Putzfrau Stundenlohn 2026: Mindestlohn, Brutto-Netto und Abzüge
Ab 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde, was bei Vollzeit etwa 2.410 Euro brutto monatlich ergibt; das Netto liegt je nach Steuerklasse und Versicherung zwischen rund 1.700 und 1.800 Euro.
Putzfrau Stundenlohn 2026: Was Sie über Mindestlohn und Abzüge wissen müssen
Der putzfrau stundenlohn liegt in Deutschland häufig auf dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns. Viele Reinigungskräfte arbeiten in Minijobs oder Teilzeit und sind auf die gesetzliche Untergrenze angewiesen. Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde – ein wichtiger Schritt für faire Bezahlung. Doch wie viel bleibt nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich übrig? Dieser Artikel gibt Ihnen eine klare Orientierung zu Brutto, Netto und den typischen Abzügen.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026 und 2027
Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung beschlossen, die das Bundeskabinett per Rechtsverordnung umgesetzt hat. Ab 2026 gilt:
- 13,90 €/Std. (ab 1. Januar 2026)
- 14,60 €/Std. (ab 1. Januar 2027)
Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Arbeitsstunden im Monat ergibt sich daraus ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro monatlich (28.912 Euro jährlich). Für den putzfrau stundenlohn bedeutet das: Wer 40 Stunden pro Woche arbeitet, erhält mindestens diesen Betrag. Teilzeitkräfte entsprechend weniger.
Brutto vs. Netto: Beispielrechnung für eine Putzfrau
Das Bruttogehalt ist nur die eine Seite. Die Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung mindern den Auszahlungsbetrag erheblich. Wir zeigen eine vereinfachte Beispielrechnung für eine alleinstehende Putzfrau in Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer und ohne Kinder.
| Position | Betrag (monatlich) |
|---|---|
| Bruttogehalt (13,90 €/Std., 173 Std.) | 2.410 € |
| Lohnsteuer (ca.) | 150 € |
| Solidaritätszuschlag (entfällt meist) | 0 € |
| Krankenversicherung (7,3 % + Zusatzbeitrag ~1,3 %) | ca. 207 € |
| Pflegeversicherung (1,7 %) | ca. 41 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | ca. 224 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | ca. 31 € |
| Summe Abzüge | ca. 653 € |
| Netto (Auszahlung) | ca. 1.757 € |
Quelle: Eigene Berechnung auf Basis der Referenzannahmen (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, kein Kirchensteuer-Abzug). Die tatsächlichen Werte können je nach Krankenkasse, Zusatzbeitrag und individuellen Faktoren abweichen.
Das Netto liegt somit zwischen 1.700 und 1.800 Euro. Wer in einer anderen Steuerklasse ist (z. B. III mit Ehepartner), erhält mehr ausgezahlt. Steuerklasse V führt zu höheren Abzügen.
Typische Abzüge im Detail
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Jahreseinkommen und dem Grundfreibetrag. 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Bei einem Jahresbrutto von 28.912 Euro sind also 16.564 Euro zu versteuern. Der Steuersatz liegt im unteren Progressionsbereich – daher die moderate Lohnsteuer von rund 150 Euro monatlich.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der Arbeitnehmeranteil beträgt:
- Krankenversicherung: 7,3 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,3 %)
- Pflegeversicherung: 1,7 % (Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
Summe Arbeitnehmeranteil: ca. 19,6 % des Bruttos (ohne Zuschlag). Bei 2.410 € sind das rund 472 €. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der den Gesamtabzug auf etwa 500 € erhöht.
Minijob und putzfrau stundenlohn
Viele Putzfrauen arbeiten geringfügig. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Bei 13,90 €/Std. sind das maximal 43 Stunden pro Monat. Im Minijob fallen keine Lohnsteuer und keine Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung an – der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben. Der putzfrau stundenlohn bleibt also brutto = netto, solange die Grenze eingehalten wird.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen
Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst das Netto erheblich. Für eine Putzfrau in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) gilt die obige Rechnung. In Steuerklasse III (verheiratet, besser verdienender Partner) wäre die Lohnsteuer niedriger, in Steuerklasse V höher. Wer Kirchensteuer zahlt, muss zusätzlich 8 oder 9 % der Lohnsteuer abführen.
Wichtige Hinweise
Die genannten Zahlen sind Schätzwerte basierend auf den Annahmen der Mindestlohn Aktuell-Redaktion. Verbindlich sind Ihre individuelle Lohnabrechnung und die offiziellen Angaben von BMAS und Finanzamt. Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner für eine persönliche Berechnung.
Fazit
Der putzfrau stundenlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro – eine spürbare Erhöhung. Nach Abzügen bleibt bei Vollzeit etwa 1.700 bis 1.800 Euro netto. Wer die Minijob-Grenze nutzt, kann den Stundenlohn ohne Abzüge behalten. Achten Sie auf Ihre Steuerklasse und prüfen Sie, ob Sie Kirchensteuer zahlen – das kann Ihr Netto verändern. Weitere Details zu Lohn- und Gehaltsentwicklungen finden Sie in unseren Themen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der putzfrau stundenlohn ab 2026? Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Da viele Reinigungskräfte nach Mindestlohn bezahlt werden, liegt der putzfrau stundenlohn in der Regel bei mindestens diesem Wert. Für 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen.
Was bleibt netto vom putzfrau stundenlohn übrig? Bei einer Vollzeitstelle (ca. 173 Stunden/Monat) ergibt sich ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer) bleibt ein Netto von etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Der genaue Betrag hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenkasse und individuellen Freibeträgen ab.
Gilt der Mindestlohn auch für geringfügig beschäftigte Putzfrauen? Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Allerdings darf die monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro (2026) nicht überschritten werden, sonst entfällt die Minijob-Privilegierung. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro sind das maximal etwa 43 Stunden pro Monat.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der putzfrau stundenlohn ab 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Da viele Reinigungskräfte nach Mindestlohn bezahlt werden, liegt der putzfrau stundenlohn in der Regel bei mindestens diesem Wert. Für 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen.
Was bleibt netto vom putzfrau stundenlohn übrig?
Bei einer Vollzeitstelle (ca. 173 Stunden/Monat) ergibt sich ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer) bleibt ein Netto von etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Der genaue Betrag hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenkasse und individuellen Freibeträgen ab.
Gilt der Mindestlohn auch für geringfügig beschäftigte Putzfrauen?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Allerdings darf die monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro (2026) nicht überschritten werden, sonst entfällt die Minijob-Privilegierung. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro sind das maximal etwa 43 Stunden pro Monat.