Mindestlohn 2026: Brutto und Netto – Was bleibt nach Abzügen?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde (rund 2.410 Euro brutto monatlich); das tatsächliche Netto variiert je nach Steuerklasse und Versicherung.
Gesetzlicher Mindestlohn als Untergrenze
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird regelmäßig angepasst. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde – ein deutlicher Anstieg gegenüber 12,82 Euro im Jahr 2025. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet dies eine wichtige Orientierung: Jeder Job muss mindestens diesen Stundenlohn zahlen. Doch was bleibt davon tatsächlich auf dem Konto? Der Unterschied zwischen Brutto und Netto ist oft überraschend groß.
Aktuelle Mindestlohnsätze im Überblick
Laut BMAS steigt der Mindestlohn schrittweise:
- 2025: 12,82 €/Std. → ca. 2.222 € brutto/Monat
- 2026: 13,90 €/Std. → ca. 2.410 € brutto/Monat
- 2027: 14,60 €/Std. → ca. 2.531 € brutto/Monat
Diese Werte basieren auf einer 40-Stunden-Woche. Wer weniger arbeitet, erhält entsprechend weniger. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei etwa 603 Euro monatlich – wer mehr verdient, ist sozialversicherungspflichtig.
Brutto vs. Netto: Die Abzüge verstehen
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von Ihrer Steuerklasse ab (I bis VI). Hinzu kommen die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Bei Steuerklasse I und gesetzlicher Krankenversicherung liegen die Abzüge insgesamt meist zwischen 25 % und 30 % des Bruttos. Ein Beispiel: Bei 2.410 Euro brutto (Mindestlohn 2026) ergibt sich ein Netto von etwa 1.700 bis 1.800 Euro – je nach individuellen Faktoren.
Der Einfluss der Steuerklasse
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer einbehalten wird. Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) hat den höchsten Steuersatz, während Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) günstiger ist. Auch Kirchensteuer (8 oder 9 % der Lohnsteuer) und Kinderfreibeträge spielen eine Rolle. Wer seinen persönlichen Nettolohn berechnen möchte, nutzt am besten einen Brutto-Netto-Rechner wie brutto netto finanzfluss oder die offiziellen Tabellen der Finanzverwaltung.
Typische Bruttogehälter in verschiedenen Berufen
Die folgende Übersicht zeigt geschätzte Bruttomonatsgehälter für ausgewählte Berufe (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer). Diese Werte dienen der Orientierung – das tatsächliche Netto variiert.
| Beruf | Brutto/Monat (ca.) | Netto (ca., Steuerkl. I) |
|---|---|---|
| Pflegefachkraft | 3.600 € | ca. 2.400–2.550 € |
| Krankenpfleger | 3.500 € | ca. 2.350–2.500 € |
| Handwerker | 3.400 € | ca. 2.300–2.450 € |
| Bürokraft/Verwaltung | 3.200 € | ca. 2.150–2.300 € |
| Kraftfahrer | 2.900 € | ca. 1.950–2.100 € |
| Lagerist/Logistik | 2.800 € | ca. 1.900–2.050 € |
| Verkäufer/Einzelhandel | 2.600 € | ca. 1.750–1.900 € |
| Gastronomie/Service | 2.500 € | ca. 1.700–1.850 € |
Hinweis: Die Nettowerte sind grobe Schätzungen. Verbindlich ist die individuelle Lohnabrechnung.
Minijob und Grundfreibetrag
Wer nur einen Minijob ausübt, verdient maximal 603 Euro im Monat (2026) und ist steuer- und sozialversicherungsfrei (pauschale Abgaben durch den Arbeitgeber). Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro – bis zu diesem Betrag wird keine Lohnsteuer fällig. Das bedeutet: Auch bei einem Bruttoeinkommen knapp über dem Mindestlohn kann die Steuerlast gering sein.
Fazit: Individuelle Berechnung ist entscheidend
Der gesetzliche Mindestlohn bietet eine wichtige Untergrenze, doch das Nettoeinkommen hängt von vielen Faktoren ab. Nutzen Sie für eine genaue Schätzung einen Brutto-Netto-Rechner wie brutto netto finanzfluss oder wenden Sie sich an Ihre Lohnabrechnung. Weitere Informationen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell und in unserem Rechner.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn ab 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche etwa 2.410 Euro brutto im Monat und rund 28.912 Euro im Jahr. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde beschlossen.
Was bleibt vom Mindestlohn netto übrig?
Das Nettoeinkommen hängt stark von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer können Sie grob mit etwa 70–75 % des Bruttos rechnen. Für den Mindestlohn 2026 (2.410 € brutto) ergäbe das ein Netto zwischen etwa 1.690 und 1.810 Euro. Nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner wie brutto netto finanzfluss für eine genauere Schätzung.
Welche Abzüge werden vom Bruttolohn abgezogen?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag, hälftig geteilt), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (ca. 3,05 %). Hinzu kommt ggf. Kirchensteuer. Der genaue Abzug variiert je nach Steuerklasse und Versicherungsstatus.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn ab 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche etwa 2.410 Euro brutto im Monat und rund 28.912 Euro im Jahr. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde beschlossen.
Was bleibt vom Mindestlohn netto übrig?
Das Nettoeinkommen hängt stark von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer können Sie grob mit etwa 70–75 % des Bruttos rechnen. Für den Mindestlohn 2026 (2.410 € brutto) ergäbe das ein Netto zwischen etwa 1.690 und 1.810 Euro. Nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner wie brutto netto finanzfluss für eine genauere Schätzung.
Welche Abzüge werden vom Bruttolohn abgezogen?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag, hälftig geteilt), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (ca. 3,05 %). Hinzu kommt ggf. Kirchensteuer. Der genaue Abzug variiert je nach Steuerklasse und Versicherungsstatus.