Wie viel beträgt der Mindestlohn 2026? Brutto, Netto und alle Abzüge im Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, doch das tatsächliche Nettoeinkommen hängt von individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Krankenversicherung und Kirchensteuer ab – eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich.

Wie viel beträgt der Mindestlohn 2026?

Die Frage „wie viel beträgt der mindestlohn“ beschäftigt viele Arbeitnehmer in Deutschland. Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig angepasst und liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer üblichen Vollzeitbeschäftigung (173,33 Stunden pro Monat) einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro und einem Bruttojahresgehalt von etwa 28.912 Euro. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro, für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Brutto und Netto – was bleibt Ihnen?

Vom Bruttogehalt müssen Sie verschiedene Abzüge einplanen. Die wichtigsten sind:

  • Lohnsteuer: Sie richtet sich nach Ihrer Steuerklasse und der Höhe des Einkommens. Dank des Grundfreibetrags von rund 12.348 Euro (2026) zahlen Sie bei einem Jahreseinkommen unter dieser Grenze keine Lohnsteuer. Beim Mindestlohn-Vollzeitgehalt von 28.912 Euro fällt jedoch Lohnsteuer an – wie viel, hängt von Ihrer Steuerklasse ab.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Dazu gehören Krankenversicherung (ca. 7,3 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose), Rentenversicherung (18,6 %, hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Die Beiträge werden je zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen.

Eine pauschale Nettoangabe ist schwierig, da Ihre persönliche Situation (Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Krankenkasse) starken Einfluss hat. Als grobe Orientierung: Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer können Sie mit einem Netto von etwa 1.700 bis 1.800 Euro pro Monat rechnen. Für eine genauere Berechnung nutzen Sie am besten unseren Rechner.

Typische Abzüge im Detail

Um die Abzüge besser zu verstehen, hier eine beispielhafte Aufschlüsselung für einen alleinstehenden Arbeitnehmer (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert, Beitragssatz Krankenkasse 15,5 % inkl. Zusatzbeitrag):

  • Bruttogehalt: 2.410 €
  • Lohnsteuer: ca. 180–220 € (abhängig von Freibeträgen)
  • Solidaritätszuschlag: entfällt meist bei dieser Einkommenshöhe
  • Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil): ca. 7,75 % = 187 €
  • Pflegeversicherung: ca. 3,05 % = 73 €
  • Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil): 9,3 % = 224 €
  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmeranteil): 1,3 % = 31 €
  • Summe Abzüge: ca. 695–735 €
  • Netto: ca. 1.675–1.715 €

Bitte beachten Sie: Dies ist nur ein Beispiel. Ihre tatsächlichen Abzüge können abweichen – etwa durch einen anderen Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Kirchensteuer oder Kinderfreibeträge.

Mindestlohn und Minijob

Wer einen Minijob ausübt, profitiert von der Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich (2026). Bis zu dieser Grenze zahlen Sie als Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge; der Arbeitgeber übernimmt pauschale Abgaben. Der Mindestlohn von 13,90 Euro bedeutet, dass Sie maximal etwa 43 Stunden im Monat arbeiten dürfen, um die Minijob-Grenze nicht zu überschreiten. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Themen-Bereich.

Vergleich mit anderen Berufen

Der Mindestlohn ist die gesetzliche Untergrenze. Viele Berufe liegen deutlich darüber. Laut unserer Onsite-Referenz verdienen beispielsweise:

  • Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto/Monat
  • Krankenpfleger: ~3.500 €
  • Handwerker: ~3.400 €
  • Bürokraft/Verwaltung: ~3.200 €
  • Kraftfahrer: ~2.900 €
  • Lagerist/Logistik: ~2.800 €
  • Verkäufer/Einzelhandel: ~2.600 €
  • Gastronomie/Service: ~2.500 €

Diese Zahlen sind Durchschnittswerte und können je nach Region, Berufserfahrung und Tarifbindung variieren. Sie zeigen aber, dass der Mindestlohn vor allem für einfache Tätigkeiten oder Berufseinsteiger relevant ist.

Steuerklassen und ihre Auswirkung

Ihre Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. Die wichtigsten Klassen:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag)
  • Steuerklasse III: Verheiratete mit höherem Einkommen (günstiger)
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
  • Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (höhere Steuer)
  • Steuerklasse VI: Zweit- und Nebenjobs

Je nach Steuerklasse kann Ihr Netto beim Mindestlohn um mehrere hundert Euro schwanken. Lassen Sie sich daher von Ihrem Finanzamt oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten.

Fazit

Die Frage „wie viel beträgt der mindestlohn“ lässt sich klar beantworten: 13,90 Euro brutto pro Stunde ab 2026. Was netto übrig bleibt, hängt jedoch von Ihrer persönlichen Situation ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Schätzung und informieren Sie sich auf Mindestlohn Aktuell über aktuelle Entwicklungen. Denken Sie daran: Der Mindestlohn ist eine Untergrenze – viele Tarifverträge und Arbeitgeber zahlen mehr. Prüfen Sie daher Ihren Arbeitsvertrag und lassen Sie sich bei Unklarheiten von einer unabhängigen Stelle wie der Bundesregierung oder Ihrer Gewerkschaft beraten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle (173,33 Stunden/Monat) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro und ein Bruttojahresgehalt von rund 28.912 Euro. Die Anpassung erfolgt auf Basis der Empfehlung der Mindestlohnkommission und wurde vom BMAS umgesetzt.

Was bleibt netto vom Mindestlohn übrig?

Das Nettoeinkommen hängt stark von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro pro Monat (Schätzung). Durch den Grundfreibetrag von rund 12.348 Euro (2026) fällt bei einem Jahreseinkommen unter dieser Grenze keine Lohnsteuer an. Eine genaue Berechnung erhalten Sie mit unserem [Rechner](/rechner).

Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 3,05 % bzw. 3,4 % bei Kinderlosen), Rentenversicherung (18,6 %, je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Bei Minijobs bis 603 Euro monatlich (2026) entfallen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung weitgehend. Details finden Sie in unserem [Artikel](/blog) zu Abzügen.

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