Mindestlohn im Monat: Brutto, Netto und typische Abzüge 2026

Der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2026 liegt bei 13,90 Euro pro Stunde, was bei einer Vollzeitstelle (173 Stunden) rund 2.410 Euro brutto im Monat ergibt. Das tatsächliche Netto hängt von Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen ab.

Gesetzlicher Mindestlohn im Monat: Die aktuelle Untergrenze

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird regelmäßig angepasst. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Für eine Vollzeitkraft mit 173 Arbeitsstunden im Monat (40-Stunden-Woche) ergibt sich daraus ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro – das ist der Mindestlohn im Monat brutto. Zum Vergleich: 2025 lag der Wert bei 12,82 Euro pro Stunde (ca. 2.220 Euro brutto), und ab 2027 steigt er auf 14,60 Euro (ca. 2.525 Euro brutto).

Diese Zahlen basieren auf den Beschlüssen der Mindestlohnkommission und wurden vom BMAS bestätigt. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – unabhängig von Branche oder Region. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Gruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten oder Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss.

Vom Brutto zum Netto: Typische Abzüge beim Mindestlohn

Der Mindestlohn im Monat brutto ist nicht das, was am Ende auf dem Konto landet. Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Wie viel netto übrig bleibt, hängt vor allem von der Steuerklasse und der Krankenversicherung ab.

Lohnsteuer und Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt 2026 bei 12.348 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Wer weniger als diesen Betrag im Jahr verdient, zahlt keine Lohnsteuer. Bei einem Mindestlohn von 2.410 Euro brutto im Monat kommt man auf ein Jahresbrutto von rund 28.912 Euro – das liegt über dem Grundfreibetrag. Allerdings wird die Lohnsteuer nach der Steuerklasse berechnet. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) fällt bei diesem Einkommen nur eine geringe Lohnsteuer an, oft unter 100 Euro monatlich. In Steuerklasse III (verheiratet, besser verdienender Partner) kann die Steuer sogar ganz entfallen.

Sozialversicherungsbeiträge

Die zweite große Abzugsposition sind die Sozialversicherungsbeiträge. Dazu gehören:

  • Krankenversicherung (ca. 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag, Arbeitnehmeranteil ca. 7,3 % + 0,8 % Zusatzbeitrag)
  • Pflegeversicherung (ca. 3,05 %; für Kinderlose ab 23 Jahren 3,4 %, Arbeitnehmeranteil je zur Hälfte)
  • Rentenversicherung (18,6 %, Arbeitnehmeranteil 9,3 %)
  • Arbeitslosenversicherung (2,6 %, Arbeitnehmeranteil 1,3 %)

Insgesamt beträgt der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben etwa 20 bis 21 Prozent des Bruttogehalts. Bei 2.410 Euro brutto sind das rund 480 bis 500 Euro. Hinzu kommt die Lohnsteuer. Das Netto liegt dann – je nach Steuerklasse und Zusatzbeitrag – zwischen 1.700 und 1.800 Euro.

Hinweis: Diese Werte sind Schätzungen für eine alleinstehende Person in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer. Bei anderen Steuerklassen, mit Kindern oder Kirchensteuer kann das Netto abweichen. Verbindliche Auskünfte gibt die Lohnabrechnung.

Mindestlohn im Monat im Vergleich zu typischen Berufen

Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze. Viele Berufe liegen deutlich darüber. Die folgende Übersicht zeigt typische Bruttomonatsgehälter (Vollzeit, ohne Zuschläge) – basierend auf Schätzwerten der Onsite-Referenz:

  • Verkäufer / Einzelhandel: ca. 2.600 € brutto
  • Lagerist / Logistik: ca. 2.800 € brutto
  • Kraftfahrer: ca. 2.900 € brutto
  • Bürokraft / Verwaltung: ca. 3.200 € brutto
  • Handwerker: ca. 3.400 € brutto
  • Pflegefachkraft: ca. 3.600 € brutto

Diese Zahlen zeigen, dass der Mindestlohn im Monat von 2.410 € brutto oft nur eine Basis ist. In tarifgebundenen Branchen oder bei Berufserfahrung sind höhere Gehälter üblich. Dennoch dient der Mindestlohn als wichtige soziale Schutzschwelle.

Minijob und Mindestlohn

Auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Wer diese Grenze überschreitet, wird sozialversicherungspflichtig. Bei 13,90 Euro pro Stunde darf man maximal 43 Stunden im Monat arbeiten, um im Minijob zu bleiben. Der Mindestlohn im Monat kann also auch in Teilzeit erreicht werden – die tatsächliche Arbeitszeit entscheidet über das Brutto.

Ausblick: Mindestlohn 2027 und langfristige Entwicklung

Die Mindestlohnkommission hat bereits die nächste Erhöhung beschlossen: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde. Das ergibt ein Monatsbrutto von rund 2.525 Euro. Die Anpassungen orientieren sich an der Tarifentwicklung und der Inflation. Weitere Informationen zu den Beschlüssen finden Sie auf unserer Seite Daten.

Fazit

Der Mindestlohn im Monat beträgt 2026 brutto etwa 2.410 Euro. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt einer alleinstehenden Person in Steuerklasse I netto rund 1.700 bis 1.800 Euro. Die genauen Abzüge variieren je nach individueller Situation. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihr persönliches Netto zu ermitteln. Der Mindestlohn ist eine gesetzliche Untergrenze – viele Arbeitgeber zahlen mehr, insbesondere in tarifgebundenen Branchen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie hoch ist der Mindestlohn im Monat 2026?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Arbeitsstunden im Monat ergibt sich ein Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro. Dieser Wert ist die gesetzliche Untergrenze – viele Branchen zahlen mehr.

Was bleibt netto vom Mindestlohn im Monat?

Das Nettoeinkommen hängt von Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen ab. Für eine alleinstehende Person in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei rund 1.700 bis 1.800 Euro. Wegen des Grundfreibetrags von 12.348 Euro (2026) fällt kaum Lohnsteuer an; die Hauptabzüge sind Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20–21 % des Bruttos).

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?

Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei etwa 603 Euro im Monat. Wer mehr als 603 Euro verdient, ist sozialversicherungspflichtig. Der Mindestlohn im Monat kann also auch in Teilzeit oder Minijob erreicht werden, wenn die Stunden entsprechend hoch sind.


Quellen: BMAS, Mindestlohnkommission, Destatis. Alle Angaben ohne Gewähr. Für Ihre individuelle Lohnabrechnung wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn im Monat 2026?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 173 Arbeitsstunden im Monat ergibt sich ein Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro. Dieser Wert ist die gesetzliche Untergrenze – viele Branchen zahlen mehr.

Was bleibt netto vom Mindestlohn im Monat?

Das Nettoeinkommen hängt von Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen ab. Für eine alleinstehende Person in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer liegt das Netto bei rund 1.700 bis 1.800 Euro. Wegen des Grundfreibetrags von 12.348 Euro (2026) fällt kaum Lohnsteuer an; die Hauptabzüge sind Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20–21 % des Bruttos).

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?

Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei etwa 603 Euro im Monat. Wer mehr als 603 Euro verdient, ist sozialversicherungspflichtig. Der Mindestlohn im Monat kann also auch in Teilzeit oder Minijob erreicht werden, wenn die Stunden entsprechend hoch sind.

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