Mindestlohn 2026: Was Sie über den mindestlohn 26 wissen müssen
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro entspricht; das Netto liegt je nach Steuerklasse und Versicherung bei rund 1.800 bis 1.900 Euro.
Mindestlohn 2026: Gesetzliche Untergrenze und typische Abzüge
Der mindestlohn 26 bringt eine Erhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde. Für viele Arbeitnehmer stellt der gesetzliche Mindestlohn die unterste Einkommensgrenze dar. Doch wie viel bleibt nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich übrig? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Brutto-Netto-Entwicklung, die typischen Abzüge und zeigt, wo der Mindestlohn im Vergleich zu anderen Berufen steht.
Die neue Mindestlohnhöhe ab 2026
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Stunden pro Monat einem Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro monatlich beziehungsweise 28.912 Euro jährlich. Die Mindestlohnkommission hat diesen Wert auf Basis der Tarifentwicklung empfohlen, das BMAS hat ihn umgesetzt. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro, für 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro vorgesehen.
Parallel dazu steigt die Minijob-Verdienstgrenze 2026 auf rund 603 Euro monatlich. Wer geringfügig beschäftigt ist, kann also mehr verdienen, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen. Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer beträgt 2026 etwa 12.348 Euro pro Jahr – das bedeutet, dass bei einem Jahresbrutto von 28.912 Euro nur der übersteigende Betrag versteuert wird.
Brutto und Netto: Was bleibt vom Mindestlohn übrig?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) fällt bei einem Brutto von 2.410 Euro monatlich eine moderate Lohnsteuer an, da der Grundfreibetrag bereits einen großen Teil abdeckt. Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich aus Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zusammen. Der Arbeitnehmeranteil liegt insgesamt bei etwa 20 Prozent des Bruttos.
Daraus ergibt sich bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (mit Zusatzbeitrag) und ohne Kirchensteuer ein Netto von schätzungsweise 1.800 bis 1.900 Euro monatlich. Diese Spanne berücksichtigt leichte Unterschiede bei den Krankenkassenbeiträgen und der Lohnsteuer. Für eine individuelle Berechnung empfehlen wir unseren Rechner, der Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Kirchensteuer berücksichtigt.
Typische Abzüge im Detail
- Lohnsteuer: Abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen. Bei Steuerklasse I und Mindestlohn liegt der Steuersatz im unteren Bereich, oft unter 10 Prozent.
- Krankenversicherung: Allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent (hälftig geteilt) plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich etwa 1,5 Prozent). Der Arbeitnehmeranteil beträgt rund 7,3 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrags.
- Rentenversicherung: 18,6 Prozent (hälftig geteilt), also 9,3 Prozent Arbeitnehmeranteil.
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent (hälftig geteilt), also 1,3 Prozent Arbeitnehmeranteil.
- Pflegeversicherung: 3,05 Prozent (hälftig geteilt), bei Kinderlosen ab 23 Jahren ein Zuschlag von 0,6 Prozent, der allein vom Arbeitnehmer getragen wird.
Diese Abzüge werden direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die Sozialversicherungsträger abgeführt. Weitere Informationen zu den genauen Beitragssätzen finden Sie in unserem Daten-Bereich.
Mindestlohn im Vergleich zu typischen Berufsgehältern
Die Onsite-Referenz zeigt Bruttogehälter für verschiedene Berufe (jeweils Monatsbrutto, Vollzeit):
- Pflegefachkraft: ~3.600 €
- Krankenpfleger / Pflege: ~3.500 €
- Handwerker: ~3.400 €
- Bürokraft / Verwaltung: ~3.200 €
- Kraftfahrer: ~2.900 €
- Lagerist / Logistik: ~2.800 €
- Verkäufer / Einzelhandel: ~2.600 €
- Gastronomie / Service: ~2.500 €
Der Mindestlohn liegt mit 2.410 € unter diesen Werten. Das zeigt, dass der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze dient und viele Arbeitnehmer in tarifgebundenen Branchen deutlich mehr verdienen. Dennoch ist der Mindestlohn für Minijobber, Aushilfen und Berufseinsteiger eine wichtige Einkommenssicherung. Die Minijob-Grenze von 603 Euro ermöglicht es, geringfügig beschäftigt zu bleiben, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu fallen.
Fazit
Der mindestlohn 26 bietet eine wichtige Orientierung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, erhält brutto 2.410 Euro monatlich. Nach Abzügen bleiben netto etwa 1.800 bis 1.900 Euro – abhängig von Steuerklasse, Krankenkasse und weiteren Faktoren. Die genauen Abzüge variieren, daher lohnt sich eine individuelle Berechnung mit unserem Rechner. Der Mindestlohn bleibt die gesetzliche Untergrenze, während die meisten tariflich Beschäftigten deutlich mehr verdienen. Für eine umfassende Übersicht zu allen relevanten Daten besuchen Sie unsere Daten-Seite.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle (ca. 173 Stunden pro Monat) ergibt sich ein Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro monatlich bzw. 28.912 Euro jährlich.
Was bleibt netto vom Mindestlohn 2026?
Das Nettoeinkommen hängt von Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Versicherung und ohne Kirchensteuer liegt das Netto schätzungsweise zwischen 1.800 und 1.900 Euro monatlich. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner).
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 7,3% + Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6% hälftig), Arbeitslosenversicherung (2,6% hälftig) und Pflegeversicherung (ca. 3,05% hälftig, bei Kinderlosen Zuschlag). Der Arbeitnehmeranteil liegt insgesamt bei etwa 20% des Bruttos.