Minijob Mindestlohn 2026: Brutto und Netto richtig verstehen
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 2026 brutto 13,90 Euro pro Stunde, was bei einer Vollzeitstelle rund 2.410 Euro brutto monatlich entspricht – das tatsächliche Netto hängt jedoch stark von Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab.
Brutto und Netto beim Mindestlohn 2026 – ein Überblick
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Für viele Beschäftigte in Deutschland bedeutet das eine spürbare Erhöhung des Bruttogehalts. Doch wie viel bleibt davon tatsächlich auf dem Konto? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträge, Kirchensteuer und individuelle Freibeträge. Dieser Artikel erklärt den Zusammenhang zwischen Brutto und Netto, geht speziell auf den Minijob Mindestlohn 2026 ein und gibt Orientierung für typische Berufsgruppen.
Was bedeutet der Mindestlohn 2026 für Ihr Brutto?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren – mit wenigen Ausnahmen (z. B. Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten). Ab Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Wer in Vollzeit arbeitet (durchschnittlich 173 Stunden pro Monat), erhält ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro monatlich, also etwa 28.912 Euro im Jahr.
Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro. Die Erhöhung um rund 8,4 Prozent bringt vor allem Geringverdienern mehr Brutto – aber auch höhere Abzüge, da die Sozialversicherungsbeiträge prozentual berechnet werden. Die nächste Stufe auf 14,60 Euro ist bereits für 2027 beschlossen.
Minijob und Mindestlohn 2026: Die Verdienstgrenze
Ein wichtiger Aspekt ist der Minijob (geringfügige Beschäftigung). Die Verdienstgrenze wird 2026 voraussichtlich auf 603 Euro monatlich angehoben. Das bedeutet: Wer zum Mindestlohn arbeitet, kann maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, um im Minijob-Status zu bleiben. Überschreitet der Verdienst diese Grenze, wird der Job sozialversicherungspflichtig – mit allen Abzügen für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Der Minijob selbst ist für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer steuerfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben (ca. 30 %). Wer also genau an der Grenze von 603 Euro brutto verdient, behält diesen Betrag netto. Steigt der Stundenlohn oder die Arbeitszeit, rutscht man in den sozialversicherungspflichtigen Bereich – dann gelten die normalen Abzüge.
Weitere Details zur Minijob-Grenze finden Sie in unserem Artikel über die aktuellen Entwicklungen.
Von Brutto zu Netto: Die wichtigsten Abzüge
Um vom Bruttogehalt zum Nettogehalt zu gelangen, werden folgende Posten abgezogen:
- Lohnsteuer: Abhängig von Steuerklasse (I bis VI) und Höhe des Einkommens. Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Wer weniger verdient, zahlt keine Lohnsteuer.
- Solidaritätszuschlag: Wird nur noch von Spitzenverdienern erhoben – für die meisten Mindestlohnbezieher entfällt er.
- Kirchensteuer: Nur bei Kirchenmitgliedschaft (8 oder 9 % der Lohnsteuer).
- Sozialversicherungsbeiträge: Rentenversicherung (18,6 %, je zur Hälfte Arbeitgeber/Arbeitnehmer), Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag, durchschnittlich 1,6 %), Pflegeversicherung (3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose ab 23), Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Der Arbeitnehmeranteil liegt insgesamt bei etwa 20–21 % des Bruttos.
Beispielrechnung für einen alleinstehenden Arbeitnehmer (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert) mit 2.410 Euro brutto:
- Lohnsteuer: ca. 180–200 Euro (abhängig vom genauen Grundfreibetrag)
- Solidaritätszuschlag: 0 Euro
- Rentenversicherung (AN-Anteil 9,3 %): ca. 224 Euro
- Krankenversicherung (AN-Anteil ca. 7,3 % + 0,8 % Zusatzbeitrag): ca. 195 Euro
- Pflegeversicherung (AN-Anteil 1,525 %): ca. 37 Euro
- Arbeitslosenversicherung (AN-Anteil 1,3 %): ca. 31 Euro
- Summe Abzüge: ca. 667–687 Euro
- Netto: ca. 1.723–1.743 Euro
Diese Werte sind Schätzwerte. Eine exakte Berechnung liefert unser Rechner.
Beispiele für verschiedene Berufe
Die folgende Tabelle zeigt typische Bruttogehälter (Vollzeit, Steuerklasse I, gesetzlich versichert) und eine grobe Netto-Orientierung. Die tatsächlichen Werte variieren je nach individueller Situation.
| Beruf | Brutto/Monat | Geschätztes Netto (ca.) |
|---|---|---|
| Pflegefachkraft | 3.600 € | 2.350–2.450 € |
| Krankenpfleger | 3.500 € | 2.280–2.380 € |
| Handwerker | 3.400 € | 2.210–2.310 € |
| Bürokraft/Verwaltung | 3.200 € | 2.080–2.180 € |
| Kraftfahrer | 2.900 € | 1.880–1.980 € |
| Lagerist/Logistik | 2.800 € | 1.810–1.910 € |
| Verkäufer/Einzelhandel | 2.600 € | 1.680–1.780 € |
| Gastronomie/Service | 2.500 € | 1.610–1.710 € |
Diese Zahlen basieren auf vereinfachten Annahmen. Laut BMAS und Destatis sind die tatsächlichen Abzüge individuell. Besonders die Wahl der Krankenkasse und der Zusatzbeitrag beeinflussen das Netto.
Fazit: Brutto ist nicht gleich Netto
Der Mindestlohn 2026 bringt mehr Bruttogehalt – doch wie viel netto ankommt, hängt von vielen Faktoren ab. Für Minijobber mit einem Verdienst bis 603 Euro bleibt der Nettobetrag gleich dem Brutto. Wer mehr arbeitet, muss mit Abzügen rechnen. Eine genaue Planung ist daher wichtig. Nutzen Sie unsere Daten und den Rechner, um Ihre persönliche Situation zu berechnen. Bei Fragen helfen auch die Beratungsstellen der Gewerkschaften oder das BMAS weiter.
Denken Sie daran: Die Angaben in diesem Artikel sind Orientierungshilfen. Verbindlich ist immer Ihre individuelle Lohnabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitbeschäftigung (ca. 173 Stunden pro Monat) einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro und einem Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro. Die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Was ändert sich beim Minijob 2026 durch den Mindestlohn?
Die Minijob-Verdienstgrenze wird 2026 voraussichtlich auf etwa 603 Euro monatlich steigen. Das bedeutet: Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, kann rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten. Liegt der Verdienst darüber, wird der Job sozialversicherungspflichtig. Der Minijob bleibt jedoch steuerfrei, solange die Grenze eingehalten wird.
Wie berechne ich mein Netto aus dem Brutto beim Mindestlohn 2026?
Eine pauschale Umrechnung ist nicht möglich, da das Netto von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und eventuellen Freibeträgen abhängt. Als grobe Orientierung: Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer bleiben von 2.410 Euro brutto etwa 1.650 bis 1.750 Euro netto übrig. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) oder wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.