Gilt der Mindestlohn auch für Schüler? Alle Infos zu Brutto, Netto und Abzügen 2026

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro entspricht; das Netto variiert je nach Steuerklasse und Abzügen.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland

Seit seiner Einführung 2015 legt der gesetzliche Mindestlohn die Lohnuntergrenze für Millionen Beschäftigte fest. Die Mindestlohnkommission empfiehlt regelmäßig Anpassungen, die von der Bundesregierung per Verordnung umgesetzt werden. Für 2026 und 2027 liegen bereits Beschlüsse vor. Leserinnen und Leser fragen sich oft: Gilt der Mindestlohn auch für Schüler? Diese Frage beantworten wir weiter unten.

Aktuelle Mindestlohnhöhe und Entwicklung

Laut BMAS beträgt der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche, 4,33 Wochen/Monat) einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro und einem Jahresbrutto von etwa 28.912 Euro. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 Euro. Die Anpassungen basieren auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt.

Brutto vs. Netto: Was bleibt vom Mindestlohn übrig?

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Höhe hängt von der Steuerklasse, der Krankenversicherung, der Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Für eine vereinfachte Darstellung gehen wir von Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung (Zusatzbeitragssatz ca. 1,7 %), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Pflegeversicherung (3,6 % bzw. 4,2 % für Kinderlose ab 23) aus. Keine Kirchensteuer, keine Kinderfreibeträge.

Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.410 Euro (Mindestlohn 2026) ergeben sich folgende ungefähre Abzüge:

  • Lohnsteuer: ca. 150–200 Euro (abhängig von Steuerklasse, Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro/Jahr, d.h. bis ca. 1.029 Euro monatlich steuerfrei)
  • Rentenversicherung: ca. 448 Euro (18,6 %)
  • Arbeitslosenversicherung: ca. 63 Euro (2,6 %)
  • Krankenversicherung: ca. 197 Euro (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + Zusatzbeitrag, durchschnittlich 16,3 %)
  • Pflegeversicherung: ca. 87 Euro (3,6 %; mit Kinderzuschlag? Vereinfacht)

Summe Abzüge: ca. 945–995 Euro. Netto: ca. 1.415–1.465 Euro.

Diese Werte sind Schätzwerte. Das tatsächliche Netto kann abweichen. Destatis zeigt, dass die durchschnittliche Abgabenlast bei Mindestlohnempfängern etwa 40 % beträgt. Nutzen Sie für eine individuelle Berechnung unseren Rechner.

Steuerklassen und ihre Auswirkungen

Die Lohnsteuer wird nach Steuerklasse berechnet. Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) hat den höchsten Steuersatz. Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) führt zu geringeren Abzügen. Auch die Kirchensteuer (8 oder 9 % der Lohnsteuer) und Kinderfreibeträge beeinflussen das Netto. Bei Minijobs (bis 603 Euro monatlich 2026) gelten pauschale Abgaben, sodass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge trägt und der Arbeitnehmer nur einen geringen Eigenanteil hat. Weitere Details zu Steuerklassen finden Sie in unserem Artikel.

Gilt der Mindestlohn auch für Schüler?

Diese Frage stellen sich viele junge Menschen, die neben der Schule jobben. Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, auch für Schüler. Es gibt jedoch Ausnahmen: Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der Mindestlohn nicht (§ 22 Abs. 2 MiLoG). Auch Auszubildende, ehrenamtlich Tätige und bestimmte Praktikanten sind ausgenommen. Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen, haben Anspruch auf den Mindestlohn. Bei Minijobs (bis 603 Euro monatlich 2026) gilt der Mindestlohn ebenfalls, jedoch sind die Abzüge anders (pauschale Abgaben). Die Frage gilt der mindestlohn auch für schüler lässt sich also klar beantworten: Ja, aber mit den genannten Einschränkungen. Weitere Informationen bietet unsere Daten-Seite.

Typische Bruttogehälter in verschiedenen Branchen

Die folgende Übersicht zeigt Bruttomonatsgehälter für ausgewählte Berufe (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer). Diese Werte liegen teils über dem Mindestlohn, verdeutlichen aber die Spanne der Löhne in Deutschland.

  • Pflegefachkraft: ca. 3.600 €
  • Krankenpfleger / Pflege: ca. 3.500 €
  • Handwerker: ca. 3.400 €
  • Bürokraft / Verwaltung: ca. 3.200 €
  • Kraftfahrer: ca. 2.900 €
  • Lagerist / Logistik: ca. 2.800 €
  • Verkäufer / Einzelhandel: ca. 2.600 €
  • Gastronomie / Service: ca. 2.500 €

Der gesetzliche Mindestlohn bildet die absolute Untergrenze. In vielen Branchen werden höhere Löhne gezahlt, insbesondere dort, wo Tarifverträge gelten. Die Mindestlohnkommission beobachtet die Entwicklung und passt den Mindestlohn an die wirtschaftliche Lage an.

Fazit und Ausblick

Der gesetzliche Mindestlohn steigt kontinuierlich. Für 2026 und 2027 sind Erhöhungen beschlossen. Arbeitnehmer sollten ihre Lohnabrechnung prüfen und bei Unterschreitung ihre Rechte geltend machen. Für Schüler gilt: Wer 18 Jahre oder älter ist oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, hat Anspruch auf den Mindestlohn. Bei Unsicherheiten hilft der Rechner auf unserer Seite. Weitere Daten und Hintergründe finden Sie auf Mindestlohn Aktuell sowie in unserem Themen-Bereich.

FAQs

Gilt der Mindestlohn auch für Schüler?

Ja, grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, auch für Schüler. Ausnahmen bestehen für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie für Auszubildende und bestimmte Praktikanten. Schüler ab 18 oder mit abgeschlossener Ausbildung haben Anspruch auf den Mindestlohn. Bei Minijobs gelten besondere Regelungen.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das ergibt bei Vollzeit (40 Std./Woche) ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Für 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Was bleibt netto vom Mindestlohn?

Das Netto hängt von Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Versicherung und ohne Kirchensteuer ergibt sich aus 2.410 Euro brutto ein Netto von etwa 1.415 bis 1.465 Euro. Genauere Werte liefert der Rechner.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch für Schüler?

Ja, grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, auch für Schüler. Ausnahmen bestehen für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie für Auszubildende und bestimmte Praktikanten. Schüler ab 18 oder mit abgeschlossener Ausbildung haben Anspruch auf den Mindestlohn. Bei Minijobs gelten besondere Regelungen.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das ergibt bei Vollzeit (40 Std./Woche) ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Für 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Was bleibt netto vom Mindestlohn?

Das Netto hängt von Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen ab. Bei Steuerklasse I, gesetzlicher Versicherung und ohne Kirchensteuer ergibt sich aus 2.410 Euro brutto ein Netto von etwa 1.415 bis 1.465 Euro. Genauere Werte liefert unser [Rechner](/rechner).

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