Mindestlohn jetzt: Brutto und Netto – Was bleibt Ihnen 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, was bei Vollzeit etwa 2.410 Euro brutto monatlich entspricht; das Netto variiert je nach Steuerklasse und Versicherung.
Brutto und Netto beim Mindestlohn: Was Sie jetzt wissen müssen
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Für viele Beschäftigte ist dies eine wichtige Änderung, denn der Mindestlohn jetzt liegt deutlich über dem Niveau der Vorjahre. Doch was bedeutet dieser Bruttostundenlohn tatsächlich für Ihr monatliches Einkommen? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie vom Brutto zum Netto kommen und welche Abzüge Sie einplanen sollten.
Aktuelle Mindestlohnentwicklung
Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung auf 13,90 Euro für 2026 beschlossen. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 Euro, und für 2027 ist ein weiterer Anstieg auf 14,60 Euro vorgesehen. Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Arbeitsstunden pro Monat ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (13,90 € × 173 h). Das entspricht einem Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro. Diese Zahlen basieren auf den Angaben des BMAS und der Mindestlohnkommission.
Vom Brutto zum Netto: Die Abzüge im Überblick
Vom Bruttolohn werden verschiedene Abgaben abgezogen, bevor Sie Ihr Nettogehalt erhalten. Dazu gehören:
- Lohnsteuer: Abhängig von Ihrer Steuerklasse und Ihrem zu versteuernden Einkommen. Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei etwa 12.348 Euro, sodass Mindestlohnverdiener mit Steuerklasse I nur einen geringen Steueranteil zahlen.
- Solidaritätszuschlag: Wird nur noch von höheren Einkommen erhoben; bei Mindestlohn fällt er in der Regel nicht an.
- Sozialversicherungsbeiträge: Diese setzen sich zusammen aus Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %), Krankenversicherung (ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag, durchschnittlich etwa 15,6 %) und Pflegeversicherung (ca. 3,4 %). Der Arbeitnehmeranteil beträgt jeweils die Hälfte, bei der Pflegeversicherung gibt es einen Kinderlosenzuschlag.
Für eine vereinfachte Beispielrechnung nehmen wir Steuerklasse I, gesetzliche Krankenversicherung, keine Kirchensteuer und keine Kinder. Dann ergibt sich bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.410 Euro ein Netto von etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Die genauen Werte variieren je nach Krankenkasse und individuellen Faktoren. Eine verbindliche Auskunft gibt nur Ihre Lohnabrechnung.
Beispielrechnung für Steuerklasse I
Nehmen wir an, Sie sind ledig, gesetzlich krankenversichert (Beitragssatz 14,6 % + 1,5 % Zusatzbeitrag = 16,1 %, Arbeitnehmeranteil 8,05 %), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,7 % (mit Kind) oder 2,3 % (ohne Kind). Bei 2.410 € brutto:
- Rentenversicherung: 2.410 € × 9,3 % = 224,13 €
- Arbeitslosenversicherung: 2.410 € × 1,3 % = 31,33 €
- Krankenversicherung: 2.410 € × 8,05 % = 194,01 €
- Pflegeversicherung (mit Kind): 2.410 € × 1,7 % = 40,97 €
- Summe Sozialabgaben: ca. 490 €
- Lohnsteuer: bei 2.410 € brutto und Grundfreibetrag von 12.348 €/Jahr (1.029 €/Monat) liegt das zu versteuernde Einkommen bei etwa 1.381 €. Die Lohnsteuer dafür beträgt laut Grundtabelle ca. 100–120 €. Solidaritätszuschlag entfällt.
- Netto: 2.410 € - 490 € - 110 € = ca. 1.810 €.
Diese Rechnung ist eine Schätzung. In der Realität kann das Netto abweichen, etwa wenn Sie Kirchensteuer zahlen oder Kinderfreibeträge geltend machen.
Einfluss der Steuerklasse
Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) ist der Steuerabzug am höchsten, während in Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) weniger Steuer anfällt. Auch die Anzahl der Kinderfreibeträge oder die Kirchensteuer beeinflussen das Netto. Daher sollten Sie Ihren persönlichen Fall mit einem Gehaltsrechner prüfen.
Mindestlohn und Minijob
Für Minijobber gilt eine Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich ab 2026. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro dürfen Sie maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, um im Minijob zu bleiben. Minijobs sind steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer (pauschal vom Arbeitgeber abgeführt). Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Daten-Seite.
Vergleich mit anderen Berufen
Zum Einordnen: Eine Pflegefachkraft verdient brutto etwa 3.600 Euro, ein Verkäufer im Einzelhandel rund 2.600 Euro. Der Mindestlohn liegt also unter diesen typischen Gehältern, aber für viele Beschäftigte in einfachen Tätigkeiten ist er die maßgebliche Lohnuntergrenze. Die tatsächliche Nettoauswirkung hängt stark von der individuellen Situation ab.
Ausblick: Mindestlohn 2027
Die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro ist bereits beschlossen. Dann steigt das Bruttomonatsgehalt auf etwa 2.530 Euro. Auch hier sollten Sie die Nettoentwicklung im Auge behalten. Bleiben Sie informiert auf Mindestlohn Aktuell und nutzen Sie unsere Tools.
Fazit
Der Mindestlohn jetzt bei 13,90 Euro brutto bedeutet für Vollzeitbeschäftigte ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro. Nach Abzügen bleibt netto etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Denken Sie daran, dass Ihre persönliche Steuerklasse und Versicherungssituation das Netto verändern. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir einen Blick in Ihre Lohnabrechnung oder unseren Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle (ca. 173 Stunden/Monat) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro.
Was bleibt netto vom Mindestlohn?
Das Nettoeinkommen hängt von Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Versicherung und ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro monatlich.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Die genauen Beträge variieren je nach Steuerklasse und Versicherungsart.