Mindestlohn monat: Brutto, Netto und typische Abzüge 2026
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 2026 brutto 13,90 € pro Stunde, was bei Vollzeit etwa 2.410 € monatlich entspricht; das Netto variiert je nach Steuerklasse und Versicherung.
Mindestlohn monat: Was Sie 2026 wissen müssen
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Für viele Beschäftigte ist die Frage „Wie viel sind das mindestlohn monat?“ zentral. In diesem Artikel erklären wir die Brutto-Netto-Rechnung, typische Abzüge und geben Ihnen eine realistische Orientierung.
Bruttomonatsgehalt auf Mindestlohnbasis
Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden und einem Stundenlohn von 13,90 € ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 €. Die genaue Berechnung: 13,90 € × 40 h × 4,33 Wochen = etwa 2.410 €. Dieser Wert ist die gesetzliche Untergrenze – viele Branchen zahlen jedoch mehr. Laut BMAS steigt der Mindestlohn 2027 weiter auf 14,60 € pro Stunde.
Zum Vergleich: Typische Bruttomonatsgehälter in verschiedenen Berufen liegen oft über dem Mindestlohn. Eine Pflegefachkraft verdient etwa 3.600 €, ein Verkäufer im Einzelhandel rund 2.600 €. Diese Zahlen sind Schätzwerte und variieren regional.
Netto vom Mindestlohn: Was bleibt übrig?
Vom Bruttolohn müssen Sie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abziehen. In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung, beträgt das Netto etwa 1.700 bis 1.800 €. Die Abzüge setzen sich wie folgt zusammen:
- Lohnsteuer: Bei einem Jahreseinkommen von rund 28.912 € liegt der Durchschnittssteuersatz niedrig, da der Grundfreibetrag von etwa 12.348 € (2026) abgezogen wird.
- Solidaritätszuschlag: Entfällt für die meisten Mindestlohnbezieher.
- Krankenversicherung: Arbeitnehmeranteil ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,6 %).
- Pflegeversicherung: Arbeitnehmeranteil ca. 1,525 % (2,3 % für Kinderlose ab 23 Jahren).
- Rentenversicherung: Arbeitnehmeranteil 9,3 %.
- Arbeitslosenversicherung: Arbeitnehmeranteil 1,3 %.
Die genauen Beträge hängen von Ihrer Krankenkasse und Steuerklasse ab. Eine individuelle Berechnung bietet unser Rechner.
Einfluss der Steuerklasse auf das Netto
Ihre Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer einbehalten wird. In Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) ist das Netto höher, in Steuerklasse V (Ehepartner mit geringerem Einkommen) niedriger. Auch Kinderfreibeträge oder Kirchensteuer verändern das Netto. Wer Kirchensteuer zahlt, muss mit etwa 8–9 % der Lohnsteuer rechnen.
Mindestlohn monatlich im Minijob
Die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei etwa 603 € monatlich. Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, darf maximal 43,4 Stunden pro Monat arbeiten (603 € ÷ 13,90 €). Minijobber sind in der Regel sozialversicherungsfrei, zahlen aber ggf. pauschale Abgaben. Mehr dazu in unserem Artikel über Minijobs.
Typische Abzüge im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt eine grobe Schätzung für einen Mindestlohn-Vollzeitjob (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, gesetzliche KV mit Zusatzbeitrag 1,6 %):
| Posten | Betrag (ca.) |
|---|---|
| Bruttogehalt | 2.410 € |
| Lohnsteuer | ca. 150–200 € |
| Solidaritätszuschlag | 0 € |
| Krankenversicherung (AN) | ca. 215 € |
| Pflegeversicherung (AN) | ca. 37 € |
| Rentenversicherung (AN) | ca. 224 € |
| Arbeitslosenversicherung (AN) | ca. 31 € |
| Netto | ca. 1.700–1.760 € |
Diese Werte sind Schätzungen. Verbindlich ist Ihre Lohnabrechnung. Weitere Informationen zu Abzügen finden Sie auf Daten.
Warum der Mindestlohn monatlich nicht immer gleich ist
Der gesetzliche Mindestlohn gilt pro Stunde, nicht pro Monat. Ihr tatsächliches Monatsbrutto hängt von Ihrer Arbeitszeit ab. Teilzeitkräfte oder Minijobber erhalten entsprechend weniger. Auch Überstunden oder Zuschläge (z. B. für Nachtarbeit) können den Lohn erhöhen. Der Mindestlohn ist die Untergrenze – Tarifverträge oder Branchenmindestlöhne können höher liegen.
Fazit
Der mindestlohn monat brutto beträgt 2026 rund 2.410 € bei Vollzeit. Netto bleiben je nach Steuerklasse und Versicherung etwa 1.700–1.800 €. Die tatsächlichen Abzüge variieren, daher empfehlen wir eine persönliche Berechnung. Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen auf Themen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Mindestlohn monatlich brutto?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde. Bei einer typischen Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche und 4,33 Wochen pro Monat ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 €. Dieser Wert kann je nach tatsächlicher Arbeitszeit leicht schwanken.
Was bleibt vom Mindestlohn monatlich netto übrig?
Das Netto hängt stark von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung, liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 €. Bei anderen Steuerklassen (z. B. III oder V) kann der Betrag abweichen. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Schätzung.
Welche Abzüge werden vom Mindestlohn monatlich abgezogen?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag, sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber etwa zur Hälfte. Der Arbeitnehmeranteil beträgt rund 20–21 % des Bruttos. Genaue Werte finden Sie auf Ihrer Lohnabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn monatlich brutto?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde. Bei einer typischen Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche und 4,33 Wochen pro Monat ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 €. Dieser Wert kann je nach tatsächlicher Arbeitszeit leicht schwanken.
Was bleibt vom Mindestlohn monatlich netto übrig?
Das Netto hängt stark von Ihrer Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung, liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 €. Bei anderen Steuerklassen (z. B. III oder V) kann der Betrag abweichen. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine individuelle Schätzung.
Welche Abzüge werden vom Mindestlohn monatlich abgezogen?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag, sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber etwa zur Hälfte. Der Arbeitnehmeranteil beträgt rund 20–21 % des Bruttos. Genaue Werte finden Sie auf Ihrer Lohnabrechnung.