Netto vom Brutto berechnen: Mindestlohn und typische Abzüge 2026
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 € entspricht; das tatsächliche Netto hängt stark von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.
Netto vom Brutto berechnen: So funktioniert die Umrechnung
Wer in Deutschland arbeitet, sieht auf der Lohnabrechnung zwei entscheidende Zahlen: den Bruttolohn und den Nettolohn. Der Bruttolohn ist der vereinbarte Verdienst vor Abzügen, der Nettolohn der Betrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto landet. Besonders beim gesetzlichen Mindestlohn ist die Frage „Wie viel bleibt netto übrig?“ von großer Bedeutung. In diesem Beitrag erklären wir, wie Sie netto von brutto berechnen können, welche Abzüge typisch sind und was Sie beim Mindestlohn 2026 beachten müssen.
Brutto und Netto: Die Grundlagen
Der Unterschied zwischen Brutto und Netto entsteht durch zwei Hauptblöcke:
- Lohnsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach Ihrem zu versteuernden Einkommen und Ihrer Steuerklasse. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die vor allem den Familienstand abbilden. Für die meisten Alleinstehenden gilt Steuerklasse I. Der Solidaritätszuschlag wird seit 2021 nur noch bei sehr hohen Einkommen erhoben – beim Mindestlohn entfällt er in der Regel. Kirchensteuer fällt nur an, wenn Sie einer steuererhebenden Kirche angehören.
Die Sozialversicherungsbeiträge sind prozentual und werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitnehmeranteil liegt bei etwa 20 % des Bruttolohns (je nach Krankenkasse und Bundesland leicht abweichend).
Der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze
Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission überprüft und vom BMAS festgesetzt. Für die kommenden Jahre gelten folgende Werte:
- 2025: 12,82 € pro Stunde
- 2026: 13,90 € pro Stunde (ab 1. Januar)
- 2027: 14,60 € pro Stunde (ab 1. Januar)
Bei einer Vollzeitstelle mit 173 Stunden pro Monat ergibt sich für 2026 ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (Jahresbrutto etwa 28.912 Euro). Damit liegt der Mindestlohn über dem Grundfreibetrag der Einkommensteuer (2026: ca. 12.348 Euro), sodass Lohnsteuer anfällt.
Typische Abzüge beim Mindestlohn (Beispiel 2026)
Um das Netto zu schätzen, nehmen wir folgende Annahmen: Steuerklasse I, gesetzliche Krankenversicherung (Durchschnittszusatzbeitrag), keine Kirchensteuer, keine Kinderfreibeträge. Die tatsächlichen Werte können abweichen.
- Bruttomonatsgehalt: 2.410 €
- Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil): ca. 20 % = 482 € (davon Krankenversicherung ~7,3 % + Zusatzbeitrag, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,7 % – je nach Alter und Kinderzahl)
- Lohnsteuer (Steuerklasse I): ca. 150–170 € (Jahreslohnsteuer etwa 1.800–2.000 €)
- Solidaritätszuschlag: 0 € (da unter Freigrenze)
- Kirchensteuer: entfällt (bei Konfessionslosen)
Geschätztes Netto: ca. 1.760–1.780 €.
Bitte beachten Sie: Dies ist eine grobe Schätzung. Die tatsächlichen Abzüge hängen von Ihrer Krankenkasse (Zusatzbeitrag variiert), Ihrem Bundesland (Pflegeversicherung), eventuellen Kinderfreibeträgen und Ihrer Steuerklasse ab. Eine verbindliche Auskunft gibt nur Ihre Lohnabrechnung.
Individuelle Faktoren, die das Netto beeinflussen
- Steuerklasse: Verheiratete in Steuerklasse III haben weniger Lohnsteuer, in Steuerklasse V mehr.
- Kinderfreibeträge: Entlasten bei der Lohnsteuer.
- Kirchensteuer: 8–9 % der Lohnsteuer, falls Kirchenmitglied.
- Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag liegt 2026 durchschnittlich bei etwa 1,7 %, kann aber zwischen 0,8 % und 2,5 % liegen.
- Bundesland: In Sachsen beträgt der Pflegeversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer 2,0 % (statt 1,7 % in anderen Ländern), für Kinderlose über 23 Jahre kommt ein Zuschlag von 0,6 % hinzu.
Wer sein persönliches Netto genau ermitteln möchte, kann einen Brutto-Netto-Rechner verwenden oder selbst netto von brutto berechnen, indem er die genannten Abzüge Schritt für Schritt abzieht. Auf unserer Seite finden Sie dazu weitere Hilfestellungen.
Weitere Informationen auf Mindestlohn Aktuell
- Alles zum Mindestlohn 2026 und den kommenden Anpassungen
- Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Schätzung
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026? Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer typischen Vollzeitbeschäftigung (173 Stunden pro Monat) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Das entspricht einem Jahresbrutto von rund 28.912 Euro. Quelle: BMAS.
Wie kann ich mein Netto vom Brutto berechnen? Um netto von brutto zu berechnen, müssen Sie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abziehen. Die genauen Abzüge hängen von Ihrer Steuerklasse, Krankenkasse und weiteren Faktoren ab. Ein Brutto-Netto-Rechner hilft bei der individuellen Schätzung. Für den Mindestlohn 2026 (2.410 € brutto, Steuerklasse I) liegt das Netto grob zwischen 1.700 und 1.800 Euro – abhängig von Krankenkasse und Zusatzbeitrag.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an? Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (progressiv, bei Mindestlohn ca. 150–170 € monatlich in Steuerklasse I) und Sozialversicherungsbeiträge (insgesamt etwa 20 % des Bruttos, also rund 480 €) abgezogen. Der Solidaritätszuschlag entfällt meist, Kirchensteuer nur bei Kirchenmitgliedschaft. Hinzu kommen individuelle Faktoren wie Kinderfreibeträge oder Steuerklasse. Die genauen Abzüge finden Sie auf Ihrer Lohnabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer typischen Vollzeitbeschäftigung (173 Stunden pro Monat) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Das entspricht einem Jahresbrutto von rund 28.912 Euro. Quelle: BMAS.
Wie kann ich mein Netto vom Brutto berechnen?
Um netto von brutto zu berechnen, müssen Sie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abziehen. Die genauen Abzüge hängen von Ihrer Steuerklasse, Krankenkasse und weiteren Faktoren ab. Ein Brutto-Netto-Rechner hilft bei der individuellen Schätzung. Für den Mindestlohn 2026 (2.410 € brutto, Steuerklasse I) liegt das Netto grob zwischen 1.700 und 1.800 Euro – abhängig von Krankenkasse und Zusatzbeitrag.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (progressiv, bei Mindestlohn ca. 150–170 € monatlich in Steuerklasse I) und Sozialversicherungsbeiträge (insgesamt etwa 20 % des Bruttos, also rund 480 €) abgezogen. Der Solidaritätszuschlag entfällt meist, Kirchensteuer nur bei Kirchenmitgliedschaft. Hinzu kommen individuelle Faktoren wie Kinderfreibeträge oder Steuerklasse. Die genauen Abzüge finden Sie auf Ihrer Lohnabrechnung.