Mindestlohn 2026: Brutto und Netto im Überblick – inklusive Minijob-Grenze
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 € pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 € entspricht; das tatsächliche Netto hängt stark von Steuerklasse und Versicherungsstatus ab.
Mindestlohn 2026: Brutto und Netto verstehen
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das die Basis ihres Einkommens. Doch was bedeutet dieser Betrag tatsächlich auf dem Konto? In diesem Artikel erklären wir den Zusammenhang zwischen Brutto und Netto, gehen auf die mindestlohn 2026 minijob grenze ein und zeigen, welche Abzüge typischerweise anfallen.
Bruttogehalt auf Mindestlohnbasis
Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Arbeitsstunden pro Monat ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Das Jahresbrutto liegt bei etwa 28.912 Euro. Zum Vergleich: Der Mindestlohn 2025 betrug noch 12,82 Euro pro Stunde. Die Anhebung auf 13,90 Euro bedeutet eine spürbare Steigerung, aber das Netto hängt von weiteren Faktoren ab.
Von Brutto zu Netto: Die wichtigsten Abzüge
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach Ihrer Steuerklasse. Bei Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) liegt der Grundfreibetrag 2026 bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer. Bei einem Mindestlohn-Jahresbrutto von 28.912 € fällt also Lohnsteuer an.
Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich zusammen aus:
- Krankenversicherung (ca. 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag, Arbeitnehmeranteil ca. 7,3 %)
- Pflegeversicherung (ca. 3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose, Arbeitnehmeranteil ca. 1,525 % bzw. 1,7 %)
- Rentenversicherung (18,6 %, Arbeitnehmeranteil 9,3 %)
- Arbeitslosenversicherung (2,6 %, Arbeitnehmeranteil 1,3 %)
Zusammen ergeben die Arbeitnehmeranteile etwa 20–21 % des Bruttos. Hinzu kommt die Lohnsteuer. Bei Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer liegt das Netto für einen Mindestlohn-Vollzeitbeschäftigten schätzungsweise zwischen 1.650 und 1.750 Euro pro Monat. Eine genaue Berechnung liefert unser Rechner.
Die Minijob-Grenze 2026
Die mindestlohn 2026 minijob grenze liegt bei 603 Euro monatlichem Bruttoverdienst. Das bedeutet: Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, darf maximal rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, um im Minijob-Status zu bleiben. Minijobs sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerfrei, der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben. Wird die Grenze überschritten, wird der Job sozialversicherungspflichtig. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite Themen.
Beispielhafte Bruttogehälter für verschiedene Berufe
Die folgende Tabelle zeigt geschätzte Bruttomonatsgehälter für typische Berufe (Vollzeit, Steuerklasse I, gesetzlich versichert). Die tatsächlichen Netto-Beträge variieren.
- Pflegefachkraft: ca. 3.600 € brutto → Netto ca. 2.300–2.450 €
- Krankenpfleger: ca. 3.500 € brutto → Netto ca. 2.250–2.400 €
- Lagerist/Logistik: ca. 2.800 € brutto → Netto ca. 1.850–2.000 €
- Verkäufer/Einzelhandel: ca. 2.600 € brutto → Netto ca. 1.750–1.900 €
- Kraftfahrer: ca. 2.900 € brutto → Netto ca. 1.900–2.050 €
- Bürokraft/Verwaltung: ca. 3.200 € brutto → Netto ca. 2.100–2.250 €
- Handwerker: ca. 3.400 € brutto → Netto ca. 2.200–2.350 €
- Gastronomie/Service: ca. 2.500 € brutto → Netto ca. 1.700–1.850 €
Diese Werte sind Schätzungen. Verbindlich ist Ihre individuelle Lohnabrechnung.
Steuerklassen und ihr Einfluss auf das Netto
Die Lohnsteuer wird nach Steuerklassen berechnet. Die wichtigsten:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende
- Steuerklasse III: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen (günstig)
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
- Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (ungünstig)
Je nach Steuerklasse kann das Netto bei gleichem Brutto um mehrere hundert Euro abweichen. Auch Kinderfreibeträge und Kirchensteuer beeinflussen das Ergebnis.
Ausblick auf 2027
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 weiter auf 14,60 Euro pro Stunde. Dann liegt das Bruttomonatsgehalt bei etwa 2.530 Euro. Die Minijob-Grenze wird voraussichtlich ebenfalls angehoben – die genauen Werte gibt das BMAS rechtzeitig bekannt.
Fazit
Der Mindestlohn 2026 bringt eine spürbare Erhöhung, aber das Netto hängt von vielen Faktoren ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Berechnung. Bleiben Sie informiert auf Mindestlohn Aktuell über alle Entwicklungen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 brutto pro Monat?
Bei einer Vollzeitstelle mit 173 Arbeitsstunden pro Monat ergibt der Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 €. Das Jahresbrutto liegt bei rund 28.912 €.
Was bleibt vom Mindestlohn 2026 netto übrig?
Das Netto hängt von Ihrer Steuerklasse und Ihren Sozialversicherungsbeiträgen ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer können Sie mit einem Netto von etwa 1.650 bis 1.750 € rechnen. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren Rechner.
Was bedeutet die Minijob-Grenze 2026 für den Mindestlohn?
Die Minijob-Grenze 2026 liegt bei etwa 603 € monatlichem Bruttoverdienst. Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, darf maximal rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, um im Minijob zu bleiben. Bei Überschreitung wird der Job sozialversicherungspflichtig. Weitere Details finden Sie unter Themen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 brutto pro Monat?
Bei einer Vollzeitstelle mit 173 Arbeitsstunden pro Monat ergibt der Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 €. Das Jahresbrutto liegt bei rund 28.912 €.
Was bleibt vom Mindestlohn 2026 netto übrig?
Das Netto hängt von Ihrer Steuerklasse und Ihren Sozialversicherungsbeiträgen ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer können Sie mit einem Netto von etwa 1.650 bis 1.750 € rechnen. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner).
Was bedeutet die Minijob-Grenze 2026 für den Mindestlohn?
Die Minijob-Grenze 2026 liegt bei etwa 603 € monatlichem Bruttoverdienst. Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, darf maximal rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, um im Minijob zu bleiben. Bei Überschreitung wird der Job sozialversicherungspflichtig. Weitere Details finden Sie unter [Themen](/themen).