Mindestlohn 2026: Was bleibt vom Bruttostundenlohn netto übrig?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde; das Netto hängt stark von Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträgen ab und liegt bei Steuerklasse I meist zwischen 1.600 und 1.800 Euro monatlich.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Brutto und Netto im Überblick
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Für viele Beschäftigte ist das die gesetzliche Untergrenze – doch was bleibt davon tatsächlich auf dem Konto übrig? Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettostundenlohn ist oft größer als gedacht. In diesem Beitrag erklären wir die typischen Abzüge und geben Orientierung, wie Sie Ihren stundenlohn netto realistisch einschätzen können.
Bruttostundenlohn vs. Nettostundenlohn: Die wichtigsten Unterschiede
Der Bruttostundenlohn ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Abzügen zahlt. Der Nettostundenlohn ist das, was nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt. Bei einem Mindestlohn von 13,90 € brutto ergibt sich bei einer Vollzeitstelle (173 Stunden pro Monat) ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro monatlich. Laut BMAS und der Mindestlohnkommission steigt der Mindestlohn 2027 weiter auf 14,60 Euro.
Die Abzüge setzen sich zusammen aus:
- Lohnsteuer: Abhängig von Ihrer Steuerklasse (I bis VI). Bei Steuerklasse I und einem Jahreseinkommen knapp über dem Grundfreibetrag (2026: ~12.348 €) fällt nur wenig Lohnsteuer an.
- Solidaritätszuschlag: Für die meisten Arbeitnehmer entfällt er, da die Einkommensgrenze hoch liegt.
- Kirchensteuer: Nur wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind (ca. 8–9 % der Lohnsteuer).
- Sozialversicherungsbeiträge: Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag, hälftig geteilt), Pflegeversicherung (ca. 3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose), Rentenversicherung (18,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils die Hälfte, sodass Sie als Arbeitnehmer etwa 20–21 % Ihres Bruttos für die Sozialversicherung zahlen.
Beispielrechnung: Mindestlohn 2026 in Steuerklasse I
Nehmen wir eine ledige Person ohne Kinder, Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.410 € (13,90 €/Std. × 173 Std.) ergeben sich folgende Abzüge (Schätzung):
- Lohnsteuer: ca. 150–200 € (abhängig von Werbungskosten etc.)
- Solidaritätszuschlag: 0 €
- Krankenversicherung: ca. 170 € (Arbeitnehmeranteil)
- Pflegeversicherung: ca. 35 €
- Rentenversicherung: ca. 225 €
- Arbeitslosenversicherung: ca. 30 €
Summe Abzüge: ca. 610–660 €. Netto: etwa 1.750–1.800 €. Das entspricht einem stundenlohn netto von rund 10,10 bis 10,40 Euro. Beachten Sie: Dies ist eine grobe Schätzung – Ihr tatsächliches Netto kann abweichen. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Berechnung.
Typische Bruttogehälter und deren Netto in verschiedenen Berufen
Die Onsite-Referenz nennt einige typische Bruttomonatsgehälter für verschiedene Berufe (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer). Diese Werte sind als Orientierung zu verstehen:
| Beruf | Brutto/Monat | Geschätztes Netto (ca.) |
|---|---|---|
| Pflegefachkraft | 3.600 € | 2.400–2.550 € |
| Krankenpfleger | 3.500 € | 2.350–2.500 € |
| Handwerker | 3.400 € | 2.300–2.450 € |
| Bürokraft/Verwaltung | 3.200 € | 2.200–2.350 € |
| Kraftfahrer | 2.900 € | 2.000–2.150 € |
| Lagerist/Logistik | 2.800 € | 1.950–2.100 € |
| Verkäufer/Einzelhandel | 2.600 € | 1.850–2.000 € |
| Gastronomie/Service | 2.500 € | 1.750–1.900 € |
Diese Netto-Spannen basieren auf den gleichen Abzugsregeln wie oben. Je höher das Brutto, desto stärker steigt die Lohnsteuer progressiv an. Der stundenlohn netto liegt in diesen Berufen meist zwischen 10 und 14 Euro.
Steuerklassen und ihr Einfluss auf den Nettostundenlohn
Ihre Steuerklasse bestimmt maßgeblich, wie viel Lohnsteuer abgezogen wird. Die wichtigsten Klassen:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende – Standardfall.
- Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Kind – geringere Steuerlast.
- Steuerklasse III: Verheiratet, wenn ein Partner deutlich mehr verdient – sehr niedrige Abzüge.
- Steuerklasse IV: Verheiratet mit ähnlichem Einkommen – ähnlich wie I.
- Steuerklasse V: Der geringerverdienende Ehepartner bei III/IV-Kombination – hohe Abzüge.
- Steuerklasse VI: Für Nebenjobs oder wenn der Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte hat – höchste Abzüge.
Ein Wechsel der Steuerklasse kann Ihren Nettostundenlohn spürbar verändern. Lassen Sie sich von Ihrem Finanzamt oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten. Mehr dazu in unserem Themen-Bereich.
Minijob und Mindestlohn 2026
Die Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf etwa 603 Euro monatlich. Bei einem Stundenlohn von 13,90 € dürfen Sie maximal 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, um im Minijob zu bleiben. Im Minijob zahlen Sie keine Lohnsteuer und nur pauschale Sozialversicherungsbeiträge (ca. 13,7 %), sodass der stundenlohn netto nahe am Bruttolohn liegt. Allerdings entfallen dann die vollen Sozialversicherungsansprüche (z. B. Arbeitslosengeld).
Fazit: Den Nettostundenlohn realistisch einschätzen
Der gesetzliche Mindestlohn ist eine wichtige Untergrenze, aber das Nettoeinkommen hängt von vielen Faktoren ab. Wer seinen stundenlohn netto genau wissen möchte, sollte eine individuelle Lohnabrechnung erstellen oder unseren Rechner nutzen. Denken Sie daran: Die genannten Zahlen sind Schätzwerte – verbindlich sind nur die offiziellen Angaben von BMAS, Mindestlohnkommission und Ihrer Lohnabrechnung.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (173 Stunden pro Monat) etwa 2.410 Euro brutto monatlich. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen.
Was bleibt vom Mindestlohn netto übrig?
Der Nettostundenlohn hängt von Ihren persönlichen Abzügen ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei etwa 1.600 bis 1.800 Euro monatlich. Das entspricht einem Nettostundenlohn von rund 9,25 bis 10,40 Euro. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Berechnung.
Welche Abzüge werden vom Bruttostundenlohn abgezogen?
Vom Bruttostundenlohn werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (meist entfallen), ggf. Kirchensteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge liegen insgesamt bei etwa 20–21 % des Bruttos, die Lohnsteuer variiert stark. Details finden Sie in unserem Themen-Bereich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (173 Stunden pro Monat) etwa 2.410 Euro brutto monatlich. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen.
Was bleibt vom Mindestlohn netto übrig?
Der Nettostundenlohn hängt von Ihren persönlichen Abzügen ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei etwa 1.600 bis 1.800 Euro monatlich. Das entspricht einem Nettostundenlohn von rund 9,25 bis 10,40 Euro. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine individuelle Berechnung.
Welche Abzüge werden vom Bruttostundenlohn abgezogen?
Vom Bruttostundenlohn werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (meist entfallen), ggf. Kirchensteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge liegen insgesamt bei etwa 20–21 % des Bruttos, die Lohnsteuer variiert stark. Details finden Sie in unserem [Themen](/themen)-Bereich.