Mindestlohn Erhöhung 2026: So verändert sich Ihr Brutto- und Nettogehalt
Ab Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde – das entspricht rund 2.410 € brutto im Monat. Wie viel Netto nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt, hängt stark von Ihrer Steuerklasse und Versicherung ab.
Mindestlohn Erhöhung 2026: Was bedeutet das für Ihr Brutto und Netto?
Die Mindestlohn Erhöhung 2026 ist beschlossene Sache: Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das ist ein deutlicher Sprung gegenüber den 12,82 Euro aus dem Jahr 2025. Für Vollzeitbeschäftigte bedeutet das ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro im Monat (bei 173,33 Stunden) beziehungsweise 28.912 Euro im Jahr. Doch wie viel von diesem Brutto kommt tatsächlich auf Ihrem Konto an? In diesem Artikel erklären wir den Zusammenhang zwischen Brutto und Netto, zeigen typische Abzüge und geben Orientierung für verschiedene Steuerklassen.
Brutto und Netto: Die Grundlagen
Das Bruttogehalt ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Abzügen zahlt. Vom Brutto werden abgezogen:
- Lohnsteuer – gestaffelt nach Steuerklasse und Höhe des Einkommens.
- Solidaritätszuschlag – fällt bei den meisten Mindestlohnverdienern nicht an, da er erst ab höheren Einkommen greift.
- Kirchensteuer – nur wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind.
- Sozialversicherungsbeiträge – Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Das, was nach allen Abzügen übrig bleibt, ist Ihr Nettogehalt. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde und Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) liegt das Netto schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.800 Euro. Der genaue Betrag variiert je nach Krankenkasse (Zusatzbeitrag) und ob Sie Kirchensteuer zahlen.
Die Mindestlohn Erhöhung 2026 im Detail
Die Mindestlohn Erhöhung 2026 wurde von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und von der Bundesregierung per Verordnung umgesetzt. Sie betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht durch Tarifverträge oder andere Regelungen einen höheren Lohn erhalten. Der neue Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2026. Bereits für 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro pro Stunde angekündigt.
Bruttomonatsgehalt bei Vollzeit
Bei einer üblichen Vollzeitbeschäftigung mit 173,33 Stunden pro Monat ergibt sich:
- 13,90 € × 173,33 Std. = 2.409,29 € brutto/Monat (gerundet 2.410 €)
- Jahresbrutto: 2.409,29 € × 12 = 28.911,48 € (gerundet 28.912 €)
Zum Vergleich: Im Jahr 2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 €, was einem Monatsbrutto von etwa 2.222 € entsprach. Die Erhöhung bringt also rund 188 Euro mehr brutto pro Monat.
Wie viel Netto bleibt bei verschiedenen Steuerklassen?
Das Nettoeinkommen hängt entscheidend von Ihrer Steuerklasse ab. Die folgende Tabelle zeigt geschätzte Nettobeträge für das Mindestlohn-Brutto von 2.410 € (Steuerklasse I, II, III, IV, V, VI – ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert, ohne Kinderfreibeträge). Bitte beachten Sie: Es handelt sich um grobe Schätzungen. Die tatsächliche Lohnabrechnung kann abweichen.
| Steuerklasse | Geschätztes Netto (ca.) |
|---|---|
| I (ledig) | 1.720 – 1.780 € |
| II (Alleinerziehend) | 1.780 – 1.840 € |
| III (verheiratet, besser verdienend) | 1.850 – 1.920 € |
| IV (verheiratet, beide gleich) | 1.720 – 1.780 € |
| V (verheiratet, schlechter verdienend) | 1.550 – 1.620 € |
| VI (Zweitjob) | 1.400 – 1.500 € |
Die Spannen ergeben sich aus unterschiedlichen Krankenkassenzusatzbeiträgen und möglichen geringfügigen Abweichungen bei der Lohnsteuer. Wer Kirchensteuer zahlt, muss mit etwa 30–50 Euro weniger Netto rechnen.
Typische Berufe und ihre Bruttogehälter im Vergleich
Um die Mindestlohn Erhöhung 2026 einzuordnen, lohnt ein Blick auf typische Bruttogehälter in verschiedenen Branchen. Die folgenden Werte sind Schätzungen für eine vereinfachte Darstellung (Vollzeit, Steuerklasse I, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer).
- Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto/Monat → Netto ca. 2.350–2.450 €
- Krankenpfleger / Pflege: ~3.500 € brutto/Monat → Netto ca. 2.280–2.380 €
- Lagerist / Logistik: ~2.800 € brutto/Monat → Netto ca. 1.900–2.000 €
- Verkäufer / Einzelhandel: ~2.600 € brutto/Monat → Netto ca. 1.780–1.880 €
- Kraftfahrer: ~2.900 € brutto/Monat → Netto ca. 1.950–2.050 €
- Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 € brutto/Monat → Netto ca. 2.120–2.220 €
- Handwerker: ~3.400 € brutto/Monat → Netto ca. 2.230–2.330 €
- Gastronomie / Service: ~2.500 € brutto/Monat → Netto ca. 1.720–1.820 €
Diese Zahlen zeigen: Wer nur den Mindestlohn verdient, liegt mit 2.410 € brutto unter vielen dieser Berufe. Die Mindestlohn Erhöhung 2026 verringert die Lücke etwas, aber gerade in Branchen mit niedrigen Tarifen bleibt der Abstand spürbar.
Abzüge im Detail: Sozialversicherung und Lohnsteuer
Bei einem Brutto von 2.410 € (Steuerklasse I) setzen sich die Abzüge wie folgt zusammen (Schätzung):
- Rentenversicherung: 9,3 % Arbeitnehmeranteil = ca. 224 €
- Krankenversicherung: 7,3 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag 1,6 % (gesamt 8,9 %) = ca. 214 €
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % = ca. 31 €
- Pflegeversicherung: 1,7 % (mit Kindern) oder 1,9 % (kinderlos) = ca. 41–46 €
- Summe Sozialabgaben: ca. 510–515 €
- Lohnsteuer: ca. 100–130 € (je nach genauer Berechnung)
- Solidaritätszuschlag: entfällt bei diesem Einkommen
- Kirchensteuer: nur falls zutreffend (ca. 8–10 €)
Netto: 2.410 € – 510 € (SV) – 120 € (Lohnsteuer) = ca. 1.780 €. Mit Kirchensteuer etwa 1.770 €.
Was die Mindestlohn Erhöhung 2026 für Minijobber bedeutet
Die Minijob-Verdienstgrenze steigt ebenfalls: Ab 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat (lt. BMAS). Bei einem Stundenlohn von 13,90 € können Minijobber maximal 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten. Wer mehr verdient, rutscht in die Gleitzone (Midijob) und muss Sozialabgaben zahlen.
Ausblick: Mindestlohn 2027 und langfristige Entwicklung
Die Mindestlohnkommission hat bereits die nächste Stufe beschlossen: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde. Das entspricht einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.531 Euro. Die Mindestlohn Erhöhung 2026 ist also nur ein Schritt in einer Reihe von Anpassungen, die die Kaufkraft der unteren Einkommensgruppen stärken sollen.
Fazit: Mehr Brutto, aber Netto hängt von Ihrer Situation ab
Die Mindestlohn Erhöhung 2026 bringt spürbar mehr Bruttogehalt – rund 188 Euro mehr pro Monat als 2025. Wie viel Netto davon übrig bleibt, ist jedoch individuell verschieden. Mit Steuerklasse I und gesetzlicher Versicherung können Sie mit etwa 1.720 bis 1.780 Euro Netto rechnen. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren Rechner oder informieren Sie sich auf Mindestlohn Aktuell über die aktuellen Entwicklungen. Denken Sie daran: Die genannten Zahlen sind Schätzungen. Ihre tatsächliche Lohnabrechnung ist verbindlich.
Weitere Informationen zu den Hintergründen der Mindestlohnanpassung finden Sie in unserem Artikel sowie in den Daten zur Lohnentwicklung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (173,33 Stunden pro Monat) einem Bruttogehalt von rund 2.410 Euro monatlich beziehungsweise 28.912 Euro jährlich. Die Mindestlohnkommission hat zudem eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen.
Wie viel Netto bleibt bei einem Bruttogehalt von 2.410 Euro (Mindestlohn 2026)?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Für eine alleinstehende Person in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Bei anderen Steuerklassen (z. B. III mit Ehepartner) kann der Nettobetrag höher ausfallen. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine individuelle Berechnung.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn 2026 an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Rentenversicherung (18,6 %, je zur Hälfte Arbeitgeber/Arbeitnehmer), Krankenversicherung (ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag, durchschnittlich ~1,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,4 % bzw. 3,6 % für Kinderlose). Der Arbeitnehmeranteil liegt insgesamt bei rund 20–21 % des Bruttos. Bei einem Brutto von 2.410 € sind das etwa 480–510 € Sozialabgaben zuzüglich Lohnsteuer (bei Steuerklasse I ca. 100–150 €).