Wie ist der aktuelle Mindestlohn? Orientierung zu Brutto, Netto und Abzügen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,9 € pro Stunde (2026) bzw. 14,6 € (2027); das Bruttomonatsgehalt einer Vollzeitkraft liegt dann bei etwa 2.410 €, das Netto schwankt je nach Steuerklasse und Versicherung zwischen rund 1.700 und 1.900 €.

Wie ist der aktuelle Mindestlohn? Ein Überblick

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen sich: wie ist der aktuelle mindestlohn? Die Antwort ist nicht nur eine Zahl, sondern entwickelt sich stetig weiter. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit 2025 12,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2026 steigt er auf 13,9 Euro pro Stunde und ein Jahr später, am 1. Januar 2027, auf 14,6 Euro pro Stunde. Diese Anpassungen basieren auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und wurden durch das BMAS umgesetzt.

Bruttogehalt bei Mindestlohn

Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173,33 Stunden pro Monat (40-Stunden-Woche) ergibt sich ab 2026 ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Das Jahresbrutto liegt bei etwa 28.912 Euro. Zum Vergleich: Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer beträgt 2026 rund 12.348 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass ein Teil des Mindestlohns steuerfrei bleibt, aber ab einem bestimmten Einkommen Lohnsteuer anfällt.

Typische Abzüge: Von Brutto zu Netto

Vom Bruttogehalt werden verschiedene Abgaben abgezogen. Die wichtigsten sind:

  • Lohnsteuer: progressiv nach Steuerklasse. Bei Steuerklasse I und einem Jahreseinkommen von 28.912 Euro liegt der Durchschnittssteuersatz etwa zwischen 8 und 12 Prozent.
  • Solidaritätszuschlag: entfällt für die allermeisten Mindestlohnbezieher, da die Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
  • Kirchensteuer: nur, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind (ca. 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer).
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung (ca. 7,3 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt 1,7 %), Pflegeversicherung (ca. 1,7 %), Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Insgesamt etwa 20–21 % des Bruttos.

Beispielrechnung (Steuerklasse I, gesetzliche KV mit 15,5 % Gesamtbeitrag, keine Kirchensteuer):

  • Brutto: 2.410 €
  • Sozialabgaben (ca. 20,5 %): 494 €
  • Lohnsteuer (ca. 10 %): 241 €
  • Netto: ca. 1.675 €

Je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag kann das Netto zwischen 1.650 und 1.750 Euro liegen. Bei Steuerklasse III (Verheiratete mit Alleinverdiener) fällt die Lohnsteuer niedriger aus, sodass das Netto auf etwa 1.850–1.950 Euro steigen kann.

Branchenbeispiele: Wie viel verdienen andere?

Die Mindestlohnkommission und das BMAS beobachten auch die Lohnentwicklung in verschiedenen Branchen. Typische Bruttogehälter (Vollzeit, ohne Sonderzahlungen) sind:

  • Pflegefachkraft: ca. 3.600 €/Monat
  • Krankenpfleger/in: ca. 3.500 €/Monat
  • Lagerist/in (Logistik): ca. 2.800 €/Monat
  • Verkäufer/in (Einzelhandel): ca. 2.600 €/Monat
  • Kraftfahrer/in: ca. 2.900 €/Monat
  • Bürokraft/Verwaltung: ca. 3.200 €/Monat
  • Handwerker/in: ca. 3.400 €/Monat
  • Gastronomie/Service: ca. 2.500 €/Monat

Diese Werte sind Schätzungen auf Basis von Destatis und Branchenmeldungen. Sie zeigen, dass der Mindestlohn für viele Berufe die Untergrenze darstellt, während Fachkräfte oft deutlich mehr verdienen.

Minijob und Mindestlohn

Wer einen Minijob ausübt, darf ab 2026 maximal rund 603 Euro im Monat verdienen (Verdienstgrenze). Bei einem Stundenlohn von 13,9 Euro sind das etwa 43,4 Stunden pro Monat – also knapp 10 Stunden pro Woche. Auch hier gilt der Mindestlohn. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Artikel über Minijobs und Mindestlohn.

Individuelle Faktoren beachten

Die genaue Höhe des Nettolohns hängt von vielen persönlichen Merkmalen ab: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, Krankenkasse und eventuelle Zusatzbeiträge. Auch die Art der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) spielt eine Rolle. Daher empfehlen wir, einen offiziellen Brutto-Netto-Rechner zu nutzen oder die eigene Lohnabrechnung zu prüfen. Auf unserer Seite Daten finden Sie weitere Hintergrundinformationen zu den gesetzlichen Regelungen.

Fazit

Der aktuelle Mindestlohn liegt 2025 bei 12,82 €, steigt 2026 auf 13,9 € und 2027 auf 14,6 € pro Stunde. Das Bruttogehalt einer Vollzeitkraft beträgt dann rund 2.410 Euro monatlich. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung bleibt je nach Steuerklasse ein Netto von etwa 1.700 bis 1.900 Euro. Die Antwort auf die Frage wie ist der aktuelle mindestlohn ist also nicht nur eine Zahl, sondern auch eine Frage der persönlichen Umstände. Nutzen Sie unsere Rechner für eine individuelle Berechnung und bleiben Sie über die Themen rund um den Mindestlohn informiert.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,9 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (173,33 Stunden pro Monat) einem Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro monatlich bzw. 28.912 Euro jährlich. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,6 Euro pro Stunde beschlossen.

Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?

Das Nettoeinkommen hängt stark von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (ca. 15,5 % inkl. Zusatzbeitrag) und ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei rund 1.700 bis 1.900 Euro monatlich. Mit Steuerklasse III oder bei Kinderfreibeträgen kann es höher ausfallen. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine individuelle Schätzung.

Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (progressiv, abhängig von Steuerklasse und Grundfreibetrag), ggf. Solidaritätszuschlag (entfällt meist bei Mindestlohn), Kirchensteuer (optional) sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen: Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 1,7 %), Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Insgesamt machen die Sozialabgaben rund 20–21 % des Bruttos aus. Die genaue Höhe erfahren Sie auf Ihrer Lohnabrechnung.

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