerklasse I

Wie viel vom Brutto übrig bleibt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert, in Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer ergibt sich folgendes Bild (Schätzwerte auf Basis der Beitragssätze 2026):

Position Betrag (ca.)
Bruttogehalt 2.410 €
Lohnsteuer (Steuerklasse I) ca. 180 €
Solidaritätszuschlag 0 € (entfällt bei diesem Einkommen)
Krankenversicherung (7,3 % + 1,7 % Zusatzbeitrag) ca. 217 €
Rentenversicherung (9,3 %) ca. 224 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) ca. 31 €
Pflegeversicherung (1,7 %; 2,3 % bei Kinderlosen) ca. 55 €
Netto ca. 1.703 €

Hinweis: Die genauen Abzüge variieren je nach Krankenkasse (Zusatzbeitrag), Bundesland (Pflegeversicherung) und individuellen Freibeträgen. Bei kinderlosem Arbeitnehmer ab 23 Jahren erhöht sich der Pflegeversicherungsbeitrag um 0,6 Prozentpunkte.

In der Realität liegt das Netto bei Mindestlohn für die genannte Konstellation meist zwischen 1.600 und 1.700 Euro. Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.

Einflussfaktoren auf das Nettoeinkommen

Das tatsächliche Netto weicht aus mehreren Gründen von der Beispielrechnung ab:

  • Steuerklasse: Verheiratete in Steuerklasse III zahlen weniger Lohnsteuer, Alleinerziehende in Steuerklasse II profitieren vom Entlastungsbetrag.
  • Kinder: Kinderfreibeträge und Kindergeld mindern die Steuerlast.
  • Kirchensteuer: Bei Kirchenmitgliedschaft kommen 8 % oder 9 % der Lohnsteuer hinzu.
  • Krankenversicherung: Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse (2026 im Schnitt 1,7 %, Spanne 0,8 % bis 2,5 %).
  • Minijob: Wer unter der Minijob-Grenze von 603 Euro (2026) verdient, zahlt keine Sozialabgaben – der Nettolohn entspricht dann fast dem Brutto.

Weitere Details zu den Abzügen finden Sie auf unserer Seite Themen.

Ausblick: Mindestlohn 2027 und langfristige Entwicklung

Die Mindestlohnkommission hat bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde ab 1. Januar 2027 empfohlen. Damit steigt das Bruttomonatsgehalt auf etwa 2.531 Euro. Auch hier wird das Netto von den gleichen Faktoren beeinflusst. Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer steigt 2026 auf rund 12.348 Euro – das bedeutet, dass Mindestlohnbezieher nur einen Teil ihres Einkommens versteuern müssen.

Fazit: Netto beim Mindestlohn – Orientierung mit Unsicherheiten

Der gesetzliche Mindestlohn sichert ein Bruttoeinkommen von rund 2.410 Euro im Monat (2026). Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bleibt einem alleinstehenden Arbeitnehmer in Steuerklasse I etwa 1.650 bis 1.700 Euro netto. Diese Zahl ist jedoch eine Orientierung – Ihre persönliche Lohnabrechnung kann abweichen. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir unseren Rechner oder die Konsultation eines Lohnsteuerhilfevereins.

Bleiben Sie informiert über aktuelle Änderungen beim Mindestlohn auf Mindestlohn Aktuell – Ihrer Quelle für verlässliche Informationen zu Lohnuntergrenzen und Abzügen in Deutschland.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 2026?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von rund 28.912 Euro. Die Anpassung basiert auf der Empfehlung der Mindestlohnkommission und wurde vom BMAS umgesetzt.

Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?

Das Nettoeinkommen hängt stark von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer in Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer und ohne Kinder, liegt das Netto bei etwa 1.650 Euro pro Monat (Schätzung auf Basis der Beitragssätze 2026). Dieser Wert kann je nach Zusatzbeitrag der Krankenkasse und individuellen Freibeträgen um 50 bis 100 Euro schwanken.

Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei den meisten entfallen) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa zur Hälfte. Für den Arbeitnehmeranteil gelten folgende Sätze (2026): Krankenversicherung ca. 7,3 % plus Zusatzbeitrag (im Schnitt 1,7 %), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,7 % (2,3 % bei Kinderlosen ab 23). Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse und dem zu versteuernden Einkommen.

Weiter lesen

Brutto Netto Rechner MWST: Was bleibt vom Mindestlohn 2026 übrig?Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 € pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 € entspricht; das tatsächliche Netto hängt jedoch stark von Steuerklasse, Krankenversicherung und individuellen Abzügen ab – eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich.Brutto Netto Werkstudent: Was vom Mindestlohn 2026 übrig bleibtBei einem Bruttostundenlohn von 13,90 Euro (Mindestlohn 2026) bleibt einem Werkstudenten in Steuerklasse I netto etwa 1.000 bis 1.100 Euro monatlich, abhängig von Krankenversicherung, Steuerabzug und individuellen Freibeträgen.Brutto und Netto beim Mindestlohn 2026: Was bleibt vom Lohn übrig?Bei einem Bruttostundenlohn von 13,90 Euro (Mindestlohn 2026) liegt das monatliche Brutto bei etwa 2.410 Euro; das Netto variiert je nach Steuerklasse und Abzügen zwischen rund 1.800 und 2.000 Euro.Brutto und Netto Unterschied: Was bleibt vom Mindestlohn 2026 übrig?Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro entspricht; das tatsächliche Netto hängt stark von Steuerklasse und Sozialabgaben ab und liegt meist zwischen 1.700 und 1.800 Euro.Unterschied Netto Brutto: Was vom Mindestlohn 2026 übrig bleibtVom Bruttomindestlohn 2026 (13,90 €/Std.) bleiben je nach Steuerklasse und Sozialabgaben netto etwa 1.600 bis 1.900 Euro monatlich übrig.