Stundenlohn auf Monatslohn umrechnen: So hängen Brutto und Netto zusammen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro entspricht; das Netto hängt jedoch von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.

Brutto und Netto verstehen – der Zusammenhang

Viele Arbeitnehmer in Deutschland fragen sich, wie viel von ihrem Bruttogehalt tatsächlich auf dem Konto landet. Der Schlüssel liegt im Verständnis der Umrechnung vom Stundenlohn auf den Monatslohn und der anschließenden Abzüge. Dieser Artikel erklärt die Grundlagen, zeigt aktuelle Werte und gibt Orientierung für typische Berufe.

Stundenlohn auf Monatslohn umrechnen – die Formel

Die Umrechnung vom Stundenlohn auf den Monatslohn ist einfach: Multiplizieren Sie Ihren Stundenlohn mit der wöchentlichen Arbeitszeit und dem Faktor 4,33. Dieser Faktor ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl von Wochen pro Monat (52 Wochen / 12 Monate).

Beispiel mit dem Mindestlohn 2026:

  • Stundenlohn: 13,90 € (gesetzlicher Mindestlohn ab 1. Januar 2026)
  • Wochenarbeitszeit: 40 Stunden (Vollzeit)
  • Monatsbrutto = 13,90 € × 40 × 4,33 ≈ 2.410 €

Das entspricht einem Jahresbrutto von etwa 28.912 €. Für Teilzeitbeschäftigte oder abweichende Arbeitszeiten passen Sie die Wochenstunden entsprechend an. Die Umrechnung ist die Basis, um Ihr Bruttogehalt zu ermitteln – und damit auch die Grundlage für die Berechnung der Abzüge.

Vom Brutto zum Netto – welche Abzüge fallen an?

Vom Bruttogehalt werden zwei Hauptblöcke abgezogen: die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Die Lohnsteuer richtet sich nach Ihrer Steuerklasse (I bis VI) und Ihrem zu versteuernden Einkommen. Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei etwa 12.348 € pro Jahr – bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer.

Die Sozialversicherung umfasst:

  • Krankenversicherung (ca. 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag, Arbeitnehmeranteil etwa die Hälfte)
  • Pflegeversicherung (ca. 3,4 %, Arbeitnehmeranteil die Hälfte)
  • Rentenversicherung (18,6 %, hälftige Teilung)
  • Arbeitslosenversicherung (2,6 %, hälftige Teilung)

Zudem kann Kirchensteuer anfallen (8 oder 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland). Das Netto ist das, was nach allen Abzügen übrig bleibt. Eine grobe Faustregel: Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer liegt der Nettoanteil meist zwischen 60 und 70 % des Bruttos.

Beispiele für typische Berufe

Die folgende Tabelle zeigt geschätzte Bruttomonatsgehälter für verschiedene Berufe (basierend auf der Onsite-Referenz von Mindestlohn Aktuell). Bitte beachten Sie: Es handelt sich um Schätzwerte für eine vereinfachte Darstellung (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, kein Kirchensteuer-Abzug). Das tatsächliche Netto kann abweichen.

Beruf Brutto/Monat (ca.) Netto (ca., Steuerklasse I)
Pflegefachkraft 3.600 € 2.200–2.400 €
Krankenpfleger 3.500 € 2.150–2.350 €
Lagerist / Logistik 2.800 € 1.800–1.950 €
Verkäufer / Einzelhandel 2.600 € 1.700–1.850 €
Kraftfahrer 2.900 € 1.850–2.000 €
Bürokraft / Verwaltung 3.200 € 2.000–2.200 €
Handwerker 3.400 € 2.100–2.300 €
Gastronomie / Service 2.500 € 1.650–1.800 €

Die Netto-Spannen sind grobe Schätzungen. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir unseren Brutto-Netto-Rechner.

Steuerklassen und ihre Auswirkungen

Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer erheblich. Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene oder dauernd getrennt Lebende ohne Kinder. Steuerklasse III/V/IV sind für Verheiratete. In Steuerklasse III (höheres Einkommen) fällt weniger Lohnsteuer an als in Steuerklasse V. Auch Kinderfreibeträge und Kirchensteuer spielen eine Rolle. Wer seinen Stundenlohn auf den Monatslohn umrechnet, sollte daher immer die persönliche Steuerklasse berücksichtigen.

Mindestlohn und Minijob

Der gesetzliche Mindestlohn steigt schrittweise: 2025 lag er bei 12,82 €, 2026 bei 13,90 € und 2027 bei 14,60 € pro Stunde. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei etwa 603 € monatlich – das entspricht bei 13,90 €/Std. rund 43,4 Stunden pro Monat. Wer mehr verdient, ist sozialversicherungspflichtig. Weitere Details finden Sie in unserem Themenbereich Mindestlohn.

Fazit

Die Umrechnung vom Stundenlohn auf den Monatslohn ist der erste Schritt, um Ihr Bruttogehalt zu verstehen. Die Abzüge für Steuern und Sozialversicherung reduzieren dieses Brutto auf das Netto, das Ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Da viele Faktoren (Steuerklasse, Krankenkasse, Kinder, Kirchensteuer) das Netto beeinflussen, sollten Sie für eine verbindliche Berechnung Ihre Lohnabrechnung oder offizielle Stellen wie das Finanzamt oder Ihre Krankenkasse konsultieren. Auf Mindestlohn Aktuell finden Sie weitere Informationen und hilfreiche Werkzeuge.


Quellen: BMAS (Mindestlohnkommission), Destatis, BMF – basierend auf der Onsite-Referenz von Mindestlohn Aktuell.

Häufige Fragen

Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?

Multiplizieren Sie Ihren Stundenlohn mit der wöchentlichen Arbeitszeit und dem Faktor 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat). Beispiel: Bei 40 Stunden pro Woche und 13,90 € Stundenlohn ergibt sich 13,90 × 40 × 4,33 ≈ 2.410 € brutto pro Monat. Für Teilzeit oder abweichende Arbeitszeiten passen Sie die Wochenstunden entsprechend an.

Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt vorgenommen?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 3,4 %), Rentenversicherung (18,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa zur Hälfte. Hinzu kommt ggf. Kirchensteuer. Das Netto ist das, was nach allen Abzügen auf Ihrem Konto landet.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und was bleibt netto übrig?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle (40 Std./Woche) ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 €. Das Netto hängt stark von Ihrer Steuerklasse und Ihren Sozialabgaben ab. In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und ohne Kinder, können Sie grob mit etwa 1.600–1.700 € netto rechnen (Schätzung). Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine genauere Ermittlung.

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