Wie hoch ist der Stundenlohn? Mindestlohn 2025, 2026 und 2027 im Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde ab 2026, was einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro entspricht; das Netto hängt von Steuerklasse, Sozialversicherung und Freibeträgen ab.

Wie hoch ist der Stundenlohn? Gesetzlicher Mindestlohn und typische Abzüge

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen sich: Wie hoch ist der Stundenlohn, den ich mindestens verdienen muss? Die Antwort gibt der gesetzliche Mindestlohn, der regelmäßig von der Mindestlohnkommission angepasst wird. Für die Jahre 2025 bis 2027 liegen die Werte fest. Doch vom Bruttostundenlohn bleibt nach Abzügen oft weniger übrig, als man denkt. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuellen Stundenlöhne, die Brutto-Netto-Entwicklung und die wichtigsten Abzüge.

Aktuelle Mindestlohn-Stundenlöhne 2025, 2026 und 2027

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt:

  • 2025: 12,82 Euro pro Stunde
  • 2026 (ab 1. Januar): 13,90 Euro pro Stunde
  • 2027 (ab 1. Januar): 14,60 Euro pro Stunde

Damit steigt der Stundenlohn innerhalb von zwei Jahren um knapp 14 Prozent. Wer in Vollzeit arbeitet (173 Stunden pro Monat), verdient 2026 brutto rund 2.410 Euro monatlich – das sind etwa 28.912 Euro im Jahr. Zum Vergleich: Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro, sodass ein Teil des Einkommens steuerfrei bleibt.

Brutto und Netto: Was bleibt vom Mindestlohn übrig?

Die Frage wie hoch ist der stundenlohn netto, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Höhe der Abzüge hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrer Krankenkasse, Ihrem Bundesland und weiteren Faktoren ab.

Beispielrechnung für Steuerklasse I (2026, Mindestlohn 13,90 €/Std.)

Position Betrag
Bruttomonatsgehalt (173 Std.) 2.410 €
Lohnsteuer (Steuerklasse I) ca. 180–200 €
Solidaritätszuschlag ca. 10–15 € (entfällt meist bei geringem Einkommen)
Kirchensteuer (falls zutreffend) ca. 14–18 €
Rentenversicherung (9,3 % AN-Anteil) ca. 224 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 % AN-Anteil) ca. 31 €
Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag ~1,6 %) ca. 215 €
Pflegeversicherung (1,525 % bzw. 1,7 % für Kinderlose) ca. 37–41 €
Netto (ca.) 1.700–1.800 €

Hinweis: Die Werte sind Schätzungen für eine vereinfachte Darstellung. Die tatsächliche Nettoauszahlung kann abweichen.

Typische Abzüge im Detail

Lohnsteuer und Steuerklasse

Die Lohnsteuer richtet sich nach Ihrer Steuerklasse. Bei Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) fällt die Steuer höher aus als bei Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener). Wer in Steuerklasse V ist (Ehepartner mit geringerem Einkommen), zahlt noch mehr. Der Solidaritätszuschlag wird nur erhoben, wenn die Lohnsteuer einen bestimmten Freibetrag übersteigt – bei Mindestlohn fällt er meist weg.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die aktuellen Sätze (2026, vorläufig):

  • Rentenversicherung: 18,6 % (AN: 9,3 %)
  • Krankenversicherung: 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,6 %; AN: 7,3 % + 0,8 % Zusatzbeitrag)
  • Pflegeversicherung: 3,05 % (AN: 1,525 %; Kinderlose ab 23: 3,4 % gesamt, AN: 1,7 %)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (AN: 1,3 %)

Die Beiträge werden vom Bruttogehalt berechnet, jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: voraussichtlich 7.550 €/Monat West). Da der Mindestlohn darunter liegt, wird der volle Satz fällig.

Beispiele für typische Berufe

Die Mindestlohnkommission orientiert sich an der Tarifentwicklung. Dennoch liegen viele Berufe über dem gesetzlichen Minimum. Laut Referenz verdienen:

  • Verkäufer / Einzelhandel: ~2.600 € brutto/Monat (ca. 15,00 €/Std.)
  • Lagerist / Logistik: ~2.800 € brutto/Monat (ca. 16,20 €/Std.)
  • Kraftfahrer: ~2.900 € brutto/Monat (ca. 16,80 €/Std.)
  • Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 € brutto/Monat (ca. 18,50 €/Std.)
  • Handwerker: ~3.400 € brutto/Monat (ca. 19,70 €/Std.)
  • Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto/Monat (ca. 20,80 €/Std.)

Auch hier gilt: Das Netto hängt von den gleichen Abzügen ab. Eine Pflegefachkraft mit 3.600 € brutto (Steuerklasse I) erhält netto etwa 2.300–2.400 €.

Minijob und Mindestlohn

Seit Oktober 2022 gilt der Mindestlohn auch für Minijobs. Die Verdienstgrenze für Minijobs beträgt 2026 voraussichtlich 603 Euro pro Monat. Bei 13,90 €/Std. darf man maximal 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, um im Minijob zu bleiben. Minijobber sind in der Regel rentenversicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen. Kranken- und Pflegeversicherung entfallen, wenn man privat oder familienversichert ist.

Ausblick: Weitere Anpassungen

Die Mindestlohnkommission empfiehlt alle zwei Jahre eine Anpassung. Für 2027 ist der Satz von 14,60 € bereits beschlossen. Danach wird die Kommission erneut über die Entwicklung beraten. Politische Diskussionen über eine Erhöhung auf 15 Euro oder mehr sind regelmäßig im Gespräch – verbindlich ist jedoch nur der gesetzliche Rahmen.

Fazit

Die Frage wie hoch ist der stundenlohn beim Mindestlohn ist klar beantwortet: 13,90 Euro ab 2026. Doch das Nettoeinkommen hängt von vielen Faktoren ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine persönliche Schätzung oder informieren Sie sich in unserem Themenbereich über Steuerklassen und Sozialabgaben. Denken Sie daran: Der Mindestlohn ist die Untergrenze – viele Branchen zahlen mehr. Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag oder Ihre individuelle Vereinbarung.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Stundenlohn beim Mindestlohn 2026? Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (173 Stunden pro Monat) einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Für 2025 gilt noch 12,82 Euro pro Stunde, für 2027 sind 14,60 Euro vorgesehen.

Was bleibt netto vom Mindestlohn? Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (durchschnittlicher Zusatzbeitrag), Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie ohne Kirchensteuer bleibt von 2.410 Euro brutto etwa 1.700 bis 1.800 Euro netto übrig. Der genaue Betrag hängt von Ihrer Krankenkasse, Ihrem Bundesland und eventuellen Freibeträgen ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Schätzung.

Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an? Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen), ggf. Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Rentenversicherung (18,6 %), Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose ab 23) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Der Arbeitgeberanteil ist bereits im Brutto enthalten. Weitere Details finden Sie in unserem Themenbereich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Stundenlohn beim Mindestlohn 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (173 Stunden pro Monat) einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Für 2025 gilt noch 12,82 Euro pro Stunde, für 2027 sind 14,60 Euro vorgesehen.

Was bleibt netto vom Mindestlohn?

Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (durchschnittlicher Zusatzbeitrag), Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie ohne Kirchensteuer bleibt von 2.410 Euro brutto etwa 1.700 bis 1.800 Euro netto übrig. Der genaue Betrag hängt von Ihrer Krankenkasse, Ihrem Bundesland und eventuellen Freibeträgen ab. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine individuelle Schätzung.

Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen), ggf. Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Rentenversicherung (18,6 %), Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose ab 23) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Der Arbeitgeberanteil ist bereits im Brutto enthalten. Weitere Details finden Sie in unserem [Themenbereich](/themen).

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