Mindestlohn Schüler: Brutto und Netto verstehen – So viel bleibt Ihnen 2026
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde – für Schüler in Minijobs bleibt das Netto oft gleich, da Steuern und Sozialabgaben entfallen.
Mindestlohn für Schüler 2026: Brutto und Netto einfach erklärt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das bedeutet für Vollzeitbeschäftigte ein Monatsbrutto von rund 2.410 Euro (bei 173,33 Stunden) und ein Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro. Doch wie viel bleibt nach Steuern und Abzügen tatsächlich übrig – speziell für Schüler, die neben der Schule jobben? Dieser Artikel zeigt Ihnen, was Sie zum Thema mindestlohn schüler wissen müssen, und erklärt den Zusammenhang zwischen Brutto und Netto.
Brutto und Netto – die Grundlagen
Brutto ist der Lohn, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Abzügen zahlt. Netto ist das, was auf Ihrem Konto ankommt. Die Differenz entsteht durch:
- Lohnsteuer: gestaffelt nach Steuerklasse und Höhe des Einkommens.
- Solidaritätszuschlag: entfällt für die meisten Geringverdiener.
- Sozialversicherungsbeiträge: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (zusammen etwa 20–21 % des Bruttos, Arbeitnehmeranteil).
Für Schüler gelten besondere Regeln, vor allem wenn sie einen Minijob ausüben. Die Minijob-Verdienstgrenze beträgt 2026 603 Euro monatlich. Solange Ihr Verdienst diese Grenze nicht überschreitet, zahlen Sie keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben – Brutto ist gleich Netto. Das ist der einfachste Fall für den mindestlohn schüler.
Wann wird es komplizierter?
Verdient ein Schüler mehr als 603 Euro im Monat, etwa durch einen Teilzeitjob mit 15–20 Stunden pro Woche, wird das Einkommen steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dann greift die Steuerklasse I (ledig, keine Kinder). Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei 12.348 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Bis zu diesem Jahresbrutto zahlen Sie keine Einkommensteuer. Da der Mindestlohn bei 13,90 €/Std. liegt, erreicht ein Schüler mit 15 Wochenstunden (ca. 65 Stunden/Monat) ein Brutto von etwa 903 Euro monatlich – das sind 10.836 Euro jährlich, also unter dem Grundfreibetrag. In diesem Fall fällt zwar keine Lohnsteuer an, aber Sozialversicherungsbeiträge werden fällig (außer bei kurzfristiger Beschäftigung).
Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 2026 etwa:
- Krankenversicherung: ~7,3 % + Zusatzbeitrag (ca. 1,3 %)
- Pflegeversicherung: ~1,525 % (2,3 % für Kinderlose ab 23)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
Summe Arbeitnehmeranteil: rund 19,4 % (je nach Krankenkasse). Bei einem Brutto von 903 Euro wären das etwa 175 Euro Abzüge – Netto also rund 728 Euro. Das ist immer noch ein ordentlicher Betrag, aber deutlich weniger als das Brutto.
Beispiele aus der Praxis
Die Onsite-Referenz nennt typische Bruttomonatsgehälter für verschiedene Berufe (Steuerklasse I, gesetzlich versichert). Für Schüler, die als Verkäufer im Einzelhandel jobben, liegt das Brutto bei etwa 2.600 Euro (Vollzeit). Das Netto beträgt dann rund 1.800–1.900 Euro. In der Gastronomie sind es etwa 2.500 Euro brutto, netto etwa 1.750 Euro. Diese Zahlen zeigen: Je höher das Brutto, desto größer der relative Abzug – aber auch absolut bleibt mehr.
Für Schüler, die nur wenige Stunden arbeiten, lohnt sich oft der Minijob, weil dort gar keine Abzüge anfallen. Ein Beispiel: Ein Schüler arbeitet 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn von 13,90 €. Das sind 43,3 Stunden im Monat, also 602 Euro – knapp unter der Minijob-Grenze. Netto erhält er die vollen 602 Euro. Das ist der optimale mindestlohn schüler-Fall.
Ausblick 2027
Die Mindestlohnkommission hat bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde ab 1. Januar 2027 beschlossen. Dann steigt auch die Minijob-Grenze voraussichtlich auf etwa 630 Euro. Schüler sollten diese Entwicklung im Auge behalten, um ihre Arbeitszeit optimal zu planen.
Wichtige Hinweise
Die hier genannten Zahlen sind Schätzwerte für eine vereinfachte Darstellung. Das tatsächliche Netto hängt von Ihrer individuellen Steuerklasse, Ihrer Krankenversicherung (z. B. Familienversicherung bei Schülern), eventueller Kirchensteuer und besonderen Freibeträgen ab. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie am besten unseren Rechner oder konsultieren Sie Ihre Lohnabrechnung. Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Blog.
Fazit
Der mindestlohn schüler ist 2026 mit 13,90 € brutto pro Stunde attraktiv. Dank Minijob-Regelung und Grundfreibetrag bleibt Schülern oft ein hoher Nettoanteil – im Idealfall sogar 100 %. Wer mehr arbeitet, muss mit Sozialabgaben rechnen, profitiert aber von einem höheren absoluten Netto. Planen Sie Ihre Arbeitszeit bewusst und informieren Sie sich regelmäßig über gesetzliche Änderungen.
Häufig gestellte Fragen
Gilt der Mindestlohn auch für Schüler?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren – auch für Schüler, die einen Nebenjob ausüben. Ausnahmen gibt es für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, für Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen und für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten. Schüler ab 18 Jahren haben also ab 2026 Anspruch auf mindestens 13,90 € brutto pro Stunde.
Wie viel Netto bleibt einem Schüler bei Mindestlohn?
Das hängt von der Höhe des Verdienstes ab. Bei einem Minijob (bis 603 € monatlich 2026) zahlen Schüler weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben – Brutto ist gleich Netto. Verdient ein Schüler mehr, etwa durch einen Teilzeitjob über der Minijob-Grenze, fallen Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse, meist I) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) an. Dann sinkt das Netto auf etwa 70–80 % des Bruttos.
Kann ein Schüler mehrere Minijobs haben und trotzdem steuerfrei bleiben?
Nein, die Minijob-Grenze von 603 € (2026) gilt für die Summe aller Minijobs. Überschreitet die Gesamtvergütung diesen Betrag, werden die Jobs sozialversicherungspflichtig. Zudem müssen Schüler bei mehreren Jobs eine Lohnsteuerkarte vorlegen – die Steuerklasse I führt dann zu Abzügen. Einzige Ausnahme: Ein Minijob plus ein kurzfristiger Minijob (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage) können kombiniert werden, ohne dass die Grenze greift.
Häufige Fragen
Gilt der Mindestlohn auch für Schüler?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren – auch für Schüler, die einen Nebenjob ausüben. Ausnahmen gibt es für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, für Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen und für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten. Schüler ab 18 Jahren haben also ab 2026 Anspruch auf mindestens 13,90 € brutto pro Stunde.
Wie viel Netto bleibt einem Schüler bei Mindestlohn?
Das hängt von der Höhe des Verdienstes ab. Bei einem Minijob (bis 603 € monatlich 2026) zahlen Schüler weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben – Brutto ist gleich Netto. Verdient ein Schüler mehr, etwa durch einen Teilzeitjob über der Minijob-Grenze, fallen Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse, meist I) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) an. Dann sinkt das Netto auf etwa 70–80 % des Bruttos.
Kann ein Schüler mehrere Minijobs haben und trotzdem steuerfrei bleiben?
Nein, die Minijob-Grenze von 603 € (2026) gilt für die Summe aller Minijobs. Überschreitet die Gesamtvergütung diesen Betrag, werden die Jobs sozialversicherungspflichtig. Zudem müssen Schüler bei mehreren Jobs eine Lohnsteuerkarte vorlegen – die Steuerklasse I führt dann zu Abzügen. Einzige Ausnahme: Ein Minijob plus ein kurzfristiger Minijob (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage) können kombiniert werden, ohne dass die Grenze greift.