Brutto und Netto beim Mindestlohn: Was bleibt Ihnen 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde – rund 2.410 Euro brutto monatlich. Das Netto hängt stark von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.
Brutto und Netto beim Mindestlohn: Was bleibt Ihnen 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das klingt nach einer deutlichen Erhöhung – doch was bleibt am Ende des Monats tatsächlich auf Ihrem Konto? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträge und individuelle Freibeträge. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Brutto und Netto zusammenhängen, welche Abzüge typisch sind und beantworten die häufige Frage: „Arbeitslosengeld brutto oder netto?“
Vom Bruttolohn zum Nettolohn – die Abzüge im Überblick
Ihr Bruttolohn ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Abzug aller Steuern und Sozialabgaben zahlt. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein monatliches Brutto von rund 2.410 Euro. Davon werden folgende Posten abgezogen:
- Lohnsteuer: gestaffelt nach Steuerklasse und Höhe des Einkommens. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) fällt bei 2.410 Euro brutto nur wenig Lohnsteuer an, da der Grundfreibetrag von etwa 12.348 Euro (2026) bereits einen großen Teil abdeckt.
- Solidaritätszuschlag: entfällt für die meisten Geringverdiener.
- Kirchensteuer: nur falls Sie Mitglied einer Kirche sind (hier nicht berücksichtigt).
- Sozialversicherungsbeiträge: Krankenversicherung (ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 3,05 %), Rentenversicherung (18,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Der Arbeitnehmeranteil liegt insgesamt bei etwa 20–21 % des Bruttos.
Das Ergebnis: In Steuerklasse I bleibt Ihnen von 2.410 Euro brutto schätzungsweise 1.700 bis 1.900 Euro netto. Der genaue Betrag variiert je nach Krankenkasse und individuellen Faktoren. Eine detaillierte Berechnung bietet unser Rechner.
Steuerklassen und ihre Auswirkung auf das Netto
Ihre Steuerklasse bestimmt maßgeblich, wie viel Lohnsteuer abgezogen wird. Die wichtigsten Klassen:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende – hier ist der Steuerabzug am höchsten.
- Steuerklasse III: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen des einen Partners – geringere Abzüge.
- Steuerklasse V: Der andere Partner mit niedrigerem Einkommen – höhere Abzüge.
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen – Standardfall.
Ein Beispiel: Ein verheirateter Mindestlohnempfänger in Steuerklasse III kann netto rund 100–200 Euro mehr erhalten als ein Lediger in Klasse I. Auch Kinderfreibeträge und der Kinderzuschlag verbessern das Netto. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Themen.
Arbeitslosengeld: Brutto oder Netto?
Eine häufige Frage ist: „Wird Arbeitslosengeld brutto oder netto gezahlt?“ Die Antwort: Arbeitslosengeld I ist eine Nettoleistung. Das bedeutet, Sie erhalten den Betrag ohne Abzug von Lohnsteuer – allerdings werden Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) einbehalten. Die Berechnung erfolgt auf Basis Ihres durchschnittlichen Bruttoverdienstes der letzten 12 Monate. Daraus wird ein fiktives Nettoentgelt ermittelt, von dem Sie 60 % (mit Kindern 67 %) erhalten.
Beispiel: Verdienten Sie vor der Arbeitslosigkeit 2.410 Euro brutto (Mindestlohn), lag Ihr Netto bei etwa 1.800 Euro. Das Arbeitslosengeld betrüge dann rund 1.080 Euro (60 %) bzw. 1.206 Euro (67 %). Es ist also weder reines Brutto noch reines Netto im herkömmlichen Sinne – die Auszahlung ist steuerfrei, aber beitragspflichtig zur Sozialversicherung.
Typische Berufe und ihre Bruttogehälter im Vergleich
Um ein Gefühl für die Spanne zu bekommen, hier einige typische Bruttomonatsgehälter aus der Praxis (Stand 2025/2026, Steuerklasse I, gesetzlich versichert):
- Verkäufer / Einzelhandel: ~2.600 € brutto → Netto ca. 1.850–2.000 €
- Lagerist / Logistik: ~2.800 € brutto → Netto ca. 1.950–2.100 €
- Kraftfahrer: ~2.900 € brutto → Netto ca. 2.000–2.150 €
- Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 € brutto → Netto ca. 2.150–2.350 €
- Handwerker: ~3.400 € brutto → Netto ca. 2.250–2.450 €
- Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto → Netto ca. 2.350–2.550 €
Diese Werte sind Schätzungen. Ihr tatsächliches Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer und Freibeträgen ab. Verbindlich ist nur Ihre individuelle Lohnabrechnung.
Fazit: Planen Sie mit Netto, nicht mit Brutto
Ob Mindestlohn oder höheres Gehalt – für Ihre persönliche Finanzplanung ist das Netto entscheidend. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zwar, aber die Abzüge bleiben. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihr persönliches Netto zu ermitteln. Und denken Sie daran: Arbeitslosengeld wird aus dem Netto berechnet, aber als Nettoleistung ausgezahlt – die Frage „Arbeitslosengeld brutto oder netto?“ ist damit klar: Es ist eine Nettozahlung, die auf Ihrem vorherigen Brutto basiert.
Bleiben Sie informiert über alle Änderungen beim Mindestlohn und den Abzügen – besuchen Sie Mindestlohn Aktuell regelmäßig für aktuelle Nachrichten und Hintergründe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) ergibt das etwa 2.410 Euro brutto im Monat und rund 28.912 Euro im Jahr.
Was bleibt vom Mindestlohn netto?
Das Netto hängt von Ihrer Steuerklasse und Ihren Sozialversicherungsbeiträgen ab. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) bleiben bei 2.410 Euro brutto schätzungsweise 1.700 bis 1.900 Euro übrig. Mit Kindern oder in anderen Steuerklassen kann der Nettobetrag höher sein.
Ist Arbeitslosengeld brutto oder netto?
Arbeitslosengeld I wird als Nettoleistung ausgezahlt. Die Berechnung erfolgt jedoch auf Basis Ihres durchschnittlichen Bruttoverdienstes der letzten 12 Monate. Der Leistungssatz beträgt etwa 60 % (mit Kindern 67 %) des vorherigen Nettoentgelts. Es ist also weder reines Brutto noch reines Netto – die Auszahlung ist steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.