Mindestlohn 40-Stunden-Woche: Netto-Verdienst und Abzüge 2026

Bei 13,9 €/Std. und 40-Stunden-Woche beträgt das Brutto etwa 2.410 € monatlich; das Netto liegt je nach Steuerklasse und Sozialversicherung zwischen rund 1.550 und 1.750 €.

Mindestlohn 40-Stunden-Woche: Was bleibt netto?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,9 € pro Stunde. Für alle, die in Vollzeit mit 40 Stunden pro Woche arbeiten, ergibt sich daraus ein monatliches Bruttogehalt von rund 2.410 €. Doch wie viel davon kommt tatsächlich auf dem Konto an? Die Antwort auf die Frage nach dem mindestlohn 40 stunden-woche netto hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem von Ihrer Steuerklasse und Ihren Sozialversicherungsbeiträgen.

Brutto-Mindestlohn 2026 im Überblick

Die Mindestlohnkommission hat den neuen Satz auf Basis der Tarifentwicklung empfohlen, das BMAS hat ihn per Rechtsverordnung festgelegt. Für eine 40-Stunden-Woche bedeutet das:

  • Stundenlohn: 13,9 €
  • Monatsbrutto (40h × 4,33 Wochen): ~2.410 €
  • Jahresbrutto: ~28.912 €

Zum Vergleich: Der Mindestlohn 2025 lag bei 12,82 €/Std., was bei 40 Stunden ein Brutto von etwa 2.221 € ergab. Die Erhöhung bringt also rund 189 € mehr brutto pro Monat. Ab 2027 steigt der Satz weiter auf 14,6 €/Std.

Netto-Berechnung: Die typischen Abzüge

Vom Bruttolohn werden zwei große Blöcke abgezogen: Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Die genaue Höhe hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer (Steuerklasse I) ohne Kirchensteuer und ohne Kinder ergibt sich folgendes Bild:

  • Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil): ca. 20–22 % des Bruttos, also etwa 480–530 €. Darin enthalten sind Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag, hälftig), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,525 %).
  • Lohnsteuer: Bei einem Jahresbrutto von 28.912 € liegt das zu versteuernde Einkommen nach Abzug des Grundfreibetrags (12.348 € in 2026) bei etwa 16.564 €. Die Lohnsteuer beträgt dafür nach Grundtabelle ca. 1.800–2.000 € pro Jahr, also etwa 150–170 € monatlich. Hinzu kommt ggf. der Solidaritätszuschlag (entfällt meist bei diesem Einkommen) und Kirchensteuer (falls zutreffend).

Insgesamt ergibt sich ein geschätztes Netto von etwa 1.600 bis 1.700 € für Steuerklasse I. Bei Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) fällt die Lohnsteuer niedriger aus, sodass das Netto eher bei 1.700–1.800 € liegen kann. In Steuerklasse V (Ehepartner mit geringerem Einkommen) kann das Netto dagegen niedriger sein.

Hinweis: Diese Werte sind Schätzungen. Das tatsächliche Netto hängt auch von Ihrer Krankenkasse (Zusatzbeitrag), Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Eine verbindliche Auskunft gibt nur Ihre Lohnabrechnung. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Näherung.

Einfluss der Steuerklasse auf das Netto

Die Wahl der Steuerklasse hat großen Einfluss auf das mindestlohn 40 stunden-woche netto. Hier eine kurze Orientierung:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende. Höchster Lohnsteuerabzug.
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Kind. Etwas geringere Steuer durch Entlastungsbetrag.
  • Steuerklasse III: Verheiratet, Alleinverdiener oder mit großem Einkommensunterschied. Niedrigste Lohnsteuer.
  • Steuerklasse IV: Verheiratet, beide etwa gleich viel verdienend. Ähnlich wie I.
  • Steuerklasse V: Ehepartner mit geringerem Einkommen (zusammen mit III). Höchster Abzug.
  • Steuerklasse VI: Zweiter oder weiterer Job. Sehr hohe Steuer.

Für einen Mindestlohn-Vollzeitjob ist Steuerklasse I der häufigste Fall. Wer verheiratet ist und der Hauptverdiener, kann durch Steuerklasse III sein monatliches Netto um etwa 100–150 € erhöhen – allerdings mit einer höheren Steuernachzahlung bei der Jahreserklärung, falls der Partner ebenfalls arbeitet.

Vergleich mit anderen Berufen

Die Onsite-Referenz zeigt typische Bruttogehälter für verschiedene Berufe. Diese liegen teils deutlich über dem Mindestlohn:

  • Verkäufer/in: ~2.600 € brutto
  • Lagerist/in: ~2.800 € brutto
  • Kraftfahrer/in: ~2.900 € brutto
  • Bürokraft/Verwaltung: ~3.200 € brutto
  • Handwerker/in: ~3.400 € brutto
  • Pflegefachkraft: ~3.600 € brutto

Wer zum Mindestlohn arbeitet, verdient also rund 200–1.200 € weniger brutto als in diesen typischen Berufen. Das Netto fällt entsprechend niedriger aus. Dennoch ist der Mindestlohn eine wichtige gesetzliche Untergrenze, die vor Ausbeutung schützt.

Fazit: Planen Sie Ihr Budget realistisch

Bei einem Brutto von 2.410 € und einem geschätzten Netto zwischen 1.550 und 1.750 € sollten Sie Ihre Fixkosten (Miete, Versicherungen, Lebensmittel) entsprechend niedrig halten. Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass ein Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Für eine genaue Berechnung Ihres persönlichen Netto empfehlen wir unseren Rechner oder die Konsultation eines Lohnsteuerhilfevereins.

Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen finden Sie auf Mindestlohn Aktuell sowie in unserem Blog mit regelmäßigen Updates zu Mindestlohn und Sozialabgaben.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 bei einer 40-Stunden-Woche?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,9 € pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein monatliches Bruttogehalt von etwa 2.410 € (13,9 € × 40h × 4,33 Wochen). Das entspricht einem Jahresbrutto von rund 28.912 €.

Was bleibt netto vom Mindestlohn bei 40 Stunden übrig?

Das Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer (Steuerklasse I) ohne Kirchensteuer und ohne Kinder liegt das Netto schätzungsweise zwischen 1.550 und 1.750 €. Bei Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) kann es höher ausfallen. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine individuelle Schätzung.

Welche Abzüge werden vom Mindestlohn bei 40 Stunden fällig?

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (progressiv, abhängig vom Jahreseinkommen) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,05 %). Der Arbeitgeberanteil ist bereits im Brutto enthalten. Bei 2.410 € Brutto betragen die Arbeitnehmeranteile insgesamt etwa 20–22 % des Bruttos, zuzüglich Lohnsteuer.

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