Was ist der aktuelle Mindestlohn? Brutto und Netto verstehen
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 2026 brutto 13,90 € pro Stunde, das Netto hängt jedoch stark von Steuerklasse und Sozialversicherung ab – eine pauschale Angabe ist nicht möglich.
Was ist der aktuelle Mindestlohn? Ein Überblick
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was ist der aktuelle Mindestlohn? Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (173,33 Stunden pro Monat) einem Bruttogehalt von rund 2.410 Euro monatlich beziehungsweise 28.912 Euro jährlich. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro, und ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Diese Anpassungen basieren auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und werden durch das BMAS umgesetzt.
Doch was bedeutet das für Ihr Einkommen? Der Bruttobetrag ist nur die eine Seite der Medaille. Was am Ende auf Ihrem Konto landet – der Nettolohn – hängt von mehreren Faktoren ab. In diesem Artikel erklären wir, wie Brutto und Netto zusammenhängen, welche Abzüge anfallen und wie Sie Ihren persönlichen Nettolohn einschätzen können.
Brutto und Netto: Die Grundlagen
Der Bruttolohn ist der vereinbarte Arbeitslohn vor Abzügen. Vom Brutto werden gesetzlich vorgeschriebene Abgaben einbehalten:
- Lohnsteuer: gestaffelt nach Steuerklasse und Höhe des Einkommens
- Solidaritätszuschlag: nur bei höheren Einkommen (ab ca. 18.000 € Lohnsteuer pro Jahr)
- Sozialversicherungsbeiträge: Krankenversicherung (ca. 7,3 % plus Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 1,8 %), Rentenversicherung (18,6 %, je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %)
Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen liegt insgesamt bei etwa 20 bis 21 Prozent des Bruttolohns. Hinzu kommt die Lohnsteuer, die bei geringen Einkommen durch den Grundfreibetrag (2026: ca. 12.348 Euro) entfallen kann.
Beispielrechnung für den Mindestlohn (Steuerklasse I)
Nehmen wir eine Vollzeitkraft mit Mindestlohn 2026: Brutto 2.410 €/Monat. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (Zusatzbeitrag 1,7 %), ohne Kirchensteuer und ohne Kinder ergibt sich folgende Schätzung:
- Lohnsteuer: ca. 120–150 € (abhängig von der genauen Berechnung)
- Solidaritätszuschlag: 0 € (da Lohnsteuer unter der Freigrenze)
- Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil): ca. 195 € (7,3 % + 0,85 % Zusatzbeitrag)
- Pflegeversicherung: ca. 43 € (1,8 %)
- Rentenversicherung: ca. 224 € (9,3 %)
- Arbeitslosenversicherung: ca. 31 € (1,3 %)
Summe Abzüge: ca. 613–643 €. Netto: ca. 1.767–1.797 €.
Bitte beachten Sie: Dies ist eine vereinfachte Beispielrechnung. Das tatsächliche Netto kann je nach Krankenkasse, Zusatzbeitrag, Steuerklasse und individuellen Freibeträgen abweichen. Für eine verbindliche Berechnung nutzen Sie den Rechner auf unserer Seite oder Ihre Lohnabrechnung.
Einfluss der Steuerklasse auf das Netto
Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. Die wichtigsten Klassen:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende
- Steuerklasse III: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen des anderen Partners (z. B. Alleinverdiener)
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
- Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (wenn Partner Klasse III wählt)
- Steuerklasse VI: Zweit- oder Nebenjobs
Ein Wechsel der Steuerklasse kann Ihr monatliches Netto spürbar verändern. Beispiel: Ein Mindestlohnverdiener in Steuerklasse III zahlt weniger Lohnsteuer als in Klasse I, sodass das Netto um 100–200 € höher ausfallen kann. Allerdings gleicht die Einkommensteuererklärung diese Unterschiede am Jahresende aus.
Mindestlohn und Minijob
Seit 2026 liegt die Minijob-Verdienstgrenze bei etwa 603 Euro monatlich. Das entspricht rund 43 Arbeitsstunden zum Mindestlohn von 13,90 €. Minijobber sind in der Regel rentenversicherungsfrei (können aber auf die Rentenversicherung verzichten) und zahlen keine Lohnsteuer, wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Allerdings fallen ggf. pauschale Abgaben des Arbeitgebers an. Mehr zum Thema Minijob und Mindestlohn finden Sie in unserem Artikel.
Berufsgruppen und typische Bruttogehälter
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über durchschnittliche Bruttomonatsgehälter in verschiedenen Berufen (basierend auf Schätzwerten, Stand 2026):
- Pflegefachkraft: ca. 3.600 €
- Krankenpfleger: ca. 3.500 €
- Handwerker: ca. 3.400 €
- Bürokraft/Verwaltung: ca. 3.200 €
- Kraftfahrer: ca. 2.900 €
- Lagerist/Logistik: ca. 2.800 €
- Verkäufer/Einzelhandel: ca. 2.600 €
- Gastronomie/Service: ca. 2.500 €
Diese Werte sind vereinfachte Durchschnitte und können je nach Region, Betriebsgröße und Tarifbindung abweichen. Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolute Untergrenze; viele Branchen zahlen höhere Tariflöhne. Weitere Daten finden Sie auf unserer Daten-Seite.
Ausblick: Mindestlohn 2027 und darüber hinaus
Die Mindestlohnkommission hat für 2027 eine Erhöhung auf 14,60 Euro empfohlen. Damit steigt das Bruttomonatsgehalt auf etwa 2.530 Euro (Vollzeit). Die Nettowirkung hängt erneut von den individuellen Abzügen ab. Der Grundfreibetrag wird voraussichtlich ebenfalls steigen, was die Lohnsteuerlast für Geringverdiener weiter senken kann.
Fazit
Die Frage „Was ist der aktuelle Mindestlohn?“ lässt sich klar beantworten: 13,90 Euro brutto pro Stunde ab 2026. Doch das Nettoeinkommen ist individuell verschieden. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihren persönlichen Nettolohn zu ermitteln, und informieren Sie sich auf Themen über weitere Details zu Steuerklassen und Sozialabgaben.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist der aktuelle Mindestlohn in Deutschland?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro pro Stunde. Für das Jahr 2025 liegt er bei 12,82 Euro, und ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Diese Werte gelten für alle volljährigen Arbeitnehmer, mit Ausnahmen für bestimmte Branchen oder Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.
Wie viel bleibt netto vom Mindestlohn übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Bei einem Bruttomonatslohn von etwa 2.410 Euro (Vollzeit, Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer) liegt das Netto schätzungsweise zwischen 1.650 und 1.750 Euro. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie am besten einen Brutto-Netto-Rechner oder Ihre Lohnabrechnung.
Welche Abzüge werden vom Mindestlohn vorgenommen?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse), ggf. Solidaritätszuschlag, sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen insgesamt etwa 20–21 % des Bruttolohns (Arbeitnehmeranteil). Bei geringem Einkommen kann die Lohnsteuer durch den Grundfreibetrag entfallen.
Häufige Fragen
Was ist der aktuelle Mindestlohn in Deutschland?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro pro Stunde. Für das Jahr 2025 liegt er bei 12,82 Euro, und ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Diese Werte gelten für alle volljährigen Arbeitnehmer, mit Ausnahmen für bestimmte Branchen oder Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.
Wie viel bleibt netto vom Mindestlohn übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Bei einem Bruttomonatslohn von etwa 2.410 Euro (Vollzeit, Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer) liegt das Netto schätzungsweise zwischen 1.650 und 1.750 Euro. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie am besten einen Brutto-Netto-Rechner oder Ihre Lohnabrechnung.
Welche Abzüge werden vom Mindestlohn vorgenommen?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse), ggf. Solidaritätszuschlag, sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen insgesamt etwa 20–21 % des Bruttolohns (Arbeitnehmeranteil). Bei geringem Einkommen kann die Lohnsteuer durch den Grundfreibetrag entfallen.