Stundenlohn Mindestlohn: Wie Brutto und Netto zusammenhängen
Bei einem Stundenlohn Mindestlohn von 13,90 € (2026) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 €; das Netto hängt stark von Steuerklasse und Sozialversicherung ab – eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich.
Brutto und Netto beim Mindestlohn: Ein Überblick
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt schrittweise: 2025 liegt er bei 12,82 Euro, ab Januar 2026 bei 13,90 Euro und ab Januar 2027 bei 14,60 Euro pro Stunde. Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was bleibt von diesem Stundenlohn Mindestlohn netto übrig? Die Antwort ist komplex, denn Brutto ist nicht gleich Netto. In diesem Artikel erklären wir die Zusammenhänge und geben Orientierung.
Vom Stundenlohn zum Bruttogehalt
Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 174 Arbeitsstunden pro Monat ergibt sich aus dem Stundenlohn Mindestlohn ein Bruttomonatsgehalt. Beispiel 2026: 13,90 € × 174 h = rund 2.410 € brutto. Für 2027 wären es bei 14,60 € etwa 2.540 € brutto. Diese Zahlen sind jedoch nur eine grobe Richtschnur, da die tatsächliche Arbeitszeit variieren kann. Teilzeitkräfte oder Minijobber erhalten entsprechend weniger. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei etwa 603 Euro monatlich – wer mehr verdient, ist sozialversicherungspflichtig.
Die Abzüge: Lohnsteuer und Sozialversicherung
Vom Bruttogehalt werden zunächst die Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Grundfreibetrag) sowie die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer beträgt 2026 rund 12.348 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Wer unter dieser Grenze bleibt, zahlt keine Lohnsteuer. Bei einem Mindestlohn-Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro (2026) fällt jedoch Lohnsteuer an – wie viel, hängt von der Steuerklasse ab.
Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich zusammen aus:
- Rentenversicherung: 18,6 % (Arbeitnehmeranteil ~9,3 %)
- Krankenversicherung: ca. 15,5 % inkl. Zusatzbeitrag (Arbeitnehmeranteil ~7,8 %)
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (Arbeitnehmeranteil ~1,3 %)
- Pflegeversicherung: 3,4 % (Arbeitnehmeranteil ~1,7 %; Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag)
Die Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Bei einem Mindestlohn von 2.410 € brutto liegt man darunter, sodass die vollen Prozentsätze greifen. Der Arbeitgeber trägt die andere Hälfte der Beiträge.
Steuerklassen und ihr Einfluss auf das Netto
Die Lohnsteuer wird nach Steuerklasse berechnet. Die wichtigsten Klassen:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete ohne Kinder
- Steuerklasse III: Verheiratete mit höherem Einkommen (bessere Steuerentlastung)
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
- Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (höhere Steuer)
Bei Steuerklasse I und einem Brutto von 2.410 € (2026) liegt die Lohnsteuer etwa bei 150–200 Euro monatlich, zuzüglich Solidaritätszuschlag (entfällt meist) und ggf. Kirchensteuer. Der Nettolohn beträgt dann rund 1.600–1.700 Euro. Bei Steuerklasse III wäre das Netto höher, bei Steuerklasse V niedriger. Auch Kinderfreibeträge oder Werbungskosten können das Netto beeinflussen.
Berufsbeispiele: Bruttogehälter im Vergleich
Die folgende Liste zeigt typische Bruttomonatsgehälter (Vollzeit) aus der Praxis – zum Vergleich mit dem Mindestlohn:
- Pflegefachkraft: ~3.600 €
- Krankenpfleger/Pflege: ~3.500 €
- Handwerker: ~3.400 €
- Bürokraft/Verwaltung: ~3.200 €
- Kraftfahrer: ~2.900 €
- Lagerist/Logistik: ~2.800 €
- Verkäufer/Einzelhandel: ~2.600 €
- Gastronomie/Service: ~2.500 €
Diese Werte sind Durchschnittsschätzungen. Das tatsächliche Netto hängt auch hier von den genannten Faktoren ab. Wer mehr verdient, zahlt absolut mehr Steuern und Sozialabgaben, aber der Nettolohn steigt dennoch.
Rechenbeispiel: Netto aus Mindestlohn 2026
Nehmen wir eine ledige Person (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert, keine Kinder) mit einem Bruttomonatslohn von 2.410 € (13,90 €/Std.). Die grobe Netto-Schätzung:
- Lohnsteuer: ca. 180 €
- Rentenversicherung: ~224 €
- Krankenversicherung: ~188 €
- Arbeitslosenversicherung: ~31 €
- Pflegeversicherung: ~41 €
- Summe Abzüge: ~664 €
- Netto: ~1.746 €
Das ist nur ein Beispiel. Bei anderen Steuerklassen oder Kirchensteuer ändert sich das Netto. Für eine individuelle Berechnung nutzen Sie den Rechner auf unserer Seite.
Warum eine pauschale Netto-Angabe schwierig ist
Viele Faktoren beeinflussen das Netto: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, Zusatzbeitrag der Krankenkasse, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Werbungskosten, Sonderausgaben und mehr. Daher kann selbst bei gleichem Bruttolohn das Netto stark variieren. Die Mindestlohnkommission und das BMAS geben keine Netto-Werte vor – sie legen nur den Brutto-Stundenlohn fest. Auch Destatis veröffentlicht keine pauschalen Nettozahlen, sondern nur Durchschnittsverdienste.
Fazit: Orientierung, aber keine Garantie
Der Stundenlohn Mindestlohn ist die Basis für Ihr Bruttogehalt. Was netto übrig bleibt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Nutzen Sie die offiziellen Rechner (z. B. vom BMF) oder unseren Daten-Bereich für aktuelle Werte. Denken Sie daran: Der Mindestlohn ist eine Untergrenze – viele Tarifverträge und Branchen zahlen mehr. Informieren Sie sich regelmäßig auf Mindestlohn Aktuell über die neuesten Entwicklungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wie hoch ist der Stundenlohn Mindestlohn 2026? Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (ca. 174 Stunden/Monat) einem Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro monatlich. Der Wert wurde von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und vom BMAS bestätigt.
Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig? Das Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und Kinderfreibeträgen ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlich versichert und ohne Kirchensteuer können Sie grob mit 60–70 % des Bruttos rechnen. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie den Nettolohnrechner des BMF oder Ihren Lohnsteuer-Assistenten.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an? Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Rentenversicherung (18,6 %), Krankenversicherung (ca. 15,5 % inkl. Zusatzbeitrag), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,4 %). Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa zur Hälfte. Der genaue Nettobetrag variiert daher.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Stundenlohn Mindestlohn 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (ca. 174 Stunden/Monat) einem Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro monatlich. Der Wert wurde von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und vom BMAS bestätigt.
Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?
Das Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und Kinderfreibeträgen ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlich versichert und ohne Kirchensteuer können Sie grob mit 60–70 % des Bruttos rechnen. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie den Nettolohnrechner des BMF oder Ihren Lohnsteuer-Assistenten.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Rentenversicherung (18,6 %), Krankenversicherung (ca. 15,5 % inkl. Zusatzbeitrag), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,4 %). Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa zur Hälfte. Der genaue Nettobetrag variiert daher.