Azubi Mindestlohn 2026: Was Auszubildende verdienen und welche Abzüge anfallen
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,9 Euro pro Stunde, doch für Azubis gilt eine separate Mindestvergütung, die 2026 voraussichtlich zwischen 700 und 800 Euro brutto monatlich liegt – netto bleiben nach Sozialabgaben etwa 650 bis 680 Euro.
Mindestlohn 2026: Die gesetzliche Untergrenze steigt
Zum 1. Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,9 Euro pro Stunde. Das entspricht einem monatlichen Brutto von rund 2.410 Euro bei einer 40-Stunden-Woche. Damit steigt die Lohnuntergrenze erneut – ein wichtiger Schritt für viele Beschäftigte in Niedriglohnbranchen. Doch nicht alle Arbeitnehmer profitieren automatisch von dieser Anhebung. Besonders Auszubildende sind von einer eigenen Regelung betroffen.
Azubi Mindestlohn 2026: Was gilt für Auszubildende?
Der Begriff „azubi mindestlohn 2026“ sorgt immer wieder für Verwirrung. Tatsächlich gilt der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht für Auszubildende. Stattdessen erhalten Azubis eine sogenannte Mindestvergütung, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt ist. Diese wird jährlich durch Rechtsverordnung angepasst und liegt deutlich unter dem allgemeinen Mindestlohn.
Für das Jahr 2026 ist eine Erhöhung der Azubi-Mindestvergütung zu erwarten. Im Jahr 2025 betrug sie im ersten Lehrjahr 682 Euro brutto monatlich. Geht man von einer ähnlichen Steigerung wie in den Vorjahren aus, dürfte die Vergütung 2026 zwischen 700 und 800 Euro brutto liegen. Für das zweite, dritte und vierte Lehrjahr steigen die Sätze jeweils um einen bestimmten Prozentsatz – meist zwischen 18 und 22 Prozent pro Jahr.
Wichtig: Die Azubi-Mindestvergütung ist eine Untergrenze. Viele Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen höhere Vergütungen vor. Prüfen Sie daher immer Ihren Ausbildungsvertrag oder fragen Sie bei Ihrer zuständigen Kammer nach.
Brutto und Netto: Typische Abzüge bei Mindestlohn und Azubi-Gehalt
Egal ob Mindestlohn oder Azubi-Vergütung – vom Bruttogehalt bleiben nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen nur etwa 70 bis 80 Prozent übrig. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrer Krankenversicherung, der Kirchensteuer und eventuellen Freibeträgen ab.
Beispielrechnung für einen Mindestlohn-Job (2.410 € brutto, Steuerklasse I)
- Lohnsteuer: ca. 180–220 € (abhängig von Werbungskosten und Sonderausgaben)
- Solidaritätszuschlag: entfällt meist (da unter Freigrenze)
- Kirchensteuer: nur bei Mitgliedschaft, ca. 8–9 % der Lohnsteuer
- Rentenversicherung: 9,3 % (Arbeitnehmeranteil) = ca. 224 €
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % = ca. 31 €
- Krankenversicherung: ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag (im Schnitt 1,7 %) = ca. 217 €
- Pflegeversicherung: ca. 1,7 % = ca. 41 €
Netto: etwa 1.670–1.730 € (je nach Krankenkasse und individuellen Faktoren)
Beispielrechnung für einen Azubi (750 € brutto, Steuerklasse I)
- Lohnsteuer: 0 € (da unter Grundfreibetrag von ~12.348 €/Jahr)
- Rentenversicherung: 9,3 % = ca. 70 €
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % = ca. 10 €
- Krankenversicherung: ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag (hälftig geteilt mit Arbeitgeber) = ca. 35 € (Azubi-Anteil)
- Pflegeversicherung: ca. 1,7 % = ca. 13 €
Netto: etwa 622–680 € (je nach Krankenkasse und ob Kirchensteuer anfällt)
Hinweis: Azubis mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein. Dann entfällt der Krankenversicherungsbeitrag komplett – das Netto steigt entsprechend.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen auf das Netto
Die Lohnsteuer wird nach Steuerklassen berechnet. Für die meisten Arbeitnehmer gilt Steuerklasse I (ledig, keine Kinder). Wer verheiratet ist, kann zwischen den Klassen III, IV und V wählen. Azubis sind in der Regel ledig und fallen in Steuerklasse I. Da ihr Jahreseinkommen jedoch meist unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlen sie ohnehin keine Lohnsteuer.
Minijob und Mindestlohn 2026
Die Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf etwa 603 Euro monatlich. Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, kann also maximal rund 43 Stunden im Monat arbeiten, um im Minijob zu bleiben. Azubis, die neben der Ausbildung einen Minijob ausüben, müssen beachten, dass die Einkünfte aus dem Minijob auf die Azubi-Vergütung angerechnet werden können – das kann Auswirkungen auf Sozialversicherung und Steuern haben.
Weitere Informationen
- Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um Ihr persönliches Netto zu ermitteln.
- Lesen Sie auch unseren Artikel zum Mindestlohn 2026, um alle Details zur Anhebung zu erfahren.
Fazit
Der „azubi mindestlohn 2026“ ist ein wichtiges Thema für alle Auszubildenden in Deutschland. Zwar gilt der allgemeine Mindestlohn nicht für Azubis, doch die Mindestvergütung nach BBiG steigt ebenfalls. Mit einem Bruttogehalt von 700 bis 800 Euro bleiben netto etwa 650 bis 680 Euro übrig – vorausgesetzt, es fallen keine Lohnsteuer und Kirchensteuer an. Wer mehr verdienen möchte, sollte nach tariflichen oder betrieblichen Regelungen Ausschau halten. Die genauen Abzüge lassen sich am besten mit einem Gehaltsrechner oder der eigenen Lohnabrechnung überprüfen.
Häufige Fragen
Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Auszubildende?
Nein, der gesetzliche Mindestlohn nach MiLoG gilt nicht für Azubis. Stattdessen greift die Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese liegt deutlich unter dem Mindestlohn, steigt aber mit jedem Ausbildungsjahr. Ab 2026 beträgt die Azubi-Mindestvergütung voraussichtlich 700 bis 800 Euro brutto im Monat (1. Lehrjahr).
Wie hoch ist die Azubi-Mindestvergütung 2026?
Die genaue Höhe wird erst Ende 2025 durch Rechtsverordnung festgelegt. Basierend auf den Steigerungen der Vorjahre (2025: 682 € im 1. Lehrjahr) ist für 2026 ein Betrag zwischen 700 und 800 Euro brutto monatlich zu erwarten. Für das 2., 3. und 4. Lehrjahr steigt die Vergütung jeweils um einen bestimmten Prozentsatz.
Welche Abzüge hat ein Azubi bei einem Bruttogehalt von 750 Euro?
Bei einem Brutto von 750 Euro (Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, keine Kirchensteuer) fallen in der Regel keine Lohnsteuer an, da der Grundfreibetrag von ~12.348 Euro nicht überschritten wird. Allerdings werden Sozialversicherungsbeiträge fällig: Rentenversicherung (ca. 9,3 %), Arbeitslosenversicherung (ca. 1,3 %) und Pflegeversicherung (ca. 1,7 %). Der Krankenversicherungsbeitrag (ca. 7,3 % plus Zusatzbeitrag) wird je zur Hälfte von Azubi und Arbeitgeber getragen. Netto bleiben etwa 650 bis 680 Euro übrig.