Praktikum Mindestlohn 2026: Was Praktikanten verdienen und worauf Sie achten müssen

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde, was bei einer Vollzeitstelle rund 2.410 Euro brutto monatlich entspricht – für viele Praktika gelten jedoch Ausnahmen, sodass das tatsächliche Netto stark von Steuerklasse, Sozialversicherung und Art des Praktikums abhängt.

Praktikum Mindestlohn 2026: Was Sie verdienen und welche Ausnahmen gelten

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet für eine Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro monatlich. Doch was bedeutet das für Praktikanten? Viele junge Menschen fragen sich, ob auch sie Anspruch auf diesen Lohn haben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann der Praktikum Mindestlohn greift, wie hoch das Netto ausfällt und worauf Sie bei Verhandlungen achten sollten.

Grundsatz: Mindestlohn gilt auch für Praktika – mit Ausnahmen

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn – dazu zählen auch Praktikanten. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen:

  • Pflichtpraktika: Praktika, die im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung vorgeschrieben sind (z. B. im Studium oder in der Berufsausbildung), sind vom Mindestlohn ausgenommen.
  • Freiwillige Praktika unter 3 Monaten: Ein freiwilliges Praktikum zur Berufsorientierung, das maximal drei Monate dauert, fällt ebenfalls nicht unter die Mindestlohnpflicht.
  • Alle anderen Praktika: Längere freiwillige Praktika oder solche, die nicht in den Ausnahmekatalog fallen, müssen mit mindestens 13,90 Euro pro Stunde vergütet werden (Stand 2026).

Diese Regelungen basieren auf dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) überwacht. Achten Sie darauf, dass Ihr Praktikumsvertrag klar definiert, ob es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.

Brutto vs. Netto: Was bleibt vom Mindestlohn übrig?

Bei einem Bruttogehalt von 13,90 Euro pro Stunde und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein Monatsbrutto von etwa 2.410 Euro. Doch das Netto, das auf Ihrem Konto landet, ist niedriger – Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung mindern den Betrag.

Beispielrechnung (Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, keine Kirchensteuer, keine Kinder):

  • Bruttogehalt: 2.410 €
  • Lohnsteuer: ca. 180–220 € (abhängig vom Grundfreibetrag 2026: 12.348 €/Jahr)
  • Solidaritätszuschlag: entfällt meist
  • Rentenversicherung: ca. 9,3 % (Arbeitnehmeranteil) = ca. 224 €
  • Arbeitslosenversicherung: ca. 1,3 % = ca. 31 €
  • Krankenversicherung: ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag (ca. 1,6 %) = ca. 214 €
  • Pflegeversicherung: ca. 1,7 % (bzw. 1,2 % für Kinderlose) = ca. 41 €
  • Netto: ca. 1.680–1.780 €

Diese Zahlen sind Schätzwerte. Ihr tatsächliches Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Krankenversicherungssatz und weiteren Faktoren ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Berechnung.

Praktikum Mindestlohn verhandeln: Tipps für Bewerber

Wenn Sie ein freiwilliges Praktikum suchen, das länger als drei Monate dauert, haben Sie ein starkes Argument: den gesetzlichen Mindestlohn. Viele Arbeitgeber bieten zunächst niedrigere Vergütungen an – Sie können jedoch auf die gesetzliche Pflicht verweisen.

Tipps für die Gehaltsverhandlung:

  • Informieren Sie sich vorab über die aktuellen Mindestlohnsätze (2026: 13,90 €, 2027: 14,60 €).
  • Fragen Sie, ob es sich um ein Pflichtpraktikum handelt – falls nicht, besteht Anspruch auf Mindestlohn.
  • Vergleichen Sie die Vergütung mit branchenüblichen Sätzen (z. B. in der Gastronomie oder im Handwerk liegen die Bruttogehälter oft höher, siehe Referenz).
  • Lassen Sie sich die Vergütung schriftlich im Vertrag zusichern.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel über Mindestlohn und Praktika.

Besonderheiten bei Praktika und Minijob

Viele Praktikanten arbeiten zusätzlich in einem Minijob. Die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei ca. 603 Euro monatlich. Wenn Ihr Praktikum nicht mindestlohnpflichtig ist (z. B. Pflichtpraktikum), können Sie die Einkünfte aus beiden Tätigkeiten kombinieren. Achten Sie jedoch darauf, dass die Summe aller Einkünfte Ihren Grundfreibetrag (12.348 €/Jahr) nicht überschreitet, sonst wird Lohnsteuer fällig.

Fazit

Der Praktikum Mindestlohn ist ein wichtiges Thema für alle, die ein freiwilliges, längerfristiges Praktikum absolvieren. Ab 2026 liegt die Untergrenze bei 13,90 Euro pro Stunde. Pflichtpraktika und kurze Orientierungspraktika sind ausgenommen. Verhandeln Sie selbstbewusst und nutzen Sie unsere Daten und Rechner, um Ihr Netto zu schätzen. Bei Unsicherheiten hilft ein Blick in Ihren Vertrag oder eine Beratung durch die zuständige Gewerkschaft.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Frage 1: Gilt der Mindestlohn auch für Pflichtpraktika? Antwort: Nein, für Pflichtpraktika, die im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder einer vergleichbaren Qualifikation vorgeschrieben sind, gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Das Gleiche gilt für freiwillige Praktika von maximal drei Monaten zur Berufsorientierung. In allen anderen Fällen – etwa bei längerfristigen freiwilligen Praktika – haben Praktikanten ab dem ersten Tag Anspruch auf den Mindestlohn (laut BMAS).

Frage 2: Wie hoch ist das Netto bei einem Praktikum mit Mindestlohn? Antwort: Das Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen und eventuellen Freibeträgen ab. Bei einem Bruttogehalt von 13,90 Euro pro Stunde (ca. 2.410 Euro monatlich bei Vollzeit) und Steuerklasse I ohne Kirchensteuer liegt das Netto etwa zwischen 1.600 und 1.800 Euro. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Schätzung.

Frage 3: Kann ich als Praktikant einen Minijob ausüben? Antwort: Ja, wenn Ihr Praktikum nicht mindestlohnpflichtig ist oder Sie zusätzlich zu einem Praktikum arbeiten, können Sie einen Minijob mit einer Verdienstgrenze von ca. 603 Euro monatlich (2026) aufnehmen. Beachten Sie aber, dass die Einkünfte aus dem Praktikum und dem Minijob zusammengerechnet werden können – das kann Auswirkungen auf Steuer und Sozialversicherung haben. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel zu Minijob und Mindestlohn.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch für Pflichtpraktika?

Nein, für Pflichtpraktika, die im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder einer vergleichbaren Qualifikation vorgeschrieben sind, gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Das Gleiche gilt für freiwillige Praktika von maximal drei Monaten zur Berufsorientierung. In allen anderen Fällen – etwa bei längerfristigen freiwilligen Praktika – haben Praktikanten ab dem ersten Tag Anspruch auf den Mindestlohn (laut BMAS).

Wie hoch ist das Netto bei einem Praktikum mit Mindestlohn?

Das Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen und eventuellen Freibeträgen ab. Bei einem Bruttogehalt von 13,90 Euro pro Stunde (ca. 2.410 Euro monatlich bei Vollzeit) und Steuerklasse I ohne Kirchensteuer liegt das Netto etwa zwischen 1.600 und 1.800 Euro. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine individuelle Schätzung.

Kann ich als Praktikant einen Minijob ausüben?

Ja, wenn Ihr Praktikum nicht mindestlohnpflichtig ist oder Sie zusätzlich zu einem Praktikum arbeiten, können Sie einen Minijob mit einer Verdienstgrenze von ca. 603 Euro monatlich (2026) aufnehmen. Beachten Sie aber, dass die Einkünfte aus dem Praktikum und dem Minijob zusammengerechnet werden können – das kann Auswirkungen auf Steuer und Sozialversicherung haben. Mehr dazu finden Sie in unserem [Artikel](/blog) zu Minijob und Mindestlohn.

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